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Dritter Abschmtt. Fünftes Aapitel.

religiösem Eifer geleitete Chursürst glaubte diese Gelegenheit benutzen zu
müssen, das unklare staatsrechtliche Verhältuiß des Meißner Bischofs
endlich zu klären, während der protestantische Moritz, der bereits den
gereiften Keim der politischen Rolle, welche er gegen die Ernestinische
Machtstellnng zu spielen gedachte, in der Seele trug, eifrig darauf bedacht
war, aus diesem Verhältniß politisches Kapital zu machen, und damit den
bischöslichen Machtregungen und Widersprüchen, und damit zngleich den
Manen und Mannen Georg's, zur Stütze wurde. Gleichzeitige Schrift-
steller weisen darauf hin, daß der Zwiespalt zwischen dem Herzog und
dem Churfürsten in den Zuflüsterungen ihren Grund gehabt, welche sich
die von Moritz wieder angenommenen Rüthe des Herzogs Georg, welche
Herzog Heinrich entlassen hatte, erlaubten? Der Churfürst ließ (22. März)
die Stadt Wurzen besetzen, um die Steuereintreibung mit Gewalt durch-
zusetzen, und während Herzog Moritz ein nicht unbedeutendes Heer in der
Nähe von Oschatz zusammenzog, that der Churfürst ein Gleiches in der
Gegend zwischen Grimma und Wurzen. Aber ehe es zum unheilvollen
Zusammenstoß der stammverwandten Fürsten kommen konnte, gelang es der
einschreitenden Vermittelung, die drohende Krisis noch einmal abzuwenden
oder aufzuhalten? Der Landgraf Philipp vön Hessen, der seine wahre
Gesinnung gegen den Churfürsten durch seinen Schwiegersohn Moritz
offner vertreten ließ, als er selber sie kundzugeben für gut fand, wurde
der politische Friedensstifter; Luther aber schlug mit der kernigen Keule
seines religiösen Ansehens darein. „Mir ist solch ernst Vornehmen heut
erst recht kund geworden", sagt er in seiner an beide Fürsten gerichteten
eindringlichen Ermahnung; „und wiewohl mir als Prediger und geist--
lichen Amts hierin weder zu richten, noch zu handeln etwas gebühret,
weil es sogar eitel und weltliche Sachen sind, da mir auch nicht viel zu
wissen befohlen ist, so steht doch da Gottes Wort (1 Tim. 2, 1), welches
uns Predigern und der ganzen Kirche gebeut, für die weltlichen Herrschaften
zu sorgen und zu beten. Dieß ist geschehen und geschieht noch tüglich u. s. w.
Jn dieser plötzlichen Zweiung ist noch kein Recht weder Handlung vor-
genommen, viel weniger ein endlich Urtheil gesprochen, so doch vorhanden
sind das feine Kleinod, das fürstliche Hochgericht, itoni so viel feiner löb-
licher Grasen, Herren, Ritterschast und gelehrte Juristen rc. Jst doch das
Städtlein Wurzen nicht werth der Unkost, so bereit darauf gegangen ist,

l Vergl. Ratzeberger a. a. O.

^ Vergl. von Langenn: Herzog Moritz, I, S. 133 ff., und „ONrouievn inoorti
anMoris" (frnher im königl. Hauptstaatsarchiv, jetzt auf der königl. Bibliothek in Dresdem
unter den Handschriften It. 93), S. 230 ff.
 
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