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Alte und neue Bezeichnungen der Gemeindegremien: Stichjahr 1831
Schultheiß/Vogt - Bürgermeister

Gericht - Gemeinderat

Gemeindedeputation - Bürgerausschuß

Gerichtsschreiber - Ratschreiber

Bürgermeister/Rentmeister - Gemeinderechner
Büttel/Gerichtsdiener - Ratsdiener

1.2. Vögte und Bürgermeister

Johann Georg Seitz [II. E. 1.1.] Schultheiß, seit 1.1.1810 Vogt.
Dezember 1800 - 22.12.1814 f

„Vogt Seitz" führte die Gemeinde in der Zeit der napoleonischen Kriege und der Befrei-
ungskriege mit ihren ungeheueren finanziellen Belastungen und ständigen Einquartierun-
gen. Dazu kam der nicht einfache Übergang von der starken Stellung eines kurpfälzischen
Schultheißen zum bloßen Vollzugsorgan der absolutistischen badischen Bürokratie. Er
scheint seine Aufgaben gut gemeistert zu haben. „Vogt Seitz" starb am 22. 12. 1814 in
Mannheim auf offener Straße eines plötzlichen Todes, als er in Geschäften mit seinem
Fuhrwerk dort war. Vogt Seitz hatte nur Töchter. Seine Enkelin Helmreich aus Wieblin-
gen heiratete in die Mannheimer Familie Engelhorn.
Johann Philipp Koerner (gest. 1839) Vogt
1.1.1815-16.7.1832

Vogt Koerner war kein Seckenheimer, sondern erscheint erst auf der Bürgerliste von 1805,
ohne daß ein Aufnahmebeschluß des Gerichts nachzuweisen wäre. Trotzdem war er schon
seit 1807 Gerichtsverwandter,; deshalb ist er weder in den Kirchenbüchern noch als Grund-
besitzer faßbar, sondern nur als Amtsperson. Die Seckenheimer sagten noch lange: „ Vogt
Kerner war 'n Studiada!", war darauf hinweist, daß er ähnlich wie die Gerichtsschreiber
ein juristisches oder kameralistisches Studium absolviert und die Beamtenlaufbahn einge-
schlagen hatte. Er war wohl deshalb so schnell ins Gericht gekommen.
Vogt Koerner leistete gute Verwaltungsarbeit, wofür er von der Regierung mehrfach belo-
bigt wurde. 1819 - 23 und 1831 - 35 war er Abgeordneter in der 2. Kammer des badischen
Landtages. Unter ihm wurde die Neckarmauer erhöht und verlängert [1823 - 18261.0.1.]
und das Rathaus durch einen Anbau erweitert [1828 I. J. 1.]. Nach Verabschiedung der
neuen badischen Gemeindeordnung vom 31.12.1831 wurden die von der Regierung
ernannten Vögte durch Bürgermeister abgelöst, die von den wahlberechtigten Ortsbürgern
zu wählen waren. In Seckenheim gab es zu dieser Zeit ungefähr 290 Wahlbürger. Bei der
ersten Seckenheimer Bürgermeisterwahl am 16.7.1832 wurde Vogt Koerner abgewählt,
was ihn mit Bitterkeit erfüllte [StA Ma Se Ab 14]. Wie fremd er in Seckenheim geblieben
war, zeigt ein merkwürdiger Vorgang: Koerner wurde nach seiner Abwahl ein bestimmtes

tück Ahmend abgesprochen, weil es ihm als Privatperson „nicht gebühre". Diesen Sach-
verhalt gab der neue Bürgermeister dem ehemaligen Vogt „gelegentlich und ausergericht-

. zum Vernehmen", was zumindest eine Taktlosigkeit war und Koerner zutiefst belei-

NW6 *0riginalbeschwerdebrief Koerners an den Gemeinderat vom 23.4.1833 in: StA Ma

'• Aber dahinter steckte Methode; denn als 1835 die Glockäcker neu versteint wurden,

aren ^e Angrenzer und Betroffenen unterrichtet und vors Gericht geladen außer dem

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