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Einladung
JU
der allgemeinen Kunstausstellung
in München 1845.
Die nächste, nach siebenjähriger Unterbrechung, durch
die nnrerzeichuete Akademie zu veranstaltende öffentliche
Ausstellung von Werken lebender Künstler wird, auf
Befehl Seiner Majestät des Königs, in den lediglich
für fvlcke Zwecke gestimmten Raumen des neuen könig-
lichen Kunst- und Industrie-Ausstelluugsgebäudes da-
hier, im Herbste des Jahres 1845 statt finden. Dem-
zufolge ergeht an alle ausgezeichnete Künstler des In-
landes wie des Auslandes hiednrch die Einladung, zu
dieser Ausstellung Werke ihrer Hand einsenden zu wolle»,
wobei man sich erlaubt, nachfolgende Punkte zur genaue-
sten Beachtung zu empfehlen:
1) Die Ausstellung beginnt am 25. August und dauert bis
zum 12. Oktober, mit Vorbehalt einer mäßkgen Ver-
längerung, wenn diese für zweckmäßig erachtet werden
sollte.
2) Der späteste Termin zur Ablieferung der für die Aus-
stellung bestimmten Kunstwerke ist vom 15. bis si. Juli;
und dw Einhaltung dieses Termins erscheint um so
nbthiger, als nur dadurch eine zweckmäßige Ausstellung
für diese Werke und eine rechtzeitige Abfassung des
Katalogs zu ermögliche» ist. Später cintreffende Sen-
dungen können nur nach rechtzeitig geschehener Anmel-
dung, so wie überhaupt nur dann zur Ausstellung ge-
bracht werde», wenn noch Play dafür vorhanden ist.
Vergl. Art. 8.
3) Angenommen werden zur Ausstellung vorzügliche Werke
der Bildnerei, sodann werthvolle Gemälde, sowohl in
Oel, in Aquarell und Email als auf Glas und Por-
zellan, ferner architektonische und andere Zeichnungen,
so wie Kupferstiche und ausgezeichnetere Arbeiten der
Lithographie, sämmilich nur insofern es Originalarbeiten
lebender Künstler sind. Ausgeschlossen sind davon Gegen-
stände der Kunstiudustrie, so wie alle Arten von Copien
(mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich),
insbesondere auch Darstellungen unsittlichen und schlüpfri-
gen Inhalts. Für solche Gegenstände fallen die Kosten der
Her- und Rückfracht den Einsendern, ohne Ausnahme,
zur Last.
t) Die Unterzeichnete Akademie übernimmt die Kosten der
Her- und Rückfracht für die Einsendungen derjenigen
Künstler, welche wirkliche und Ehrenmitglieder dieser
Akademie oder von ihr insbesondere zur Einsendung
ihrer Werke cingeladen worden sind.
I) Kunsthändler und Besitzer von ausgezeichneten Arbeiten
lebender Künstler werden ersucht, bei genannter Akademie
brieflich erst anzufrage» und den Bescheid darüber abzu-
warten, ob sie die von ihnen für^die Ausstellung be-
stimmten Werke auf Kosten des Kunstausstellungsfonds
einscnde» dürfen. In ihrer Anfrage haben selbige zu-
gleich den Gegenstand der einzusendenden Werke und
deren Meister namhaft zu machen.
«) Uebrigens behalt es sich die Akademie vor, Werke ohne
wahren Kunstwerth, worüber ein Cvmitv zu entscheiden
hat. von der Ausstellung auszuschließen.
7) Der freie Transport, wo derselbe nach Art. 4. und s.
stattsindct, erstreckt sich auf Werke, welche kein Gewicht
über 3 — 4 Zentner haben. Wegen Arbeiten, welche
Unter Mitwirkung von Dr. Ernst Förster in München und
der I. G. Cotta'
dieses Gewicht übersteigen, hat man sich erst mit der
Akademie rechtzeitig ins Benehmen zu setzen.
8) Ferner erstreckt sich der freie Transport ebenso nur auf
diejenige Werke, welche den Bestimmungen des Art. 2.
gemäß rechtzeitig eingelaufen sind. Später cintreffende
Sendungen werden entweder uneröffnet zurückgeschickt,
oder nach dem ausdrückliche» Wunsch des Einsenders
und mit Belastung der Transportkosten auf seine Rech-
nung zur Ausstellung gebracht, wenn noch Play dafür
vorhanden ist. Für Kunstwerke, deren Rücksendung auf
Verlangen des Einsenders vor dem 12. Oktober bewerk-
stelligt wird, hat derselbe die Kosten der Einsendung
und der Rückfracht zu trage»,
g) Sendungen mit der Post oder durch Schnellfuhre werden
unfrankirt nicht angenommc». Ebenso wenig werden
Spesen für Verpackungskosten und dgl. vergütet. Doch
besorgt die Akademie bei denjenigen Werken, welche
obigen Bestimmungen nach auf Kosten der Akademie
ein- und zurückgesendet werde», die Verpackung vor der
Rücksendung gleichfalls auf ihre Kosten. Für die an-
deren Werke haben die betreffenden Einsender Commis-
sionäre namhaft zu machen, welche deren Verpackung
und Rücksendung besorgen.
