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schwere Strafen über Alle, welche sich Eingriffe in des
Klosters Rechte erlauben sollten, 1246" gibt Gegenkönig
Heinrich Raspe dem Kloster das Recht, seine Leibeigenen,
welche ohne Nachfolge sterben, zu beerben, die Könige
Wilhelm und Richard, 1255 und 1257, erneuern die den
Reichöschutz betreffenden Schirmbriefe, sowie Kaiser Adolph,
bei einem Besuche, welchen er 1297 der Abtei machte, und
nach ihnen noch mehrere deutsche Kaiser. Bekanntlich durften
sich die Cistercienser nicht mit der Seelsorge bei Weltlichen
befassen; für Maulbronn aber gestattet 1255 Pabst
Alexander IV. eine Ausnahme, um die Weltgcistlichen über-
flüssig zu machen und deren Einkünfte dem Kloster
zuzuwenden; er erlaubt den Mönchen, auf ihren Höfen die
Beichte der Hintersaßen und Bediensteten abzuhören. Wenn
durch die beständige Vergrößerungssucht des Klosters Schulden
sich zu sehr angehäuft hatten, so genügte das Machtwort
eines Pabstes, wie z. B. im Jahr 1319 Johann's XXII.,
um alle Ansprüche der Gläubiger, welche meistens Juden
waren, verstummen zu machen. Durch Zollfreiheit, Freiheit
von Zehnten, welche viele Fürsten Maulbronn crtheiiten,
wurde der Handel der Mönche sehr befördert, und 1299
erlaubte ihnen Kaiser Albert jährlich einmal ein, mir
Frucht und Wein beladenes Schiff zollfrei den Rhein
hinab- und wieder zurückführen zu dürfen.
Friedrich Barbarossa und seine Nachfolger waren, wie
erwähnt, die obersten Schirmherren von Maulbronn; aber
bei der Entfernuug der Regenten Deutschlands, machte sich
schwere Strafen über Alle, welche sich Eingriffe in des
Klosters Rechte erlauben sollten, 1246" gibt Gegenkönig
Heinrich Raspe dem Kloster das Recht, seine Leibeigenen,
welche ohne Nachfolge sterben, zu beerben, die Könige
Wilhelm und Richard, 1255 und 1257, erneuern die den
Reichöschutz betreffenden Schirmbriefe, sowie Kaiser Adolph,
bei einem Besuche, welchen er 1297 der Abtei machte, und
nach ihnen noch mehrere deutsche Kaiser. Bekanntlich durften
sich die Cistercienser nicht mit der Seelsorge bei Weltlichen
befassen; für Maulbronn aber gestattet 1255 Pabst
Alexander IV. eine Ausnahme, um die Weltgcistlichen über-
flüssig zu machen und deren Einkünfte dem Kloster
zuzuwenden; er erlaubt den Mönchen, auf ihren Höfen die
Beichte der Hintersaßen und Bediensteten abzuhören. Wenn
durch die beständige Vergrößerungssucht des Klosters Schulden
sich zu sehr angehäuft hatten, so genügte das Machtwort
eines Pabstes, wie z. B. im Jahr 1319 Johann's XXII.,
um alle Ansprüche der Gläubiger, welche meistens Juden
waren, verstummen zu machen. Durch Zollfreiheit, Freiheit
von Zehnten, welche viele Fürsten Maulbronn crtheiiten,
wurde der Handel der Mönche sehr befördert, und 1299
erlaubte ihnen Kaiser Albert jährlich einmal ein, mir
Frucht und Wein beladenes Schiff zollfrei den Rhein
hinab- und wieder zurückführen zu dürfen.
Friedrich Barbarossa und seine Nachfolger waren, wie
erwähnt, die obersten Schirmherren von Maulbronn; aber
bei der Entfernuug der Regenten Deutschlands, machte sich