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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1843 (Nr. 28-80)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1490#0012
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schickt werden und die Vrrantwoctlichkeit fär folche bloß auf dirse
zurückfalle *). -

Die Anwesenheit des alle Welt bezaubernden TeschwisterpaareS
Milanollo bestimmte die Gesellfchaft, auf den Antrag eines Mit-
gliedes dle Känstlermnen zu bitten, ein Concect zum Besten des
Dombaues zu veranstalten,— eine Bitte, welcher die Familie Mila-
nollo mir der größten Bereitwilligkeit entgegen kam. Die beiden
»eranstalteten Concerce drachken einen Reinectrag von 283 Thlrn. 21
Sgr. 3 Pf. Die Gesellschaft dankte ducch ein am Abende ves letzten
ConrerteS bewerkstelligkes Srändchen.

Mehre im „Domblatl" enlhaltene Danksagungen an ei'nzelne Ver-
eknS-Mitglieder brachken die Frage zuc DiScusffon, ob nicht in solchen
Danksagungen eine Verletzung der übrigen VereinS-Rikglieder liege,
da man annehmen müffe, daß Jrder nach seinen Kraften beisteuere
und der Lohn für jeden Beitragenben, abgesehen von dec Gwße seiner
Gabe, in der qcoßen Bedeutung deS gemeinschaftlich auSzuführenden
WerkeS liege. Der Antraq einrS Mitgliedes, oaß diese Anflcht als die
der Versammlung dem Vorstande des Dombau-BereinS zu erkennen
gegeben werde, ward durch eine Abstimmung, wenn auch mit mäßiqer
Majocitär, beseitigt; dagegen bekannte flch die Mehrheik zu dec An-
sicht, daß keine Danksagungen gegen Mitglieder deS BorstandeS für
Leistungen derselben in ihcer Eigenschafk alS solche auSqesprochen wrr-
den, ja, daß vielmrhr di- betreffenden VorstandS-Mitglieder solche
Danksagungen ablehnen möchten.

Jn Folge eines VorschlageS, die Verhandlunqen der Grsellschaft
zu veröffenklichen, ward nach einer längecn DiScussion beschloffep, von
Aeit zu Zeit ein kur-eS Resume sämmrlicher Vrrbandlungen durch ei-
nen jedeS Mal zu wählenden Redacteur abfassrn zu lassen, welcher
nach vorhec einqeholtec Genehmiqunq des betreffenden BerichkeS von
Seitea der Gesellschafc füc die Veröffeatlichung Sorqe traqen mäffr.
Der Brfchluß wurde dadurch begründet, daß eine O-ffentlichkeit aller
Angeleqenheiten, wobei daS größer« Publicum interesflct sei, im höch-
sten Gcade zu wünschen wäre, daß ferner die Geseüschaft nur
durch die Beröffentlichung der Berhandlungen ihren Zveck wahrhaft
rrreichen könne, daß endlich die Oeffentlichkeit daS deste Miltel sei,
alles Unschöne und Unpassende auS dec Gesellschafr zu verbannen.
Jn Folgr dieseS BeschluffeS ward der Einsender deS vorliegenden BerichteS
mit der Abfassung desselben biS zum Ende deS Jahces 1842 beauftragt.

Die in einer der letztrn Ausammenkünfte aufgestellke Zrage: ob in
einer jeden Versammlung cine Büchse zur Aafnahme beliebigec kleiner
Gelddeiträqe circuliren solle, gab ;u längerer DiScusflon Beranlaffung,
da ein großer Theil der die Gesellschaft Besuchenden daducch den ei-
gentlichen Zweck : in völlig freier und fceundschaftlicher Unterhaltung
Dinge zu verhanoeln und anzuregen, dir mit dcn Jnteressen des
DomdaueS in Berbindung stänsen, beeinträchtigk glaubte; daS Capi-
tal unserec Grsellfchaft sei die Unterhaltung drr Beqeisterunq, welche,
wie wic alle grwiß überzcuqt seien, bei der nächstsn Einsammlung
ihre reichlichen Ainsen traqen wücde, da man ohnehin annehmen
müßte, daß bei dem Jnteresse, welches die Mitglieder dec Gesellschafl
für den Dombau hegten, von rhrer Sei'te alleS in ihren Kräften Ste-
hende für die Sache gcleistet würde; übriqens entferne sich die Gs-
sellschafk von dem so oft fcüher auSgesprochenen Zwecke, nur anzuregen,

*1 Jm Prospectu- des „Domblatts" (stehe Nr. Iff ist als Pcincip dsr Re-
dackion festgestellt wsrden, daß das „Domblatt" in seinem außeramt-
lichen Theile jedec Uebcrzeugung und Auffassunzsweise freie
Bewezung lassen und keine andere ausschließen werde,
als die dem Zwecke des Vereins, der FLrderung und dcr
Bollendung des Werkes selbst offenbar w i d e r st r e i t e t.

