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Anthes, Eduard [Hrsg.]; Henkelmann, Karl [Mitarb.]; Dammann, Walter H. [Bearb.]
Die Kunstdenkmäler im Grossherzogtum Hessen: Die Kunstdenkmäler des Kreises Bensheim — Darmstadt, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.24961#0308

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294

ANHANG
Auerbach. !. Daß das in den Traditionen (C. L. II, 235 Nr. 1539) aus dem Jahre 781
erwähnte Urbach identisch iß mit dem unfrigen, iß möglich, aber nicht erweislich. Ein
anderer Ort gleichen Namens — villa Urbach und Urbacher marca —, der im Gau Wingar-
teiba lag, wird aus dem Ende des 8. und Anfang des 9. Jahrhunderts mehrfach erwähnt
(C. L. 11, 598 ff. Nr. 2863, 2864, 2878).
2. Nach dem Verzeichnis (Kopialbuch) derLorfcher und Mainzer Lehen in derBergßraße
von 1420—1461 (Dahl, Lorßii. Urk. S. 146f. Nr. 1, 16, 29) hatten zeitweife auch Henne von
Zwingenberg, Wilhelm Judde vom Stein und die Herren von Helmßedt Teil am Zehnten
zu Urbach, doch waren diefe ohne Zweifel Burgmänner der Kaßenelnbogener.
3. Das Wappen wurde (wie alle Ortswappen diefes Bandes mit Ausnahme der Bensheimer
Siegel) nach Siegeln und Stempeln, die ßch teils im Haus- und Staatsarchiv, teils im Denkmal-
archiv zu Darmßadt, teils noch bei den betreffenden Gemeinden befinden, gezeichnet und
in natürlicher Größe abgebildet. Unter mehreren ähnlichen Vorbildern wurde das deutlichße,
demnächß das heraldisch beße gewählt, alfo mehr Wert auf die etwaige moderne Wieder-
verwendung als auf das Geßhichtsalter gelegt. Tinkturen laßen ßch in den meißen Fällen
nicht angeben. Das Ortswappen von Auerbach zeigt auf beßerntem Grunde die Figur eines
gekrönten Bißitofs, der in der Rechten den Krummßab trägt und mit der Linken einen auf
den Boden geßüßten Schild vor ßch hält, auf dem ein nach rechts aufgerichteter gekrönter
Löwe zu erkennen iß. Rechts von dem Bißitof eine rechteckige, mit vier Bällen ornamentierte
Figur (Buch?), links die Zahl 1638.
Bensheim. l.Die alte, in den Urkunden ßhon vom Jahre 767 an viel genannte B a fi n s-
heimer marcha (C. L. I Nr. 238, 242, 245, 254, 255, 261,265) umfaßte ein weites Gebiet,
deßen Grenzen ßch aus Urkunden fpäterer Zeit noch feßßellen laßen. Danach zog die
nördliche Grenze von der Langwadener Gemarkung „im Bußiiacker" ößlich, die Bergßraße
Schneidend, im Orbistal aufwärts zum Malchen (Melibocus), deßen Kuppe noch zur Bens-
heimer Mark gehörte, vom Malchen auf der Waßerßheide über den Felsberg bis an die
Gemarkung von Beedenkirchen und an den ausgegangenen Orten Graulbach und Aßenrod
(Wagner, Wüßungen I, 8 und 22f.) vorüber bis ans Brandauer Eck am Nordweßabhang der
Neunkircher Höhe. Von dort führte ße füdlich in der Richtung auf Breitenwiefen und das
Seidenbuch. (Das Seidenbuch war in früherer Zeit nur ein Waldbezirk. Das Dorf ent-
ßand erß am Ende des 18. Jahrhunderts), dann füdweßlich, ungefähr der heutigen Kreis-
grenze und der Heppenheimer Gemarkungsgrenze entsprechend, bis ße zum zweitenmale
die Bergßraße etwas füdlich vom Hemsberg ßitnitt. Von da zog ße weßlich durch die
Ebene bis zur Weßhniß ungefähr bei der Einmündung der Meerbach, dann der Wefchniß
entlang bis Klein- und Groß-Haufen und nördlich bis zum Ausgangspunkt. (Quellen:
vor allem ein altes Märkergeding von 1417, eingerückt in das Zeugenbehör wegen
dem Steinfurter Prozeß in der Zügelbach 1545/1570 (B. A.: U 5); ferner mehrere
Notariatsinßrumente über den Streit um das Obermärkerrecht auf dem Felsberg aus
den Jahren 1431, 1476 und 1477 (B. A.: Pergamenturk. Nr. 11, 24, 27; Dahl, Urk. S. 93 und 95),
dasjurisdiktionalbuch des Oberamts Starkenburg vom Jahre 1668 und die Ge-
markungsbefchreibung des Oberamts Starkenburg vom Jahre 1676, die beiden letzteren
im Staatsarch. Darmßadt). In diefer anfehnlichen Gemarkung lagen bei ihrer Späteren Feß-
ßellung die Orte Zwingenberg, Auerbach, Hochßädten, Reichenbach, Lautern, Gadernheim,
Raidelbach, Breitenwiefen, Knoden, Schannenbach, Gronau, Zell, Groß- und Klein-Haufen,
Rodau, Schwanheim und Fehlheim. Im Laufe der Zeit lockerte ßch der Markverband, die
einzelnen Orte entwickelten ßch zur Selbßändigkeit und bildeten felbßändige Gemeinden mit
eigner Feldmark, während Wald und Weide gemeinfames Gut (Almende) der einßigen Mark-
genoßen blieben. Hieraus erklären ßch die zahllofen, langwierigen Streitigkeiten Bensheims
mit Schwanheim, Rodau, Zell, Knoden, Gronau, Schannenbach und Breitenwiefen um das
Wald- und Weiderecht, die zum Teil bis in die neueße Zeit fortdauerten, und die Bildung
eines Märkergerichtes, für das vom Pfalzgrafen Friedrich V. im Jahre 1615 eine befondere
Märkergerichtsordnung erlaßen wurde. Wie aus den zahlreichen Schenkungen an das Kloßer
Lorßh hervorgeht, bot die Mark Bensheim in ihrem weßlichen Teil, dem alten Kulturland
an den Abhängen der Bergßraße und in der Ebene, ßiton in ihrerTrüheßen Zeit das Bild
eines blühenden, gefegneten Landßriches, wo ßch Äcker, Wiefen, Gärten und Weinberge die
Hand reichten, während das Hinterland meiß mit Wald bedeckt war. Wohl gleichzeitig mit
oder bald nach der Beßßergreifung von unferer Gegend durch die Franken wurde eine Weg-
ftunde füdlich von Baßnesheim am Fuß eines mächtigen, die Gegend beherrßhenden und
ßcherlich ßiton frühe befeßigten Bergkegels auf königlichem Boden ein Königshof (curtis)
 
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