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Grundheriliche Verhältnisse.
26d. Grollenhof: Der Staat für den großen, die Pfarrei
Oedhenn fnr den tleinen, sowie für den Heu- und Oehmdzehnten.
266. Lautenbach: Für den großen Zehnten der Staat zn VZ,
die Känfer der hessen-darmstädtischen Gefälle Bube u. Cie. zu V», für den
kleinen Zehnten die Pfarrei Dahenfeld und Oedheim, für den leben-
digen oder Blntzehnten der Staat und die Pfarrei Oedheim je hälftig.
26ci. Willenbach mit der Ziegelhütte: Für den großen und
Blntzehnten der Staat allein; für den tleinen Zehnten ans 110
Morg. der Staat, aus 342 Morg. die Pfarrei Oedheim; für den
Heu- nnd Oehmdzehnten hälftig der Staat und hälftig die Pfarrei
Oedheim.
27. Osfenau mit Clemenshall unv der Ziegelhütte: Für den
großen, kleinen und Weinzehnten die Käufer der großherzoglich hessischen
Domäne Bube u. Cie.; für den Neubruchzehnten der Staat.
28. Olnhausen: Für den großen Zehnten die Freiherrn von
Berlichingen zu Jagsthausen; für den kleinen Zehnten das Stift Mos-
bach, von einem Bezirk die Pfarrei; letztere noch den Obstzehnten; für
den Heu- und Oehmdzehnten die Freiherrn von Berlichingen zu Jagst-
hausen, von einigen Morgen Wiesen aber die Psarrei den Heuzehnten;
für den Blutzehnten die Pfarrei; für den Neubruchzehnten die Frei-
herrn von Berlichingen zn Jagsthausen mit Ausnahme des Altgereut-
zehnteus von einem Distrikt, von dem das Stift Mosbach VZ erhob.
29. Roigheim: Für den großen und kleinen Zehnten von
2123 Morg. Acker der Staat zu V^, die Herreu von Adelsheim in
Seunfeld zu Vs, die Herren von Domeneck zu Vs, den Rest der Staat
allein; für den Heu- nnd Oehmdzehnten die Freiherrn von Wambold
und Adelsheim und der Staat je Vs; für den Weinzehnten von 14
Morg. der Staat, die Herren von Adelsheim zu Sennseld nud von
Domeneck je zn VZ; von 17 Morg. der Staat und überdies noch den
Kelterwein allein; für den Blutzehnten der Staat, die Herren von Adels-
heim zu Sennfeld und von Domeneck je zu V^; für deu Neubruch-
zehnten der Staat allein.
30. Siglingen: Für den großen Zehnten die Herren von
Adelsheim in Sennseld zu VZ, die Herren von Domeneck zu Vg, außer-
dem der Staat an besonders abgesteinten Distrikten; für den kleinen
Zehnten der Staat ebenso, sodann aus den großen und kleinen Forst-
äckern: von den Neugereuthäckern der Staat zu Vs, Pfarrei Siglingen
zu V2, im übrigen die Freiherrn von Adelsheim zu Vs, Stift Möck-
mühl zu V»; für den Heu-, Oehmd- und Blutzehnten der Staat allein;
für den Weinzehnten die Freiherrn von Domeneck zu Vs, von Adels-
heim zu Vs; der Staat hatte besouders abgesteinte Novalien und stand
ihm überdies der Novalzehnten von allen Weinbergen zu.
30n. Kresb ach: Für den großen und kleinen Zehnten die Frei-
herrn von Adelsheim in Sennfeld zu Vs, Domeneck zu Vs. Der Staat
ganz auf einem besonders versteinten Feld auf dem Todtenbühl von
23 Morg.; für den Heuzehnten der Staat Vs, die Freiherrn von
Adelsheim zu Vs, von Entrichtung des Oehmdzehntens waren die
Einwohner frei. Für den Blutzehnten zu Vs die Pfarrei Siglingen
und zu Vs die Herrn von Adelsheim zu Sennfeld. Den Novalzehnten
der Staat aus ungebauter Allmand und aus 22 Morg. früherem
Gemeindewald.
