Friedrich sah sich und war tatsächlich in einer so starken Stellung, daß er den Friedenstag
nicht einmal beschickte. So wurde in Regensburg lediglich der Waffenstillstand bis zum
23. April 1463 verlängert, an welchem Tag in Nürnberg endgültig Friede geschlossen
werden sollte. Friedrich hätte nichts Besseres und den gefangenen Fürsten nichts
Schlimmeres passieren können; denn bei fortdauerndem Kriegszustand konnte Friedrich
die Gefangenen ruhig behalten und die Zeit für sich arbeiten lassen.
Ende Oktober kam es zu einem letzten verzweifelten Versuch, der noch nicht direkt
gechlagenen übrigen Gegner, nämlich Adolfs von Nassau und Ludwigs von Veldenz, das
Blatt noch einmal zu ihren Gunsten zu wenden. Auf den 28. Oktober lud Erzbischof Adolf
von Nassau seinen Rivalen Diether von Isenburg, den Grafen Philipp von Katzenelnbogen
und den Kurfürsten Friedrich zu einem gütlichen Tag nach Mainz. Bei dieser Gelegenheit
sollte sich Ludwig von Veldenz durch nächtlichen Überfall der Gäste bemächtigen.
Wahrscheinlich auf eine Warnung hin war jedoch Friedrich gar nicht nach Mainz
gegangen, so daß das Vorhaben, wenigstens was seine Person betraf, scheiterte. Friedrich
suchte nun dennoch den Ausgleich mit Ludwig von Veldenz, und am 5. Januar 1463
einigten sich beide auf Kosten ihrer jeweiligen Verbündeten, der rivalisierenden Mainzer
Erzbischöfe Diether und Adolf.
Da die Unterlegenen nunmehr von keiner Seite Hilfe zu gewärtigen hatten, konnte
Friedrich seine Forderungen immer höher schrauben und die Haftbedingungen
verschärfen. Am 27. Februar ließ er seine Gefangenen „krummschließen", um sie endlich
seinen Forderungen geneigt zu machen. Schon am 22. Januar war der Bischof von Metz
entlassen worden; er mußte 45.000 Gulden zahlen und sich bei einer Konventionalstrafe
von 10.000 Gulden verpflichten, sich nach seiner Freilassung bei Kaiser und Papst für
Friedrich einzusetzen und binnen eines Jahres beide mit Friedrich zu versöhnen.
Am 20. April endlich kam Karl von Baden gegen folgende Leistungen frei:
- Die Abtretung von Eppingen, Heideisheim und großer Rheinwörthe zwischen Selz und
Germersheim;
- Abtretung des badischen Anteils der oberen Grafschaft Sponheim (an der Nahe),
Besigheims am Neckar und Beinheims im Elsaß bei Selz in Form eines Pfandbesitzes,
welche Gebiete und Städte erst gegen eine Zahlung von 45.000, 25.000 und 10.000
Gulden wieder eingelöst werden konnten.
- Anerkennung der Pfalz als Lehensherr über Pforzheim;
- Zahlung von 20.000 Gulden in drei Raten bis 1465;
Verpflichtung Karls, bei Lebzeiten nicht mehr gegen die Pfalz zu ziehen;
Verwendung beim Kaiser zugunsten Friedrichs, um eine Versöhnung zwischen beiden
binnen eines Jahres herbeizuführen bei einer Konventionalstrafe von 30.000 Gulden.
_s ,letzter kam Graf Ulrich von Württemberg am 27. April frei, und zwar gegen
- die Rückgabe der Grafschaft Löwenstein und des Amtes Möckmühl, die seine Gemah-
n ^s ehemalige Frau Kurfürst Ludwigs IV. und Schwägerin Friedrichs von der Pfalz
als Witwengut seinerzeit erhalten hatte;
_ *e Zahlung von 60.000 Gulden in vier Raten,
'e Verpfändung von Botwar und Waiblingen an die Pfalz, einlösbar um 40.000
Gulden;
- d^ ^!rsprecnen zu Lebzeiten keinen Krieg mehr gegen die Pfalz zu führen;
16 ,Verwendung bei Kaiser und Papst zugunsten Friedrichs bei einer Kon-
ZwaerI"I0nalstrafe von 10.000 Gulden.
eine ft^ru dieSe Er8ebnisse langer Verhandlungen in den späten Apriltagen 1463 durch
'erliche und versöhnliche Geste Friedrichs beschlossen, die die Speyerer Chronik
389
nicht einmal beschickte. So wurde in Regensburg lediglich der Waffenstillstand bis zum
23. April 1463 verlängert, an welchem Tag in Nürnberg endgültig Friede geschlossen
werden sollte. Friedrich hätte nichts Besseres und den gefangenen Fürsten nichts
Schlimmeres passieren können; denn bei fortdauerndem Kriegszustand konnte Friedrich
die Gefangenen ruhig behalten und die Zeit für sich arbeiten lassen.
