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mit der Zusage, auf gedachte Erbschaft keine fernere An-
sprüche zu machen und auf allen Besitz, Auszahlung
und Empfang ein für allemal zu verzichten. Indem
obige Herren Bevollmächtigte über den Empfang der
Summe von tausend Dukaten, die ihnen durch die Herren
Testamentsvollzieher ausgezahlt worden, bescheinigen und
quittiren, annullircn sie zugleich alle und jede Akte,
Briefe und Schriften, aus denen gedeutet werden könnte,
als wären die genannten Herren Testamentsvollzieher
oder gegenwärtige Besitzer vorbemcldeten Nachlasses ihnen
in vergangener Zeit irgend eine Summe schuldig oder
sonst irgendwie verpflichtet gewesen oder noch schuldig
und verpflichtet, wobei sie erklären, daß solche Schriften
keinerlei Kraft noch Gültigkeit haben sollen, llcberdieß
haben mehrgenannte Herren Bevollmächtigte auf sämmt-
liche Ansprüche und Rechte, reale, persönliche u. s. w.,
welche die Bluts- und andern Verwandten des verstor-
benen Raphael gegen die bemeldeten Herren Testaments-
vollzieher u. s. w. ibegen dieser Güter und Erbschaft, so-
wohl aus dem Erb- wie Institulionsrecht u. s. w., haben
oder zu haben glauben, in meinen Händen, als denen
eines Notars und öffentlichen Beamten, zu Gunsten der
bezeichnetcn Herren Testamentsvollzieher oder des Nach-
lasses gegenwärtiger Besitzer und ihrer Erben und Nach-
kommen Verzicht geleistet u. s. w. und versprechen, auf
in Rede stehenden Nachlaß weder selber noch durch An-
dere, unter keinem Vorwände, weder direkt noch indi-
rekt, Ansprüche zu machen oder machen zu lassen, und
zu keiner Zeit genannte Herren Testamentsvollzieher
u. s. w. zu beunruhigen und belästigen oder beunruhigen
und belästigen zu lassen. Auch haben die Herren Be-
vollmächtigten gewollt und mir Unterzeichnetem Notar,
der ich diesen Akt stipulire, zugesagt, daß für den Fall,
wo andere Bluts- oder sonstige Verwandte des verstor-
benen Raphael, außer den obenbezcichneten Agostino,
Ridolfo, Giov. Batista, Maddalena, Costanza, Lucia,
sich finden und auftreten sollten, welche an bemeldeter
Erbschaft und Nachlaß, sei) es durch Testament oder ab
intesiafo oder auf irgend eine andere Weise, Ansprüche
zu haben vergeben und die mehrgenannten Testaments-
vollzieher u. s. w. belästigen oder belangen dürften, die
obb-n-eldeten Agostino, Ridolfo u. s. w. iusgcsammt und
jeder auf ihre Kosten und ohne Auslagen und Lasten
von Seiten der Herren Testamentsvollzieher u. s. w. ver-
anlassen wollen, daß solche Bluts - und andere Verwandte
von dergleichen Belästigungen, Ansprüchen und Rechts-
streit abstehen, die genannten Herren Testamentsvoll-
zieher u. s. w. in ruhigem Genuß des Nachlasses und
der Erbschaft des verstorbenen Raphael lassen u. s. w.,
und die ihnen dadurch etwa verursachten Kosten wieder-
erstatten, ohne Abzug, Weigerung oder Zögerung. Für
alles dies haben die gedachten Herren Bevollmächtigten

ihre Mandatare Agostino, Ridolfo u. s. w. alle und jeden
solidarisch und nach der strengen Form der apostolischen
Kammer verpflichtet und der Jurisdiktion und Autorität
des Gerichtshofs der Kammer und sonstiger geistlichen
oder weltlichen Gerichte unterworfen u. s. w. mit den
gewöhnlichen Klauseln n. s. w.

„So geschehen zu Rom im apostolischen Palast in
der gewöhnlichen Wohnung des genannten Dakars D.
Baldassare, in Gegenwart der wohlachtbaren Männer
D. Bernardo Bini, Handelsmannes aus Florenz, Gi-
rolamo degli Staccoli aus Urbino und Fabriano Bran-
conio aus Aquila, apostolischen Schreibers, als Zeugen.
Jppolito de' Cesi, Notar."

Durch dies Dokument, welches den, Raphaels
natürlichen Erben von dessen Nachlaß zugefallenen An-
theil bestimmt, wird die mehrmals wiederholte Aussage
Vasari's, wonach der größere Theil der Erbschaft den
Lieblingsschülern desselben und dem Vagnini (dessen
Name sich nicht unter den Reklamirenden findet) zukam,
bestätigt, gegen Puugileoui's u. A. Zweifel.

Zweier im Leben des großen Urbinaten mehrfach ge-
nannten Personen möge hier noch gedacht werden. Die
eine ist die Foruariua, über die so viel gefabelt wor-
den und über die man so wenig weiß. In einem niit
vielen und zum Theil wichtigen handschriftlichen Anmer-
kungen versehenen Cremplar der Giuntina des Vasari,
welches sich in Rom im Besitz eines Rechtsgelehrten be-
findet, und von welchem Visconti (a. a. O. S. 9l) Re-
chenschaft gicbt, wird diese Geliebte Raphaels in zwei
Randglossen Margarita genannt. Der Postillatvr, der
zu Ende des 16. Jahrhunderts lebte, war ein Römer
oder wohnte wenigstens in Rom, wo die Tradition sich
bis dahin erhalten zu haben scheint. — Sodann ist
Giov. Bat. Branconio zu erwähnen, minder be-
kannt als andere einflußreiche Freunde des Künstlers,
aber wie ihm im Leben ergeben (Raphael malte für ihn
die Heimsuchung, die jetzt im Escurial, und zeichnete
die Faeade seiner beim Bau der Cvlonnaden des Peters-
platzes niedcrgeriffenen Wohnung), so auch nach seinem
Tode seine nachgelassenen Aufträge sorgsam erfüllend.
Er wurde zum Prolegatcn in Avignon ernannt, bevor
der Kardinal Franpois de Clermont Legat daselbst ward,
aber der Tod überraschte ihn im I. 1525.

(Schluß folgt.)

Nachrichten vom Januar.

Alterthümer und Ausgrabungen.

Neuß. Der König von Preußen hat dem hiesige» um
die Allerthumskunde der Stadt und Umgegend von Neuß
verdienten Regimentsarzte, Dr. Jäger, eine namhafte Summe
zur Fortsetzung dieser Bestrebungen überwiesen. Nach de»
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