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Petersen, Die Erechtheion-Periegese des Pausanias.

dafs der Zeus Hypatos .... mit dem Götterstreit in Verbindung gestanden habe,
läfst sich durch nichts beweisen«, sagt derselbe S. 17. Es wäre beschämend, so
grundlose Behauptungen aufgestellt zu haben. Nun ist aber erstens, wenn der
Altar des Hypatos, wie wir soeben sahen, vor dem Südeingang keinen Platz findet,
die notwendige Folge, dafs er vor dem nördlichen gestanden hat. Dort findet sich
nun in der That ein Altar, der nur nicht nach einem Gotte, sondern nach dem
Opferbrauch oder dem Opferer genannt wird. Liegt denn etwa ein Grund vor,
diesen Altar nicht dem Zeus Hypatos, sondern lieber einer anderen Gottheit zuzu-
schreiben? Michaelis allerdings (S. 17) scheint der Altar, »da er in der Eingangs-
halle zum Erechtheion stand, überhaupt nichts mit Zeus zu thun zu haben, sondern
am wahrscheinlichsten dem Poseidon Erechtheus, allenfalls der Athena Polias, ge-
hört zu haben«. Das sind, wie man sieht, nur Mutmafsungen und, soweit sie
Poseidon oder Athena betreffen, gewifs nicht besser als die von Michaelis zurück-
gewiesene Ansicht. Denn jene beiden Götter haben ja schon anderswo im Bereich
des Doppelheiligtums ihren Kultus; warum also nicht Zeus, da doch auch Hephaistos
nicht fehlt, und da doch Pausanias selbst den Zeus eben vor jenen Göttern als
wirklich dort vor dem Erechtheion mit uraltertümlichem Altar geehrt nennt? Wie
ist es nur zu verstehen, dafs ein Altar des Zeus vor dem einen Eingang zum Erech-
theion möglich befunden wird, vor dem andern aber nicht? Ist ferner für Athena
oder Poseidon der blutlose Opferkult, der für den Altar des θυηχός aus dem Namen
erschlossen wird, bezeugt, so wie er es eben für den Hypatos ist? Ist es endlich
wirklich so gewifs, dafs dieser Zeus mit dem Götterstreit »in keiner Verbindung
gestanden hat, dies vielmehr ausschliefslich dem Polieus zukommt«? Michaelis be-
merkt in seiner Anmerkung 48: »in seiner (des Polieus) Nähe befanden sich wohl
die mit dem Götterwahrspruch verknüpften Δΐος Βακοι και πεσσοί«. Auch das ist,
wie man sieht, nur Vermutung, deren einziger Grund der ist, dafs das Opfer des
Polieus legendarisch mit dem Götterstreit in Verbindung gesetzt wird {Arx 24, 24).
Ehe wir noch diese Verbindung ins Auge fassen, konstatieren wir zunächst, dafs
die Stätte für das Schiedsgericht doch am natürlichsten in der Nähe des Streites
gesucht wird, nicht etwa 76 m (nach Michaelis’ eigenem Ansatz) davon entfernt.
Nun ist aber gerade in der für die entferntere Ansetzung geltend zu machenden
Legende der Altarkult des Polieus beim Götterstreit nicht schon vorhanden, sondern
eine Folge desselben; denn Athena gewinnt nach dieser Legende die ausschlag-
gebende Stimme des Zeus dadurch, dafs sie ihm verspricht, es solle ihm fortan das
(bekannte) Opfertier auf einem Altar geopfert werden: και ύποσχέσίΐαι αντί τούτου το
του Πολιέως ίερειον πρώτον (zum erstenmal) θύεσ&αι έπι βωμού (statt der τρα'πεζα, die in
der anderen, mehr euhemeristisch pragmatischen Legende dem Zeus früher eignete
und beim Polieus später wirklich vorhanden gewesen ist4). Der blutlose Kult aber,
der in der erstangeführten Legende nur vorausgesetzt, in der ausführlicheren Aitio-
logie {Arx 24, 25 h) aber geschildert wird mit πέλανος ψαιστά und θυλήματα (bei Por-

4) Arx 24, 25 θεντες γάρ έπι τής χαλκής τραπέζης πέλανον u. s. w.
Jahrbuch des archäologischen Instituts. XVTI.

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