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Künstle, Karl [Editor]
Vita sanctae Genovefae virginis Parisiorum patronae: prolegomena — Lipsiae: Teubner, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.48089#0028
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XX

IV. DIE REZENSIONEN A UND B.

fm

a) Nach der Legende residiert König Childerich in Paris;
nach den sonstigen Quellen sei davon nichts bekannt.
Aber muß darum diese Nachricht falsch sein? Es liegt
gar nichts im Wege, darin eine Bereicherung unserer
Kenntnis über den König Childerich zu sehen.
b) Nach der Behauptung Kruschs läßt Gregor von Tours die
Königin Chlotilde und Genovefa um dieselbe Zeit sterben,
während letztere nach der Legende 40 Jahre vor jener
stirbt. Duchesne zeigt, daß Kr. die Stelle H. Fr. IV, falsch
versteht.
c) Unrichtig ist die Annahme Kruschs, der Biograph der
Genovefa sei von Gregor von Tours abhängig; was beiden
gemeinsam ist, müsse als gemeinsames Gut der Sprache
des 6. Jahrhunderts angesehen werden.
d) Die Stelle im letzten Kapitel: Atque ideo universi, qui
patrem et filium et spiritum sanctum secundum substan-
tiam deitatis adoramus et unitatem in trinitatem, quia
tota regalis est in unitatem, confitemur . . . sei, behauptet
Krusch wiederholt, von den Verhandlungen der Synode zu
Gentilly (767) unter König Pippin beeinflußt. Duchesne
antwortet darauf: „II est clair, par ce que Mr. Krusch dit
ä ce propos, qu’il n’est nullement au courant des questions
theologiques debattues au VHP siede.“1)
IV. DIE REZENSIONEN A UND B.
Es war oben die Rede von den verschiedenen Rezensionen,
in denen die Vita Genovefae überliefert ist; in ded Streit
zwischen Krusch und Kohler handelt es sich nur um A und R.
Für die älteste Fassung, von der die Kritik auszugehen
habe, hält Krusch die Rezension A, also jenen Text, der die
Sendung des Dionysius durch Papst Klemens enthält und in
einer Reihe von Kapiteln ausführlicher ist als B. „In A werden
durchgehends die Farben stärker aufgetragen als in B. Nach
A ist es eine Religionsschändung, den Bischöfen zu wider-
ix Vgl. meinen Aufsatz im Historischen Jahrbuch der
Görresgesellschaft 1899, S. 437.
 
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