Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 73.1923

DOI Artikel:
Lill, Georg: Die Wittelsbacher und die bildende Kunst
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.8624#0081
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Wandteppich mit Darstellung aus der Geschichte Pauli. Brüsseler Marke und Meisterzeichen. Nach Kartons von Martin van Heemskerk

um 1570 für Albrecht V.

werden könne. Die Wittelsbadier hatten mit ihren
Kunstschätzen nie gegeizt, sie hatten keine wohlab-
geschlossenen Tresors, sondern mit königlicher Frei-
gebigkeit hatten sie seit Jahrhunderten ihre Museen
geöffnet und gerade im letzten Jahrhundert immer
wieder die Räume der neu entstehenden freigebigst
mit bisher nicht zugänglichen Beständen bedacht. Die
Rechtsfragen waren juristisch nicht eindeutig. Manches
war ohne Zweifel reines Familiengut der Wittels-
badier, das nur als Leihgabe in die Museen gewandelt
war, anderes das als „Krongut" und „Zivilste" be-
zeichnet wurde, war zum mindesten zweifelhaft als
einwandfreier Staatsbesitz. Ein Ausweg fand sich
schließlich in einer „vermögensrechtlichen Auseinander-
setzung zwischen dem bayerischen Staate und dem
vormaligen Bayerischen Königshause" durch die Er-
richtung eines „Wittelsbacher Ausgleichsfonds" und
einer „Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und
Wissenschaft." Die Leitung des erstem besteht in
einem Verwaltungsrat, zu dem beide Teile Ver-
trauensleute entsenden. Damit gehen vor allem die
Residenzen, Schlösser, Hofkirchen und Hofgärten in
München, Würzburg, Bamberg, Landshut, Ansbach,
Bayreuth etc. in den Besitz des Staates über. In den
Besitz des Wittelsbacher Ausgleichsfonds kommen die
Residenz und die königliche Villa in Berchtesgaden nebst

einigen kleineren Besitzungen daselbst, Schloß Berg,
das Schloß Ludwigshöhe bei Edenkoben, das Schloß
Neuburg a. D., die Hofgestüte Röhrcnfeld und Berg-
Stetten mit Schloß Grünau, Grundstüdie und WaU
düngen bei München und Neuburg. Die Einrichtung^
gegenstände dieser Schlösser nebst Familienbildern,
ein geringer Teil der Schatzkammer, die Bestände der
reichen Kapelle, jedodi mit der Auflage, daß sie stets
mit den Beständen des Residenzmuseums vereinigt blei -
ben, einige Gegenstände aus dem Nationalmuseum,
Porzellandoubletten aus der Residenz, moderne
Nachbildungen Frankenthaler und Nymphenburger
Figuren werden ebenfalls diesem Familienfonds ein-
verleibt, wozu noch ein gewisses Wohnungsrecht im
Würzburger und Nymphenburger Schloß kommt. An
Kapitalien werden vom Staate 40<mit Worten vierzig)
Millionen Mark überwiesen ! Dazu noch das A!emo-
sinariatskapital, das bisher nur vom Staat verwaltet
wurde, aber alter Wittelsbacher Besitz ist. Der
Wittelsbacher Landesstiftung werden dagegen vom
Chef des Hauses die aus dem Wittelsbacherhausbesitz
stammenden Beständen überwiesen, nämlich der famU
lieneigenen Handschriftensammlung der ehemaligen
Hotbibliothek, der kurbayerischen Galerie, derDüssel^
dorfer, Mannheimer und Zweibrüdtener Galerie, der
Schatzkammer, des Porzellankabinetts, des National^

69
 
Annotationen