Versieigerungs-Bedingungen
1. Die Aussiellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegensiände findet vom
Montag, den 16. Augusi täglich von 10 bis 5 Uhr bis Montag, den 23. Augusi,
1 Uhr mittags stati.
2. Durch die Besichtigung isi jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der
Eigenschafi der Versteigerungsgegensiände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versteigerung nicht mehr berücksichiigt.
3. Die Sachen werden in dem Zusiande verkaufi, in dem sie sich befinden.
Da das Verzeichnis nur als Eiihrer dienen soll, wird fiir die darin enihalienen
Angaben keine Gewähr geleistet.
4. Bei Gemälden versiehen sich die angegebenen Ma&e ohne Rahmen.
Uber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versieigerung
behäli sich der Versteigerer das Recht von Änderungen vor.
5. Mit dem Zuschlage ist der Gegenstand in den Besife des Käufers iiberge-
gangen. Die Zahlung hat sofort in deutscher Reichswährung zu erfolgen,
eventuell muf; eine angemessene Anzahlung geleistet werden.
6. Erfolgi ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten,
bei Sireiiigkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)
7. Gesteigert wird bis zu Mk. 200.— um Mk. 5. — , von Mk. 200.— an um Mk. 20. — ,
über Mk. 1000.— um Mk. 50—. Das übliche Aufgeld beträgt 10% der Kauf-
summe. Luxussteuer hat der Käufer nicht zu zahlen.
8. Kaufaufträge werden zu den Bedingungen des Kaialogs reell ausgeführf
ohne besondere Berechnung. Erteilte Kaufaufiräge können nicht wieder
zurückgezogen werden.
9. Die Abnahme der Erwerbungen hat von den Käufern an dem Versteigerungs-
tage nachmiiiags von 3 bis 6 Uhr zu erfolgen. Nicht abgeholte Ware wird
auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert und späiestens nach 4 Wochen
auf dessen Kosien wieder versteigert. Für den evt. Ausfall haftet der Käufer,
ohr.e Anspruch auf evi. Mehrerlös.
10. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung siaiizufinden und
werden schriftlidi niedergelegt.
HAMBURG, imAugust 1920
Alterwall 40
G. Adolf Pohl
1. Die Aussiellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegensiände findet vom
Montag, den 16. Augusi täglich von 10 bis 5 Uhr bis Montag, den 23. Augusi,
1 Uhr mittags stati.
2. Durch die Besichtigung isi jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der
Eigenschafi der Versteigerungsgegensiände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versteigerung nicht mehr berücksichiigt.
3. Die Sachen werden in dem Zusiande verkaufi, in dem sie sich befinden.
Da das Verzeichnis nur als Eiihrer dienen soll, wird fiir die darin enihalienen
Angaben keine Gewähr geleistet.
4. Bei Gemälden versiehen sich die angegebenen Ma&e ohne Rahmen.
Uber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versieigerung
behäli sich der Versteigerer das Recht von Änderungen vor.
5. Mit dem Zuschlage ist der Gegenstand in den Besife des Käufers iiberge-
gangen. Die Zahlung hat sofort in deutscher Reichswährung zu erfolgen,
eventuell muf; eine angemessene Anzahlung geleistet werden.
6. Erfolgi ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten,
bei Sireiiigkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)
7. Gesteigert wird bis zu Mk. 200.— um Mk. 5. — , von Mk. 200.— an um Mk. 20. — ,
über Mk. 1000.— um Mk. 50—. Das übliche Aufgeld beträgt 10% der Kauf-
summe. Luxussteuer hat der Käufer nicht zu zahlen.
8. Kaufaufträge werden zu den Bedingungen des Kaialogs reell ausgeführf
ohne besondere Berechnung. Erteilte Kaufaufiräge können nicht wieder
zurückgezogen werden.
9. Die Abnahme der Erwerbungen hat von den Käufern an dem Versteigerungs-
tage nachmiiiags von 3 bis 6 Uhr zu erfolgen. Nicht abgeholte Ware wird
auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert und späiestens nach 4 Wochen
auf dessen Kosien wieder versteigert. Für den evt. Ausfall haftet der Käufer,
ohr.e Anspruch auf evi. Mehrerlös.
10. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung siaiizufinden und
werden schriftlidi niedergelegt.
HAMBURG, imAugust 1920
Alterwall 40
G. Adolf Pohl