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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1845 (Nr. 1-12)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1496#0025
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Kölner

M§«alSschrifk.

omblatt,

Amtliche Mitthciiungen des Lentrai-Dombau-ttereins,

mit geschichtliche», artistischen mid literarische» Beiträgc«,

herausgegeben vom Vorstande.

4.

Köln, Sonntaq 2?. Ztpril

1846.

Das „Kölner Domblatr" erscheint monatlich als Gratis-Zugabe zur „Kölnischen Aeitung", wird außecdem aber auch besondecs ausgegeben und

versandt. Der Pränumerakions-Prcis füc die Einzcl-Ausgabe, deren Bru rto-Ertrag der Dambau-Beceins-Casse zufließt, beträzt hiec be» der Erpcditwn °er
„Kolnischen Aritung" wie auswärts bei allen k. pceuß. Postanflalten lld 8x»». fiir den Jabrgang. . .

Ailc Zuschriften an den Central-Vrrein werden offcn oder unter Kreuzband, mit dec Rubrik-. „Aklgemeine Angelegenh-ltcn dcs Domvau-
Vereins zu Koln", so wie Geldsendungen mit dcr Bezeichnung: „Gcldbeiträge für den Dombau zu Köln", erbetcn.

Amtliche Mittheilungerr.

Cinladung

zur

lvahl-Versammlung des Central-Dombau-Vcreins

;n Röln,

am 27. Mai 181».

Nach Anleitung des 8- 17 des Vereinsstatuts beehren w
nns, hievurch sämmtliche Ditglieder des Central-Dombau-Vei
eins zur Theilnahme an der auf den 27. Mai d I. zu Köl
auf dem Frankenplatze anberaumten Wahl-Bersammlung erg>
bcnft einzuladen.

In dcrselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlun
kommen:

1) Wahl von zwölf Mitgliedern des Vorstandes in dr
durch den statutenmäßigen Auötritt von eben so viel Mii
gliedern erledigten Stellen, nach §. 19 des Statuts
(Prorocoll der VorstandS-Sitzungen vom 17. Februa
c. und heute, „Domblatt" Nr. 2 und 4.)

2) Bericht des Vorstandes über die Lage des Vereins.

3) Vorlage der Nechnung über Einnahme und Ausgabe dei
VereinS im Laufe deö Jahres 1814.

4) Discusfion und Beschlußnahme nach §. 27 des Statutr
über folgende, von mehr als 25 Mitgliedern des Ver

eins vorgeschlagene Modificationen der 8§. 18 und 2^
des Statuts.

Antrag I.: „Auswärtkge Mitglieder können bei den Gene-
ral-Versammlungen durch bevollmächtkgte Ge-
nossen vertreten werden. Jeder in dcr Ver-
sammlung Anwesende hat nur Eine Stimrne-
Durch Bevollmächtigung von Auswärtigen kann
ein Anwesender jedoch außerdem noch zehn

Stimmen flihren. Nur vie vou dcn Vorstän-
den der Hiilfsverel'ne zur Gencral-Versamm-
lung abgcsandten Deputirten können mchr als
zchn zu dem betreffenden Hülfsvercine gehö--
rende Mitglieder des Central-Vereins mittels
Vollmacht derselben vertrcten."

Antragll.: „Der Borstand leitet alle Angelegenhekten des
Vereins nach Beschlüffen, welche durch Stim-
menmehrheit gefaßt rverven. Er ernennt ekncn
Vorfitzenden und einen Secretär. Dcr Vor-
fitzcnde ladet zu den Berfammlungen, welche
öffeiitlich gchalten werden, einunv lcitet
diesclben. Bei Stimmengleichhekt gibt die fei-
nige dcn Ausschlag."

Jndcm wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der §§. 3
und 18 des Statuts alle diejeni'gen, wclche dlirch Leistung er'-
nes Beitrags von Einem Thaler over mehr, unmittelbar an dke
Ecntral-Beremscaffe oder an di'c dem Ceiitral- l-ereine angeschlos-
senen Hülfsvereiiie, die Mitgliedschast erworben haben oder dem
Vercine bis zum Tage dcr Wahl-Versammlung noch bcltreten
werden, ergebenst ersuchen, durch persönlicheS Erscheiiien oder
durch Vertretung mittels Vollmacht dle ihnen als Verel'iis-Mit-
gliedern zustehenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir,
daß der Antrag uli l. mit dcm bci der vorigjähngcn Wahl-
Vcrsammlung zur Abstimmung gebrachten, aber verivorfenen
Amendement übfreiiistimmeiid ist. (Vergl. „Domblatt" Nr. 99
bis 100.)

Köln, 21 April 1845.

Dce Borstand bcs Central-Dombau-Bereios.

NamenS desselben:

Der Präfident des Vorstandes

Rolshanfen.
 
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