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Lorent, Jakob August; Lorent, Jakob August [Editor]
Denkmale des Mittelalters in dem Königreiche Württemberg (1,[Text]): Maulbronn, Bebenhausen, Hirschau, Alpirsbach und Herrenalb — Mannheim: Hogrefe, 1866

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https://doi.org/10.11588/diglit.43622#0039
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das Bedürfniß eines Unterschutzherrn bald fühlbar; daher
wählte l236 der Convent den Bischof von Speier als den
natürlichsten. Dieser jedoch übertrug schon 1252 sein Amt
einem in der Nähe wohnenden Ritter, Heinrich I. von
Enzberg, welcher bis zu seinem Tode die Pflichten des
Unterschutzherrn des Klosters getreulich erfüllte; Heinrich's
Nachfolger benützten aber ihr Amt, um sich auf Kosten
ihres Schützlings zu bereichern; die Mönche klagten daher
ihre Noth einst dem Kaiser Rudolf von Habsburg während
seines Aufenthalts im Kloster 1275. Die Ritter von
Enzberg mußten in Folge dessen auf alle Rechtsansprüche
Verzicht leisten, und abermals wurde ein Bischof von
Speier, Friedrich, mit dem Schutzherrnrechte belehnt.
Trotzdem versuchten stets die von Enzberg ihre alten Rechte
wieder zu erlangen, uno bedrängten das Gotteshaus so
lange, bis Kaiser Carl IV. von Luxemburg 1358 Ruprecht I.,
Pfalzgrafen zu Rhein, zum Unterschutzherrn ernannte. Dieser
sicherte die Ruhe, indem er 1384 die Burg der Grafen
von Enzberg, deren Ruinen noch bei dein gleichnamigen
Dorfe stehen, zertrümmerte. Von nun an ab blieb
Maulbronn anderthalb Jahrhunderte unter pfälzischem Schutze.
Wir sind jetzt zu jener Periode gelangt, in welcher
Faustrecht und Raubritterthum, die Früchte des Interregnums,
nämlich des Zeitraumes zwischen dem Tode Friedrich's II.
und der Königswahl Rudolf's von Habsburg, oder von den
Jahren 1250 bis 1273, in voller Kraft herrschten. Erst
der Landfriede von Worms, 1495, unter Kaiser Maximilian
 
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