Grundheriliche Verhältnisse.
26d. Grollenhof: Der Staat für den großen, die Pfarrei
Oedhenn fnr den tleinen, sowie für den Heu- und Oehmdzehnten.
266. Lautenbach: Für den großen Zehnten der Staat zn VZ,
die Känfer der hessen-darmstädtischen Gefälle Bube u. Cie. zu V», für den
kleinen Zehnten die Pfarrei Dahenfeld und Oedheim, für den leben-
digen oder Blntzehnten der Staat und die Pfarrei Oedheim je hälftig.
26ci. Willenbach mit der Ziegelhütte: Für den großen und
Blntzehnten der Staat allein; für den tleinen Zehnten ans 110
Morg. der Staat, aus 342 Morg. die Pfarrei Oedheim; für den
Heu- nnd Oehmdzehnten hälftig der Staat und hälftig die Pfarrei
Oedheim.
27. Osfenau mit Clemenshall unv der Ziegelhütte: Für den
großen, kleinen und Weinzehnten die Käufer der großherzoglich hessischen
Domäne Bube u. Cie.; für den Neubruchzehnten der Staat.
28. Olnhausen: Für den großen Zehnten die Freiherrn von
Berlichingen zu Jagsthausen; für den kleinen Zehnten das Stift Mos-
bach, von einem Bezirk die Pfarrei; letztere noch den Obstzehnten; für
den Heu- und Oehmdzehnten die Freiherrn von Berlichingen zu Jagst-
hausen, von einigen Morgen Wiesen aber die Psarrei den Heuzehnten;
für den Blutzehnten die Pfarrei; für den Neubruchzehnten die Frei-
herrn von Berlichingen zn Jagsthausen mit Ausnahme des Altgereut-
zehnteus von einem Distrikt, von dem das Stift Mosbach VZ erhob.
29. Roigheim: Für den großen und kleinen Zehnten von
2123 Morg. Acker der Staat zu V^, die Herreu von Adelsheim in
Seunfeld zu Vs, die Herren von Domeneck zu Vs, den Rest der Staat
allein; für den Heu- nnd Oehmdzehnten die Freiherrn von Wambold
und Adelsheim und der Staat je Vs; für den Weinzehnten von 14
Morg. der Staat, die Herren von Adelsheim zu Sennseld nud von
Domeneck je zn VZ; von 17 Morg. der Staat und überdies noch den
Kelterwein allein; für den Blutzehnten der Staat, die Herren von Adels-
heim zu Sennfeld und von Domeneck je zu V^; für deu Neubruch-
zehnten der Staat allein.
30. Siglingen: Für den großen Zehnten die Herren von
Adelsheim in Sennseld zu VZ, die Herren von Domeneck zu Vg, außer-
dem der Staat an besonders abgesteinten Distrikten; für den kleinen
Zehnten der Staat ebenso, sodann aus den großen und kleinen Forst-
äckern: von den Neugereuthäckern der Staat zu Vs, Pfarrei Siglingen
zu V2, im übrigen die Freiherrn von Adelsheim zu Vs, Stift Möck-
mühl zu V»; für den Heu-, Oehmd- und Blutzehnten der Staat allein;
für den Weinzehnten die Freiherrn von Domeneck zu Vs, von Adels-
heim zu Vs; der Staat hatte besouders abgesteinte Novalien und stand
ihm überdies der Novalzehnten von allen Weinbergen zu.
30n. Kresb ach: Für den großen und kleinen Zehnten die Frei-
herrn von Adelsheim in Sennfeld zu Vs, Domeneck zu Vs. Der Staat
ganz auf einem besonders versteinten Feld auf dem Todtenbühl von
23 Morg.; für den Heuzehnten der Staat Vs, die Freiherrn von
Adelsheim zu Vs, von Entrichtung des Oehmdzehntens waren die
Einwohner frei. Für den Blutzehnten zu Vs die Pfarrei Siglingen
und zu Vs die Herrn von Adelsheim zu Sennfeld. Den Novalzehnten
der Staat aus ungebauter Allmand und aus 22 Morg. früherem
Gemeindewald.