Ende Oktober kam es zu einem letzten verzweifelten Versuch, der noch nicht direkt
gechlagenen übrigen Gegner, nämlich Adolfs von Nassau und Ludwigs von Veldenz, das
Blatt noch einmal zu ihren Gunsten zu wenden. Auf den 28. Oktober lud Erzbischof Adolf
von Nassau seinen Rivalen Diether von Isenburg, den Grafen Philipp von Katzenelnbogen
und den Kurfürsten Friedrich zu einem gütlichen Tag nach Mainz. Bei dieser Gelegenheit
sollte sich Ludwig von Veldenz durch nächtlichen Überfall der Gäste bemächtigen.
Wahrscheinlich auf eine Warnung hin war jedoch Friedrich gar nicht nach Mainz
gegangen, so daß das Vorhaben, wenigstens was seine Person betraf, scheiterte. Friedrich
suchte nun dennoch den Ausgleich mit Ludwig von Veldenz, und am 5. Januar 1463
einigten sich beide auf Kosten ihrer jeweiligen Verbündeten, der rivalisierenden Mainzer
Erzbischöfe Diether und Adolf.
Da die Unterlegenen nunmehr von keiner Seite Hilfe zu gewärtigen hatten, konnte
Friedrich seine Forderungen immer höher schrauben und die Haftbedingungen
verschärfen. Am 27. Februar ließ er seine Gefangenen „krummschließen", um sie endlich
seinen Forderungen geneigt zu machen. Schon am 22. Januar war der Bischof von Metz
entlassen worden; er mußte 45.000 Gulden zahlen und sich bei einer Konventionalstrafe
von 10.000 Gulden verpflichten, sich nach seiner Freilassung bei Kaiser und Papst für
Friedrich einzusetzen und binnen eines Jahres beide mit Friedrich zu versöhnen.
Am 20. April endlich kam Karl von Baden gegen folgende Leistungen frei:
- Die Abtretung von Eppingen, Heideisheim und großer Rheinwörthe zwischen Selz und
Germersheim;
- Abtretung des badischen Anteils der oberen Grafschaft Sponheim (an der Nahe),
Besigheims am Neckar und Beinheims im Elsaß bei Selz in Form eines Pfandbesitzes,
welche Gebiete und Städte erst gegen eine Zahlung von 45.000, 25.000 und 10.000
Gulden wieder eingelöst werden konnten.
- Anerkennung der Pfalz als Lehensherr über Pforzheim;
- Zahlung von 20.000 Gulden in drei Raten bis 1465;
Verpflichtung Karls, bei Lebzeiten nicht mehr gegen die Pfalz zu ziehen;
Verwendung beim Kaiser zugunsten Friedrichs, um eine Versöhnung zwischen beiden
binnen eines Jahres herbeizuführen bei einer Konventionalstrafe von 30.000 Gulden.
_s ,letzter kam Graf Ulrich von Württemberg am 27. April frei, und zwar gegen
- die Rückgabe der Grafschaft Löwenstein und des Amtes Möckmühl, die seine Gemah-
n ^s ehemalige Frau Kurfürst Ludwigs IV. und Schwägerin Friedrichs von der Pfalz
als Witwengut seinerzeit erhalten hatte;
_ *e Zahlung von 60.000 Gulden in vier Raten,
'e Verpfändung von Botwar und Waiblingen an die Pfalz, einlösbar um 40.000
Gulden;
- d^ ^!rsprecnen zu Lebzeiten keinen Krieg mehr gegen die Pfalz zu führen;
16 ,Verwendung bei Kaiser und Papst zugunsten Friedrichs bei einer Kon-
ZwaerI"I0nalstrafe von 10.000 Gulden.
eine ft^ru dieSe Er8ebnisse langer Verhandlungen in den späten Apriltagen 1463 durch
'erliche und versöhnliche Geste Friedrichs beschlossen, die die Speyerer Chronik
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