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Beisteuern zum Lohne der Putzfrauen und ähnliche kleinere Be-
träge (vergl. pag. 584). Zu diesen Ausgaben kommen noch je
nach der Wirtschaft Ausgaben für das Frisieren, die oft zu be-
trächtlichen Summen anwachsen.
Betrachten wir nun die Stellung der Kellnerinnen dem Wirte
gegenüber, so finden wir, daß sie weder Dienstboten noch eigent-
liche Gehilfinnen sind, sondern sie nehmen eine ähnliche Stellung
ein, wie der Oberkellner im Hotel. Sie pachtet demnach vom
Wirte die Trinkgeldausbeute und als Gegenleitung bedient sie
die Gäste und übernimmt die Reinigung des Lokals. — Noch
klarer ist dieses Verhältnis im Elsaß, wo vielfach noch eine be-
stimmte Summe an den Wirt bezahlt wird und in München, wo
die Kellnerin selbst sich noch Hilfspersonal auf ihre Kosten hält.
Daß die Entwicklung schließlich darauf hinausgeht, die Kellnerin
zu einer Art von halbselbständigen Mittelsperson zu machen, geht
auch aus dem Gebahren einer größeren Wirtschaft Mannheims
hervor, in der, wie erwähnt, jede Kellnerin täglich eine bestimmte
Zahl von Brödchen und Bretzeln vom Wirte kaufen muß ohne
Rücksicht darauf, ob sie sie verkaufen kann oder nicht.
6. Stellenvermittlung.
Die Stelle erhält die Kellnerin mit wenigen Ausnahmen durch
den Stellenvermittler. Die Fälle, wo die Kellnerin durch Zeitungs-
annonzen oder sonstwie eine Stelle findet, sind so selten, daß sie
nicht berücksichtigt zu werden brauchen. Wir haben in Baden
drei Arten von Stehen-Vermittlung:
1. Die gewerbsmäßigen Stcllenvermittler oder die sog. Pla-
zierungsbureaux.
2. Die von der Wirteinnung eingerichtete Stellenvermittlung.
3. Den unentgeltlichen Arbeitsnachweis.
Einer der größten Mißstände bildet die gewerbsmäßige Stellen-
vermittlung. Die Taxe betrug früher meistens Mk. 10.—, wurde
aber sehr oft überschritten, sodaß für manche Stellen bis zu Mk. 50.—
bezahlt wurden. Jetzt ist die Taxe auf Mk. 10.— festgelegt, eine
Summe, die aber dennoch oft übschritten wird, da niemand die
Kellnerin hindern kann, dem Stellenvermittler ein Extra-Trinkgeld
zu versprechen unter der Bedingung, daß sie eine bestimmte Stelle
erhält, selbst wenn diese nicht frei sein sollte. Dies führt
dann dazu, daß die Stellenvermittler ein doppeltes Interesse haben,
bereits besetzte Stellen wieder frei zu bekommen. Zunächst macht
Beisteuern zum Lohne der Putzfrauen und ähnliche kleinere Be-
träge (vergl. pag. 584). Zu diesen Ausgaben kommen noch je
nach der Wirtschaft Ausgaben für das Frisieren, die oft zu be-
trächtlichen Summen anwachsen.
Betrachten wir nun die Stellung der Kellnerinnen dem Wirte
gegenüber, so finden wir, daß sie weder Dienstboten noch eigent-
liche Gehilfinnen sind, sondern sie nehmen eine ähnliche Stellung
ein, wie der Oberkellner im Hotel. Sie pachtet demnach vom
Wirte die Trinkgeldausbeute und als Gegenleitung bedient sie
die Gäste und übernimmt die Reinigung des Lokals. — Noch
klarer ist dieses Verhältnis im Elsaß, wo vielfach noch eine be-
stimmte Summe an den Wirt bezahlt wird und in München, wo
die Kellnerin selbst sich noch Hilfspersonal auf ihre Kosten hält.
Daß die Entwicklung schließlich darauf hinausgeht, die Kellnerin
zu einer Art von halbselbständigen Mittelsperson zu machen, geht
auch aus dem Gebahren einer größeren Wirtschaft Mannheims
hervor, in der, wie erwähnt, jede Kellnerin täglich eine bestimmte
Zahl von Brödchen und Bretzeln vom Wirte kaufen muß ohne
Rücksicht darauf, ob sie sie verkaufen kann oder nicht.
6. Stellenvermittlung.
Die Stelle erhält die Kellnerin mit wenigen Ausnahmen durch
den Stellenvermittler. Die Fälle, wo die Kellnerin durch Zeitungs-
annonzen oder sonstwie eine Stelle findet, sind so selten, daß sie
nicht berücksichtigt zu werden brauchen. Wir haben in Baden
drei Arten von Stehen-Vermittlung:
1. Die gewerbsmäßigen Stcllenvermittler oder die sog. Pla-
zierungsbureaux.
2. Die von der Wirteinnung eingerichtete Stellenvermittlung.
3. Den unentgeltlichen Arbeitsnachweis.
Einer der größten Mißstände bildet die gewerbsmäßige Stellen-
vermittlung. Die Taxe betrug früher meistens Mk. 10.—, wurde
aber sehr oft überschritten, sodaß für manche Stellen bis zu Mk. 50.—
bezahlt wurden. Jetzt ist die Taxe auf Mk. 10.— festgelegt, eine
Summe, die aber dennoch oft übschritten wird, da niemand die
Kellnerin hindern kann, dem Stellenvermittler ein Extra-Trinkgeld
zu versprechen unter der Bedingung, daß sie eine bestimmte Stelle
erhält, selbst wenn diese nicht frei sein sollte. Dies führt
dann dazu, daß die Stellenvermittler ein doppeltes Interesse haben,
bereits besetzte Stellen wieder frei zu bekommen. Zunächst macht