Ueber die Stcllunz der Redactions-Commisston zu dem „Domblatte"
heißt es in derselben Nummer: Was unsere Stcllung zu dem „Dom-
blattc" betriffc, so bemerken wlr ausdrücklich, daß die uns von dem
Borstande des Dombau-Bereins übertcagene oberste Leitunz des Redac-
tions-Geschastes in einem Neberwachen der zunachst von dem verantwort-
lichen Hecauszeber wahrzunehmenden Redaction besteht, wobei wir in s»
fern mitwirken, als wir, Nameus des Borstandes, über definitive Fas-
sunz und Jnhalt des „Domblattes" vdlliz selbstständiz beschließen. Jn
diessr Stellunz werden wir darauf halten, daß alle außeramtlrchen
Mittheilunzen stats mit dem Ramen oder der Chiffer des Berfaffers
erscheiaen, sodaßwirnur dic Handhabung dcr imPro-
spectus ausgesprochcnen Principien, die Verfasser
selbst aber d en sp e c re l le n Z n h a l l ihrer Aufsätze zu
vertreten haben.

Wir sehen unS veranlaßt, diese feststehenden Normen «nserer Hand-
lunzsweise hier in Erinnerunz zu brrnzen und zu crklaren, daß wir bei
Aufnahme der anzezriffenen b-ioen Aufsatze von diesen Rormen nicht ab-
gewichen zu sein glauben. Wir haben in dem ersten, angeblich für Sachsen
und Leipzrg vecletzenden Aussatz, so yjel eS den betreffenden Paffus be-
trlffc, nur die Jnschutznahme unserer Dombau-Sache gegen dre maßlosen
Angriffe erkannt, denen üieselbe in einigen im Königreiche Sachsen er-
scheinenden Blättern, namentlich den „Sächstschen Baterlandsblattecn" und
der ,,Seipz. Allzemernen Zeitunz", auszesetzt gewesen ist; das in dem an-
dern Aufsatze bei Erwähnung des Einflusses der fran-
zösischen Revolution auf die Kunst übec diese Revolution
selbst gefällte Nctheil aber hielten mik uns um so wenizec befugt, ohne Wei-
teres zu stceichen, als die Urtheile übsr decartize welthistorische Eceigni ffe
— der Rakur dec Sache nach, — bekanntlich sehr getheilt sind, je nach
dem Sesichrspuncts, von welchem aus man dieselben belrachket.

Anmerkung der Redactions-Commission.

aber nichk sekbst auszufühcen. Dagegen ward erwkdert, daß beid« Zwccke
sehr leicht neben einander bestehen könnlen, und daß dadurch keineS-
weges die Freiheit der Gesellschaft beeinträchtigt wücde; daß e« Im
Gegenlheile höchst wünschenswerth sei, wenn die Gesellschaft durch
Geldbeiträge, welche aus ihren Zusammenkünften stsssen, stch dircct
an dem großen Werke betheilige. Ein auf das Eirculiren ei'ner solchen
Büchse gestelltcr Antrag ward angenommen, und die dadurch biS zum
Schluffe des Jahres in den letzken vier Versammlungen beigebrachte
Summe betrug 73 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf., wobci auch ber mehren Ge-
legenheiten die Abstimmung ducch Hineinwerfen rines Stückrs Geldes
in zwei verschiedene Büchsen bewerkstelligt wurde.

Ueber die Verwendung des durch solche Sammlungen in der Ge-
sellschast deigebrachken Geldes ward mit einec großen Majorität der
Beschluß gefaßt, daß, so ost die Summe von hundert Thalern zu-
sammengebracht sei, die Gesellschaft aus ihrer Mitte ducch Wahl ei'n
Mitglied bezeichne, welchem das Geld zum Einkaufe als Ehrenmit-
qlied deS Bocstandes nach h. 21 der Skatuten des Dombau-Beceins
übergeben werde, indem d>e Gesellschast dadurch In Vecbindung mit
dem Vorstande des Dombau-Vereins trete und im Stande fei, auf
die Maßnahmen dessclben direct einzuwrrken. Durch einen spätem
Beschluß ward zugleich bestimmk, daß das gesammclte Geld so lange,
bis es der Dombau-Vercins-Caffe durch das gewählke Ehrenmikglied
des Vorstandes übergeben werden könne, in der hicflgen Sparcaffe rent-
bar angelegt werde.

Auch der literarischen Erscheinungen über unsern Dom und des
mlt ihm in Verbindung Stehenden ward in einer der letzten Sitzun-
gen gedacht und dabei ein Resume des Jnhaltes des so eben erschie-
nenen Werkes von Pfeilschmidt in Dcesden qeqeben.

