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118

Inschriften.

13 raXatswc') xsXsocJTfl ■ Ma'p-opoi 6 ?epsbc xou

14 'AuoXXiuvof? "Ap])(«)v xal o? ap/ovxsc

15 (Dt'Xeov 'IaxaSa, [IoXoxt[m§ac, 'E/scp dXo[c]- tSt-

16 cöxai "Ayuiv, Ntxaxa;, 'Aßpofxor/os, Tifioxpixo?.

8) Basis aus H. Eliasstein im Hof des Hauses 155, in der Erde vor der
westl. Aussenwand von Haus 154 halb vergraben. Es war ursprünglich ein sehr hohes
Postament, das unfern der Oberkante auf der Breitseite die Weihe-Inschrift trägt; seine
Höhe. bez. Tiefe wurde bis zu 0,76 ausgegraben, aber die Unterkante nicht erreicht,
auch die Dicke war nur bis auf c. 0,50 messbar, da der Stein z. Thl. in die Haus-
wand (154) hineinragt, Breite 0,69; Zeilenabstand von oben 0.025. von rechts und
links je 0,035. Die Basis, die auf der Oberseite in der Mitte ein quadrat. Einsatz-
loch trägt, ist in späterer Zeit wieder verwendet worden und hierbei sind die auf
der Vorderfläche sichtbaren Löcher eingehauen'"). Die Inschrift selbst ist ganz ver-
waschen, von Buchstaben tiefe kaum noch etwas vorhanden. Sie ist in 1 : 10 abge-
bildet auf Taf. XVII nr. 42. und lautet:

a] rcoXtc T(ov AeXcpcöv Mocvtov 'Axi'Xiov

Laiou otov, axpaxorjbv otoxxov r(o|xat(ov

apsxac svexsv xai sösp^süta; x5:c

sie to tepov xa[i] xav ttoXiv 'AtcoXXwvi.
M.' Acilius C. f. L. n. Glabrio. der Consul des J. 191 v. Chr., und seine Delphische
Thäfigkeit sind aus dem Monumentum bilingue hinreichend bekannt; die hohe Zu-
friedenheit der Delphier mit den von ihm festgesetzten Grenzen des heiligen Bezirks etc.
lernen wir aus dieser Anathemaufschrift zum erstenmal kennen. Zu der älteren Wie-
dergabe der Consulatswürde durch axpctxGqoc u'-axoe = praetor maximus vgl. TL Momm-
sen Ephem. epigr. I p. 223, deren bisher frühestes Beispiel (T. Quinctius Flamininus,
CIG 1770) ins Jahr 198 v. Chr., also kurz vor unsere Inschrift fällt. Wenn wir
nun in letzterer den M.' Acilius ausdrücklich als Consul bezeichnet finden, so könnte
es scheinen, als dürfe man folgern: dass er zur Zeit der Errichtung dieses Auathems
noch im Amte war, dass mithin auch das wichtige Amphictyonendecret über die
Grenzregulimng des heiligen Gebiets, das sich über dem Monum. bilingue befindet
und die Verdienste des M.' Acilius deutlich durchblicken lässt, dem Danke für letztere
— der sich in der Weihung unseres Anathems äusserte — zeitlich vorangeht, ilass
seine Abfassung also ebenfalls in das Jahr 191 zu setzen sei. Dem gegenüber ist aber
auf CIG 1325 hinzuweisen, wo bekanntlich T. Quinctius Flamininus noch im dritten
Jahr nach seinem Consulat, kurz nach der Befreiung Gytheion's 195 v. Chr.. als sxpa-

]) So überall der Stein statt des durchgängigen llo/.aTcia der Herausgeber.

*) Unter den in Fig. 42 sichtbaren kamen weiterhin noch zwei andere Einsatzlöcher zum Vorschein.
 
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