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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Antikes Mobiliar: süddeutsche und delfter Fayencen, altes Kunstgewerbe, ostasiatische Kunst, Sammlung Markus, Den Haag und anderer Besitz, Versteigerung: 7. April 1927 — Köln, Nr. 251.[1927]

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https://doi.org/10.11588/diglit.17954#0004
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Verkaufs - Ordnung.

Donnerstag, 7. April, nachmittags 3—6 Uhr: Nr. 1—173 Mobiliar.

Freitag, 8. April, 10-1 und 3»/2-6 Uhr: Nr. 174—502 und Nr. 825a—856: Skulpturen; Silber,

Bronze, Kupfer, Zinn, Steinzeug, Ton, Glas, Deutsches
Porzellan; Süddeutsehe und Delfter Fayencen.
Teppiche.

Samstag, 9. April, 10 1 und 372—6 Uhr: Nr. 503—825: Ostasiatische Keramik, Schwertstich-
blätter, Okimono, Farbholzschnitte, Netsuke.

Auktions-Bedingungen.

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung
und Versteigerung gestattet. Beider Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen,
da jeder Besucher für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von dieser
beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hataußerdem Steippreisein Aufgeld von fünfzehn Prozent

für unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die
bankmäßige Verzinsung in Anrechnung bringen.

Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die üefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden.
Die Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat
ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete
Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste oder
Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie
sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes
Bieten, daß erden betr. Gegenstand genau kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorg-
falt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise gewährleistet.
Nach geschehenem Zuschlage können also Reklamationen durchaus nicht berück-
sichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge
zu verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag
nach einem Doppelgebot, so wird der betr. Gegenstand sofort von neuem
ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlich-
keiten ist Köln.

Kunstauktionshaus Math. Lempertz.

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