Endlich wurden die Verhandlungen dec Gesellschaft für das Jahr 1842
damit geschlossen, daß ein Mitglied beauftcagt wucde, in der nächsten Siz-
zung einen schristlichen Vorschlag zur Abänderung des tz. 18 der Statuten
des Dombau-Bereins vorzulegen, um solchen in der statutengemaßen
Frist vor der nächsten Wrhlversammlung drm Vorstande des Vereins
einzureichen. Es war nämli'ch beceits in mehren frühscen Sitzungen
darauf aufmerksam gemacht worden, daß dec crwähnte Parsgrapb den
in Köln wvhnenden Mitqliedecn ocs Vereins nur bei persönlichec
Anwesenheit in den Wahlversammlungen Stimme und Wahlrecht ge-
statte, während die Auswärligen flch durch Bevollmächtigte vertreten
laffen könnten. Hierln lieqe entweder eine unbillige Beeinträchligung
dcr Einen sder eine gleich unbegründete Bevorzugung der Andern.
Außerdem liege in dem bezeichneten Paragraphen auch noch ein ande-
rrr, um so mißlichrrec Uebelstand, als durch ihn das Resultat der
Wahlcn und Abkimmunqen von dem Gutdünken Einzelncr odec We-
niqer, in dcren Hä'nden sich die auswä'ktigen Vollmachten leicht accu-
mulicen könnten, abhange. Der Gedanke an die Möglichkeit eineS
Mißbrauches sei zu natürlich, als daß man flch seiner erwehren könne,
und dieses um so weniger, als aus der ecsten Wahlvcrsammlung be-
kannt sei, daß soiche Äccumulationen von Stimmen in bedeutendem
Maße vorqekommen seien. Dcr Vorschlag, daß man vielleicht dadurch
eine Abhülfe finden könne, daß nur eine bestimmte Anzahl von Voll-
machten rn Einer Hand sich befinden dürste, fand allgemeinen Anklang.

So stehen wir nun am Schluffe der Verhandlungen der Ge-
sellschaft der Dombau-Freunde rm Jahre 1842 mit dec fccudigen
Ueberzeugung, daß es eine große, heiligr Sache galt, welcher die
Gesellschaft ihre Kräfte widmete, die Beurtheilung, ob der Zweck,
die Begeisterung zu erwecken und zu erhalten, erceicht wsrden sei,
Anderen überlaffend. So viel ist gewiß: es war der feste Wi'lle der
Gesellschast. Mözen immerhin die Verhandlungen einzelner Gegenständr
zu heftigen Debatten geführt haben, mägen sogar die Ansichken man-
cher Personen in und außec der Gesellschast aus das krästigste wider-
sprochen und bestritten worden sein, es galt der Sache, abcr nie dcr
Person, und zuverflchtsvsll ceichen die Mitgkieder dec Gesellschast je-
dem dir Hand, welcher, wenn auch mit entgegengesetzten Anflchten,
für das großs Wrrk beqeistert fühlt und handelt. Wo es cine
hekliqe Sache gilt, muß flch Riemand scheuen, das, was ihm als
oieselbe hemmend oder nicht fördcrnd erschrint, als solches zu bezeich-
nen; das Wahre, wirklich FörLernde muß üderall gesucht und, wenn
auch ohne Leidenschaft, doch mit Kraft und Enerqie verbceitel werden.

Lorretponden; - Nachricht.

Bambecg, 5. Jan. Das Ecqebn'ß dec Wahl des Kreis-Becwal-
tungs-Ausschuffes des daierischen kölnec Dsmbau-VereinS für Ober-
franken ist folqendes: Gewählt wurden bei ei'ner Anzahl von 761
Wählera: 1) von Stenqlein, köniql. Regierunqs-Pcäfldent, mit 592
Stimmen, 2) Pstufec königl. Regiecungs-Äffessor, mit 354 St.,
3) Skcaßer, königl. Psarrer und geistlicher Rakh, mit 312 St., 4)
von Hagen, rechtskundiger Biirqermeister, mit 298 St., 5) Brand,
königl. Reqierungsrath, mit 279 St., 6) Betterlein, königk. Reqie-
rungs-Director, mit 242 Skimmen. Oec gewählt« Berwaltungs-Äus-
schuß hat der königl. Bestimmung zufolge vom 1. Zanuar 1843
anfangend in Funcki'on zu treten.

Vecantworklicher Herausgeber: Jos. DuMont.

D ruck und Csmmisflsns-Verlag deS Verlegers der Kölnischen Zeitung,
M. DuMont-Schaubecg.
 
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