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Das Gebäude sollte tunlichst so situiert sein, daß der Garten sich nach
Süden, also der Sonne entgegen öffnet. Noch deuthcher: man soh das
Haus, ohne wirklich schwerwiegende Gegengründe, so in die Nordwest-
Ecke des Geländes schieben, daß das Gartenland zusammenhängend
südlich oder östhch hegen bleibt. Dabei entspricht man gleichzeitig einer
ebenso grundlegenden Forderung, nach der die hauptsächhchsten Räume
des Hauses nach Süden und Osten zu hegen kommen. Und es berührt
uns nach dem Stande der heutigen Anschauungen wenig, wenn den Pas-
santen auf der Straße infolge dieser Maßnahme gelegenthch die Neben-
räume gewiesen und das Haus in die Tiefe des Gartens entrückt werden
sohte. Nur in Rücksicht auf seine eigenen Gepflogenheiten kann man
bequem und wahrhaft ländlich wohnen. Und nur so auch läßt sich ein
relativ vollkommener Garten entwickeln, d. h. ein Garten, dessen Glie-
derung zunächst einmal alle guten Möglichkeiten, die das Gelände bietet,
offenstehen. Aus den Gärten, deren Häuser mit einem schmalen Vorland,
schön gleichmäßigem Bauwich beiderseits und einem beschränkten Hin-
tergarten womöghch noch nach Norden — so recht „mitten drin“ im
Gelände hegen, kann auch der erfahrenste Gartenmann nichts Vernünf-
tiges machen. Es wird immer nur grüne Dekoration. Natürhch gelten
diese lapidaren Grundsätze, die zuerst Hermann Muthesius, dem ich
auch die Ermutigung zu dieser Arbeit verdanke, energisch formuliert
hat, nur für den vorherrschenden Normaltyp unserer Landsiedelungen.
Besondere Lagen, etwa große Ausdehnung des Geländes, starke Höhen-
unterschiede oder wertvolle Femsichten sind immer geeignet Konzessionen
zu erzwingen.

Die entscheidende Bedeutung der richtigen Beantwortung dieser
ersten Ansiedelungsfragen sohte von selbst dazu führen, alle Erfahrun-
gen zu gebrauchen, die hierüber heute schon vorhegen. Der Laie pflegt
sich hier noch ziemlich gedanken- und willenlos seinem Architekten zu
überantworten. Aber daß die heutige x\rchitektenschaft im Durchschnitt
den Wert solcher Überlegungen noch lange nicht hoch genug einschätzt,
beweist uns der Augenschein wenn wir durch die Villenvororte der
Großstädte spazieren. Beweist schließlich auch die Tatsache, daß es
noch Bauordnungen gibt — gegen den elementaren Willen der Architek-
ten und der von ihnen beratenen Interessenten würden sie nicht be-
stehen ! — sogenannte Villenklauseln, die in ihren Bestimmungen sol-
 
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