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I. Zur Gejlckirkte clcs Nereins.

Adrcfsc dcs Vcrcins an Grotzh. Domanen-
dlrcktion in Karlsruhe, im März 1867 von
cincr Deputation des Ausschusscs überreicht.

Großherzogliche Domänendirektion!

Eine bedeutende Anzohl von Einwohnern Heidel-
bergs, unter denen sich die Spitzen der Staats-
und Gemeindebehörden wie die angesehensten Mitglis-
der der Universität und der Bllrgerschaft befinoen,
deren Namensverzeichniß hier beiliegt, ist unter dem 9.
Dec. 1866 zu einem Verein zusammengetreten, welcher
den Namen Schloßverein fllhrt und dessen statuta-
rischer Zweck es ist, „die Erhaltung und richtige
Behandlung des Heidelberger Schlosses, sowie die
Verschönerung seiner und der städtischen Umgebungen
zu fördern und die Kenntniß der Geschichte und
des Kunstwerthes der Ruine zu pflegen."

Jährliche Beiträge werden für die praktische Be-
thätigung dieses Zweckes verwendet werden, aber
vor allem wird die freie Thätigkeit der einzelnen
Mitglieder in persönlicher Umschau, Nachforschung,
Biittheilung geweckt und zunächst in den Bera-
thungen und Beschlüssen wiederkehrender Versamm-
lungen verwerthet werden.

Die ergebenst Unterzeichneten als gewählter Aus-
schuß des Vereins sind beauftragt worden, die ersten
weiteren Schritte zur erfolgreichen Jnangriffnahme
des vorgesetzten Zweckes zu thun. Unter diesen
Schritten erscheint ohne Frage als der wichtigste,
an diejenige Behörde sich ehrerbietigst zu wenden,
welcher die staatliche Verwaltung des Schlosses und
seiner Umgebungen untersteht. Wir richten daher
an Großh. Domänendirektion die ergebensteBitte,
dem Vereine wohlwollende Aufmerksamkeit zu schen-
ken und seineBestrebungen zu unterstlltzen und zwar zu-
nächst nach zwei Seiten mit dem Verein in eine Verbin-
dung tretenzu wollen, daß den etwaigen Wünschen,
Bitten, Mittheilungen von Thatsachen,
die im Namen des Vereins an die hohe
Behörde gerichtet werden, eingehende Be-
achtung geschenkt werde, zweitens bei wich-
tigeren unter den Gesichtspunkt der archi-
tektonischen Erhaltung wie der Schönheit
desSchlosses und seiner Umgebungen fal-

lenden Aenderungen dem Verein zuvor
Gelegenheit gegeben werde, sich über die--
selbe zu äußern und seine Wünsche vor-
zutragen.

Wenige Worte werden genügen, überhaupt den
Zweck des Vereins und die Begründung dieser Bitte
Großherzoglicher Domänendirektion nahezulegen. Das
Heidelberger Schloß und seine Umgebungen haben
eine weit über ihre rechtliche Stellung als Theil
des Großh. Domänenvermögens hinausgehende Be-
deutung. Tausende von Fremden aller Nationen
besuchen das Schloß als einen der schönsten Aus-
sichtspunkte Mitteleuropa's, als eine der künstlerisch
interessantesten, von großen, historischen Erinnerungen
geweihten Stätten. Der praktische Architekt, der Bild-
hauer, der Forscher der Kunstgeschichte, der geschicht-
lich gebildete Kenner der Kriegsbaukunst finden in
dem Schlosse eine reiche Quelle der Belehrung, eine
Fülle trefflichster Vorbilder, zugleich eine Anzahl
noch zu lösender Probleme. Die Bewohner der
Pfalz blicken auf das Heidelberger Schloß mit dem
vollen Jnteresse eines Stammes, der hier ein hal-
bes Jahrtausend hindurch den Mittelpunkt seiner
Geschichte hatte, dessen religiöse und politische Kämpfe
hier durchgeführt wurden, deffen Cultur von hier
aus in reichem Maße ausströmte. Den Bewohnern
Heidelberg's ist Schloß und Umgebung eine täglich
neue Stätte der Erfrischung, des edelsten Genuffes;
das materielle Wohl einer großen Anzahl derselben
ist geradezu mittelbar und unmittelbar an dasselbe
geknüpft, aber auch das geistige, historische wie künst-
lerische Jnteresse drängt sich fast unwillkürlich Jedem
auf. Die Heidelberger betrachten mit Recht das
Schloß als ein Juwel ihrer Stadt, als einen Ge-
genstand, dessen Erhaltung und würdiger Schmuck,
desien Zugänglichkeit, dessen freieste, vielseitigste
Benutzung ihre Ehre und ihre verantwortungsvolle
Pflicht dem gebildeten Publikum der Welt gegen-
über ist. Aus diesem Gefühl, aus diesen Jnteressen
ist auch die Stiftung dieses Vereins hervorgegangen.

Mit Dank erkennt jeder einsichtige und billige
Beurtheiler an, was die Großh. Badische Negierung
seit 1803, was insbesondere die Großh. Domänen-
verwaltung im Laufe der letzten fllnfzehn Jahre,
besonders unter der jetzigen umsichtigen Bauinspektion,
 
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