io) Für Beschädigungen, welcher Art sie auch sehen, haftet
die Akademie nur dann, wenn solche erweislich durch
ihre Schuld herbei geführt wurden. Die Zusendungen
so wie die Rücksendungen geschehen auf Gefahr der be-
treffenden Einsender. Zur Cvnstatirung des Zustandes
der Kunstwerke bei ihrer Empfangnahme und Zurück-
sendung wird eine gerichtliche Commission, unter Bei-
ziehung zweier Mitglieder der Akademie, bestellt werden.
l i) Die einzuscndenden Gegenstände müssen gut und sicher
verpackt, namentlich aber die Gemälde mit ihren Rah-
me» durch Schrauben an die Kistcnwände befestigt scyn.
>2) Jede Sendung ist mit einem Zettel zu begleiten, auf
welchem der Name des Künstlers, der Gegenstand und
die Größe des Werkes, und der etwaige äußerste Ver-
kaufspreis genau und so, daß keine Verwechslung
statt finden kann, angegeben sind.
15) Zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs wird der Wunsch
ausgesprochen, daß sämmtlichc Sendungen an das Hand-
lungshaus Negrioli Comp, dahier adressirt wer-
den, welches zur vorläufigen Uebernahme derselben sich
bereit erklärt hat und Sorge tragen wird, daß alle
Kunstgegcnstättde gegen Feuergefahr auf der Reise ver-
sichert werden, in sofern demselben von de» Herren Ein-
sender» der Werth gleich bei der Versendung angezcigt
wird.
iä) Um Irrungen zu vermeiden wird bemerkt, daß die
Adresse der in vorliegender Angelegenheit einlaufenden
Schreiben an die königlich bayerische Akademie der bil-
denden Künste zu München zu richten ist, da diese
Ausstellung nicht, wie man leicht annehmen könnte,
von dem hiesigen Kunstvereine, sondern ausschließlich
von der erwähnten Akademie ausgeht.
München, den 20. April 1844.
Pie König!, bayerische Akademie der bilden-
den Künste.
Der Direktor: vr. F. v. Gärtner.
Statt des Generalsekretärs, der Professor:
11 r. Marggraff.
Dr. Franz Kugler i» Berlin, und unter Verantwortlichkeit
chen Buchhandlung.
Einladung
JU
der allgemeinen Kunstausstellung
in München 1845.
Die nächste, nach siebenjähriger Unterbrechung, durch
die nnrerzeichuete Akademie zu veranstaltende öffentliche
Ausstellung von Werken lebender Künstler wird, auf
Befehl Seiner Majestät des Königs, in den lediglich
für fvlcke Zwecke gestimmten Raumen des neuen könig-
lichen Kunst- und Industrie-Ausstelluugsgebäudes da-
hier, im Herbste des Jahres 1845 statt finden. Dem-
zufolge ergeht an alle ausgezeichnete Künstler des In-
landes wie des Auslandes hiednrch die Einladung, zu
dieser Ausstellung Werke ihrer Hand einsenden zu wolle»,
wobei man sich erlaubt, nachfolgende Punkte zur genaue-
sten Beachtung zu empfehlen:
1) Die Ausstellung beginnt am 25. August und dauert bis
zum 12. Oktober, mit Vorbehalt einer mäßkgen Ver-
längerung, wenn diese für zweckmäßig erachtet werden
sollte.
2) Der späteste Termin zur Ablieferung der für die Aus-
stellung bestimmten Kunstwerke ist vom 15. bis si. Juli;
und dw Einhaltung dieses Termins erscheint um so
nbthiger, als nur dadurch eine zweckmäßige Ausstellung
für diese Werke und eine rechtzeitige Abfassung des
Katalogs zu ermögliche» ist. Später cintreffende Sen-
dungen können nur nach rechtzeitig geschehener Anmel-
dung, so wie überhaupt nur dann zur Ausstellung ge-
bracht werde», wenn noch Play dafür vorhanden ist.
Vergl. Art. 8.
3) Angenommen werden zur Ausstellung vorzügliche Werke
der Bildnerei, sodann werthvolle Gemälde, sowohl in
Oel, in Aquarell und Email als auf Glas und Por-
zellan, ferner architektonische und andere Zeichnungen,
so wie Kupferstiche und ausgezeichnetere Arbeiten der
Lithographie, sämmilich nur insofern es Originalarbeiten
lebender Künstler sind. Ausgeschlossen sind davon Gegen-
stände der Kunstiudustrie, so wie alle Arten von Copien
(mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich),
insbesondere auch Darstellungen unsittlichen und schlüpfri-
gen Inhalts. Für solche Gegenstände fallen die Kosten der
Her- und Rückfracht den Einsendern, ohne Ausnahme,
zur Last.
t) Die Unterzeichnete Akademie übernimmt die Kosten der
Her- und Rückfracht für die Einsendungen derjenigen
Künstler, welche wirkliche und Ehrenmitglieder dieser
Akademie oder von ihr insbesondere zur Einsendung
ihrer Werke cingeladen worden sind.
