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tum in die dauernde und freie Verfügungsgewalt des heiligen Nazarius, so daß ihr (Mönche)
von diesem Tage an es rechtmäßig besitzen, verschenken, behalten oder vertauschen könnt
oder was immer ihr danach zum Nutzen des Klosters tun wollt; ihr sollt es in jeder Hinsicht
in freiem und ungestörtem Besitzhaben. Wenn nun aber einer - was ich für unmöglich hal-
te - ich selbst gar, oder einer meiner Erben oder Nachkommen (sei es wer es wolle) gegen
diese von mir gemachte Schenkung anzugehen versucht oder es vorhaben sollte, sie zu bre-
chen oder zu verändern, möge er zuerst dem Zorn des allmächtigen Gottes und dem des hei-
ligen Nazarius verfallen; darüber hinaus soll er als Strafe tragen, daß er dem Schatz des hei-
ligen Nazarius mit der Vollstreckungshilfe der öffentlichen Hand ein Pfund Gold und zwei
Pfund Silber entrichte; was er immer dagegen vorbringt, soll nicht verfangen, sondern diese
gegenwärtige Schenkungsverfügung soll jederzeit sicher und unangefochten bestehen.
Öffentlich geschehen in Weinheim zum obengenannten Jahr und Tag.
Handzeichen (Unterschrift des Sigebert, auf dessen Bitte diese Vergabung vorgenommen
worden ist.)
Handzeichen des Uodilbert, Adalmann und Balduin. Wiglar war der Schreiber.

1.1. Die Schenkungen in Seckenheim und Kloppenheim an das Kloster

Vorbemerkung zur Tabelle [s. S. 326]:

Die Zahl in der ersten Spalte ist die Urkundennummer im Lorscher Codex. Die Schenkun-
gen sind in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt; in der zweiten Spalte steht das genaue
Datum. Die Ortsnamen in der vierten Spalte erscheinen in der Originalschreibung. Die
Nennung mehrerer Ortsnamen unter einer Urkundennummer bedeutet, daß die Urkunde
Stiftungen in allen angeführten Orten enthält. Diese Stiftungen in den anderen Orten sind
in den folgenden Spalten mit Klammern gekennzeichnet und unter den Seckenheimer Stit-
tungen nicht mitgezählt.
Abkürzungen:
(W) = Wüstung
M = Morgen
F = Fuder

x = Schenkung ohne genaue Maßangabe ßteil

Die Schenkungen in Seckenheim waren so zahlreich und umfangreich, daß ein uro
der Gemarkung in die Hand des Klosters gelangt ist. 44 Urkunden [Nr. 617 bis 661> "
unter „Seckenheim" zusammengefaßt; Seckenheim gehört damit nach Handschuhs
(104 Urkunden) in die Spitzengruppe im Lobdengau zusammen mit wieblm^endgnen
Mannheim (41), Ilvesheim (35) und Wallstadt (32). Nimmt man die Urkunden, in a
an anderen Orten und in Seckenheim gestiftet worden ist, dazu, dann haben wir sog
Schenkungen zwischen 766 und 1088. . rcjen

Die Tabelle läßt nun erkennen, daß sowohl einzelne Äcker oder Wiesen gestiftet w _
sind, 16mal aber auch ganze Hofstellen mit allem Zubehör. Genauere Maßangaben ^
wir bei den 45 Einzelschenkungen, den kleineren also. Das verwendete flächeni\ischer
Ackerland ist der „Morgen" (lat.: „iurnalis" = Tagewerk). Diese Maßeinheit ist ro ^
Herkunft und von den Franken in Gallien übernommen worden. Dieser gallo- ^ ^
Morgen war kleiner als der spätere und hatte 25 ar Flächeninhalt [vgl. u.a. Pauiy
sowa, Real-Lexikon des klassischen Altertums: iugerum].

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