Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österreichischer
Schillingwährung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungspreise. Das
geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über .den Betrag von 50 Schilling wird um
5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling, über 500 Schilling um 20 Schilling,
über 1000 Schilling um 50 Schilling. Reklamationen welcher Art immer
nach erfolgtem Zuschlag können unter keinen Umständen be-
rücksichtigt werden, da sämtliche Objekte vier Tage zur genauen
Besichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung ist jeder-
mann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der
Gegenstände zu überzeugen und etwaige Beschädigungen, auch wenn im Katalog
nicht besonders erwähnt, zu beachten.

Die Unterzeichneten behalten sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum geht erst nach der
vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des Aufgeldes, die Gefahr jedoch
sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Bei vorkommenden Streitigkeiten
über ein Doppelangebot behält sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betreffende
Nummer sofort nochmals vornehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahm s-
1 o s erst nach Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport
der erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Erstehers zu
erfolgen und übernimmt die Auktionsleitung keine Haftung für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften Objekte, welche
innerhalb fünf Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht übernommen wurden, auf dem
Wege der öffentlichen Versteigerung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der
frühere Ersteher der Objekte hat den eventuellen Mindererlös, sowie die durch den Wieder-
verkauf entstehenden Spesen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

DIE AUKTIONSLEITUNG.

EXPERTISE UND SCHÄTZUNGEN:

Porzellan, Fayence, Glas usw.:

Richard Leitner

Handelsgerichtlich beeideter Sachverständiger und Schätzmeister
Ölgemälde, Aquarelle und Miniaturen:

Dr. Otto Fröhlich

Handelsgerichtlich beeideter Sachverständiger und Schätzmeister

Teppich:

Komm.-Rat Arthur Specht

Handelsgerichtlich beeideter Sachverständiger und Schätzmeister

r museummmubuothS ^

?2. A&gl
 
Annotationen