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Friedrich Meyer's Buchhandlung <Leipzig> [Editor]
Goethe und Schiller, Gottsched und die Schweizer: Bücher, Handzeichnungen, Medaillen, Autographen aus Wiener Privatbesitz; Versteigerung 8. Februar 1927 (Katalog Nr. 2) — Leipzig, 1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.32213#0006
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Versteigerungs-Bedingungen

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung und nur gegen
sofortige Bezahlung.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu
entrichten.

Da am Besichtigungstage Gelegenheit geboten ist, sich von dem Zustand
der Stücke und der Richtigkeit der Katalogaufnahmen zu überzeugen, so sind
Beanstandungen und Bemängelungen irgend welcher Art nach erfolgtem Zu-
schlag seitens der Ersteher ausgeschlossen.

Etwaige Streitigkeiten über den Verlauf der Versteigerung, insbesondere
dariiber, welcher Bieter das Höchstgebot abgegeben hat, werden lediglich vom
Versteigerer unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.

Der dem Ersteher erteilte Zuschlag gilt und wirkt als Übergabe des zuge-
schlagenen Objektes. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Ersteher über,
der Ersteher erwirbt jedoch das Eigentum mit erfolgter Zahlung. Alle Kosten
der Auslieferung und des Abtransportes sind vom Ersteher zu tragen.

Erfüllungsort für beide Teile Leipzig.

Friedrich Meyer

Vorbemerkung

Es wird darauf hingewiesen, daß fast alle Bücher auf der Innen-
seite des Buchdeckels das Exlibris des Vorbesitzers tragen. Ferner
haben die meisten Bücher auf dem Rücken ein etwa 5—6 mm breites
Lederstreifchen, auf welchem zwischen Goldlinien eine Zahl (Nummer
des Inventars) aufgedruckt ist. Es war nicht angängig, beide Eigen-
schaften bei jedem einzelnen Stück anzuführen. Meine Bezeichnung:
Alter Halbfranzband usw. deckt sich mit den sonst gebräuchlichen
Worten: Einband der Zeit. Die in Klammern stehenden Preise
wolle man als vollständig unverbindliche Richtpreise be-
trachten.
 
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