S. K. HOHEIT KRONPRINZ RUPRECHT VON BAyERN
EHRENPROTEKTOR DES B. KUNSTGEWERBEVEREINS.
F. GRAINER
MÜNCHEN
In einer Zeit ins Leben gerufen, die von dem künst-
lerisch schaffenden Geiste König Ludwigs I. erfüllt
war, hat sich der Verein allezeit der besonderen För-
derung durch das bayerische Königshaus erfreut. Wie
Kunstsinn und Herrschertugend der Wittelsbacher seit
Jahrhunderten Entstehen und Aufschwung des baye-
rischen Kunsthandwerks betreut haben, so machte
Kronprinz Ruprecht diese Überlieferung noch in jüng-
ster Zeit dadurch erneut zur Tat, daß er in der Wit-
telsbacher Landesstiftung unermeßliche Kunstschätze
der Allgemeinheit übergab und so der Förderung der
Kunst und der Heranbildung neuer Generationen
nutzbar machte.
Mit stolzer Freude begrüßen wir unseren erlauchten
Ehrenprotektor und es stärkt in der Not und Schmach
dieser Zeit unsere Zuversicht, das Haupt des um Kunst
und Kunsthandwerk so hochverdienten Hauses an
unserer Spitze zu sehen.
S. K. Hoheit hat sich bei Beantwortung unseres
Antrags dazu bekannt, daß die Pflege der kulturellen
Güter des Volkes jetzt erst recht ererbte Pflicht des
Königshauses sei und es deshalb besonders begrüßt,
daß die traditionellen Bande, die in Bayern von jeher
das Herrscherhaus mit Kunst und Handwerk ver-
banden, durch das Ehrenprotektorat eine neue äußere
Bestätigung und Kräftigung erfahren.
Kunst und Handwerk. Jahrg. 1923 . 4. Vierteljahrshcft
55
EHRENPROTEKTOR DES B. KUNSTGEWERBEVEREINS.
F. GRAINER
MÜNCHEN
In einer Zeit ins Leben gerufen, die von dem künst-
lerisch schaffenden Geiste König Ludwigs I. erfüllt
war, hat sich der Verein allezeit der besonderen För-
derung durch das bayerische Königshaus erfreut. Wie
Kunstsinn und Herrschertugend der Wittelsbacher seit
Jahrhunderten Entstehen und Aufschwung des baye-
rischen Kunsthandwerks betreut haben, so machte
Kronprinz Ruprecht diese Überlieferung noch in jüng-
ster Zeit dadurch erneut zur Tat, daß er in der Wit-
telsbacher Landesstiftung unermeßliche Kunstschätze
der Allgemeinheit übergab und so der Förderung der
Kunst und der Heranbildung neuer Generationen
nutzbar machte.
Mit stolzer Freude begrüßen wir unseren erlauchten
Ehrenprotektor und es stärkt in der Not und Schmach
dieser Zeit unsere Zuversicht, das Haupt des um Kunst
und Kunsthandwerk so hochverdienten Hauses an
unserer Spitze zu sehen.
S. K. Hoheit hat sich bei Beantwortung unseres
Antrags dazu bekannt, daß die Pflege der kulturellen
Güter des Volkes jetzt erst recht ererbte Pflicht des
Königshauses sei und es deshalb besonders begrüßt,
daß die traditionellen Bande, die in Bayern von jeher
das Herrscherhaus mit Kunst und Handwerk ver-
banden, durch das Ehrenprotektorat eine neue äußere
Bestätigung und Kräftigung erfahren.
Kunst und Handwerk. Jahrg. 1923 . 4. Vierteljahrshcft
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