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Durch unsere Handschrift wird die Frage des ursprünglichen Umfangs
des Werkes entschieden. Es ergibt sich zunächst, daß sich die Ansicht von der
Unechtheit der letzten zehn Erzählungen nicht aufrechterhalten läßt, jedenfalls
nicht in der von Levi angenommenen Form. Gerade von dem Schlüsse des
Werkes ist verhältnismäßig viel erhalten. Es liegen Bruchstücke von den Er-
zählungen 84, 8$, 8/, 88 und 90 vor. Es steht also fest, daß die Parabeln schon
im Anfang des 4. Jahrhunderts einen Teil der Kalpanämanditikä bildeten. Das
wenige, was uns von dem Kolophon der letzten Dekade erhalten ist, weicht
allerdings im Wortlaut von den Unterschriften der dritten und sechsten Dekade
ab, und gerade der Name des Verfassers fehlt hier. Ich glaube indessen nicht,
daß wir zu der Annahme berechtigt sind, daß hier ein anderer Name als dei
des Kumäraläta genannt war, zumal die erhaltene Angabe, daß der Verfasser
ein Mönch aus Taksasilä war, auf Kumäraläta, wir wir gesehen, zutrifft. Daß der
Schreiber gerade für die letzte Unterschrift eine neue und offenbar vollere Form
gewählt haben sollte, ist nun so leichter verständlich, als er sogar kein Bedenken
trägt, indem Titel zwischen Kalpanämanditikä undKalpanälamkrtikä zu wechseln.
Es scheint mir danach, daß wir auch die letzten zehn Erzählungen für das Eigen-
tum des Kumäraläta erklären müssen, und es ist nicht ohne Interesse für die
Literaturgeschichte, daß auch die Parabel, die in ihren Anfängen bis in den
Kanon zurückgeht *, als selbständige Kunstfbrm in der buddhistischen Dichtung
des zweiten Jahrhunderts n. Chr. gepflegt wurde.
Auch von den übrigen Erzählungen, die in der chinesischen Übersetzung
erscheinen, läßt sich keine als unecht erweisen. Allerdings haben sich von
36 Erzählungen (5. 11—13.18. 19. 23—26. 33. 34. 36. 44. 48. $5- 56. 68-76.78—83.
86. 89) keine Reste in unseren Fragmenten gefunden. Allein die erhaltenen Blatt-
zahlen 2 im Verein mit den auf die wir noch zurückkommen werden,
machen es völlig sicher, daß der Text unserer Handschrift genau den gleichen
Umfang hatte wie das Kumärajlva vorliegende Exemplar, und es ist kein Grund
vorhanden, irgendeinen Teil des Werkes dem Kumäraläta abzusprechen.
Unsere Handschrift beweist aber auch, daß die Einteilung des Werkes
in 13 Kapitel, wie sie in der Übersetzung des Kumärajlva erscheint, nicht die
ursprüngliche ist. Aus den oben mitgeteilten Unterschriften am Schlüsse von
Erz. 30, 60 und 90 geht hervor, daß die Kalpanämanditikä in Dekaden (rftAn/z)
geteilt war. Die Einteilung in Dekaden ist bekanntlich in buddhistischen Sammel-
schriften sehr beliebt und in der Sanskrit-Literatur ebensohäufig wie im Pali.
Bei Werken wie dem Avadänasataka ist sie sicherlich von Anfang an beabsich-
tigt gewesen. In andern Werken mag sie erst nachträglich eingeführt sein. So
wird z. B. der Udänavarga, der 33 umfaßt, in den Handschriften durch
1 Siehe z. B. die Parabel vom Sumpfpfad mit der angehängten Auslegung in Dvedhävitakka-
sutta (Majjh. Nik. I, p. 117).
2 Es sind im ganzen 24, nämlich 24, 37, 43, 43, 4p (nur der Zehner erhalten), 103, 108, 123
(nur der Hunderter erhalten), 128 (nur der Hunderter erhalten), 141, 134, 163 (nur der Hunderter
und der Zehner erhalten), 166 (nur der Hunderter vollständig, der Zehner teilweise erhalten), 184, tQ2
(nur der Hunderter und der Zehner erhalten), 196, 201, 203, 208 (nur der Hunderter erhalten), 214,
222, 233, 298, 303 (der Hunderter leicht beschädigt).
 
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