I) Kunsthändler und Besitzer von ausgezeichneten Arbeiten
lebender Künstler werden ersucht, bei genannter Akademie
brieflich erst anzufrage» und den Bescheid darüber abzu-
warten, ob sie die von ihnen für^die Ausstellung be-
stimmten Werke auf Kosten des Kunstausstellungsfonds
einscnde» dürfen. In ihrer Anfrage haben selbige zu-
gleich den Gegenstand der einzusendenden Werke und
deren Meister namhaft zu machen.
«) Uebrigens behalt es sich die Akademie vor, Werke ohne
wahren Kunstwerth, worüber ein Cvmitv zu entscheiden
hat. von der Ausstellung auszuschließen.
7) Der freie Transport, wo derselbe nach Art. 4. und s.
stattsindct, erstreckt sich auf Werke, welche kein Gewicht
über 3 — 4 Zentner haben. Wegen Arbeiten, welche
Unter Mitwirkung von Dr. Ernst Förster in München und
der I. G. Cotta'
dieses Gewicht übersteigen, hat man sich erst mit der
Akademie rechtzeitig ins Benehmen zu setzen.
8) Ferner erstreckt sich der freie Transport ebenso nur auf
diejenige Werke, welche den Bestimmungen des Art. 2.
gemäß rechtzeitig eingelaufen sind. Später cintreffende
Sendungen werden entweder uneröffnet zurückgeschickt,
oder nach dem ausdrückliche» Wunsch des Einsenders
und mit Belastung der Transportkosten auf seine Rech-
nung zur Ausstellung gebracht, wenn noch Play dafür
vorhanden ist. Für Kunstwerke, deren Rücksendung auf
Verlangen des Einsenders vor dem 12. Oktober bewerk-
stelligt wird, hat derselbe die Kosten der Einsendung
und der Rückfracht zu trage»,
g) Sendungen mit der Post oder durch Schnellfuhre werden
unfrankirt nicht angenommc». Ebenso wenig werden
Spesen für Verpackungskosten und dgl. vergütet. Doch
besorgt die Akademie bei denjenigen Werken, welche
obigen Bestimmungen nach auf Kosten der Akademie
ein- und zurückgesendet werde», die Verpackung vor der
Rücksendung gleichfalls auf ihre Kosten. Für die an-
deren Werke haben die betreffenden Einsender Commis-
sionäre namhaft zu machen, welche deren Verpackung
und Rücksendung besorgen.
io) Für Beschädigungen, welcher Art sie auch sehen, haftet
die Akademie nur dann, wenn solche erweislich durch
ihre Schuld herbei geführt wurden. Die Zusendungen
so wie die Rücksendungen geschehen auf Gefahr der be-
treffenden Einsender. Zur Cvnstatirung des Zustandes
der Kunstwerke bei ihrer Empfangnahme und Zurück-
sendung wird eine gerichtliche Commission, unter Bei-
ziehung zweier Mitglieder der Akademie, bestellt werden.
l i) Die einzuscndenden Gegenstände müssen gut und sicher
verpackt, namentlich aber die Gemälde mit ihren Rah-
me» durch Schrauben an die Kistcnwände befestigt scyn.
>2) Jede Sendung ist mit einem Zettel zu begleiten, auf
welchem der Name des Künstlers, der Gegenstand und
die Größe des Werkes, und der etwaige äußerste Ver-
kaufspreis genau und so, daß keine Verwechslung
statt finden kann, angegeben sind.
15) Zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs wird der Wunsch
ausgesprochen, daß sämmtlichc Sendungen an das Hand-
lungshaus Negrioli Comp, dahier adressirt wer-
den, welches zur vorläufigen Uebernahme derselben sich
bereit erklärt hat und Sorge tragen wird, daß alle
Kunstgegcnstättde gegen Feuergefahr auf der Reise ver-
sichert werden, in sofern demselben von de» Herren Ein-
sender» der Werth gleich bei der Versendung angezcigt
wird.
iä) Um Irrungen zu vermeiden wird bemerkt, daß die
Adresse der in vorliegender Angelegenheit einlaufenden
Schreiben an die königlich bayerische Akademie der bil-
denden Künste zu München zu richten ist, da diese
Ausstellung nicht, wie man leicht annehmen könnte,
von dem hiesigen Kunstvereine, sondern ausschließlich
von der erwähnten Akademie ausgeht.
München, den 20. April 1844.
Pie König!, bayerische Akademie der bilden-
den Künste.
Der Direktor: vr. F. v. Gärtner.
Statt des Generalsekretärs, der Professor:
11 r. Marggraff.
Dr. Franz Kugler i» Berlin, und unter Verantwortlichkeit
chen Buchhandlung.