und Nüsse und alles Kleinvieh wie Lämmer, Kälber, Milchschweine, Geflügel, be-
sonders Enten und Gänse. Dieser Kleine Zehnte war, „wie es herkömmlich und des
Orts Gewohnheit war, auf kurfürstlich gnädigste Verordnungen durchgehends gemä-
ßiget", was bedeutet, daß oftmals nicht genau der zehnte Teil eingefordert wurde.
Von den Personen, die keine liegenden Güter hatten, hatte nur der Pfarrer seinen
Anteil zu fordern. Als nach dem Dreißigjährigen Krieg im 17. und 18. Jahrhundert
neue Feldfrüchte wie Tabak, Welschkorn (Mais) und Grundbirnen (Kartoffeln) auf-
kamen, war es lange strittig, ob diese Früchte zum Kleinen oder zum Großen Zehn-
ten gehörten. Schließlich wurden diese zum Großen Zehnten geschlagen. Beim Sei-
zehnten erhielt die Kollektur in Mannheim auch den Kleinen Zehnten, ebenso die
kurpfälzische Hofkammer von allen Novalzehntdistrikten. Alle Zehntdistrikte wa-
ren durch bestimmte Grenzsteine abgesteint, und zwar der große Zehnte durch
Steine mit einem eingemeiselten GZ, der Selenzehnte durch Steine mit SZ, der
Stumpfrichhagzehnte durch Steine mit StZ, der Garten- oder Bannzehnte mit Stei-
nen BZ, der Schwinnenzehnte mit Steinen SchZ, der Lamprechtszehnte durch
Steine mit LZ und der Novalzehnte durch Steine mit NZ. Diese Steine standen zu
Hunderten auf der ganzen Gemarkung und können sicher hier und dort noch gefun-
den werden.
4.3.1.8. DER HERMSHEIMER GROSSE ZEHNTE
Völlig anders als auf der Neckarauer Gemarkung waren die Zehntverhältnisse auf
der Hermsheimer Gemarkung. Hier gab es auf den drei Feldern den Großen Zehn-
ten, von dem ein Zug oder 1/6 Kurpfalz, drei Züge oder 3/6 das Hochstift Worms und
2/6 oder zwei Züge das Domstift Speyer zu beziehen hatten.205 Zehntfrei waren die
Bischofsäcker, die dem Hochstift Worms zustanden, die Äcker des sogenannten
Grasgutes, die im späten Mittelalter dem Kreys von Lindenfels (daher der Name)
und dann zum Kronbergischen Gut in Ladenburg gehörten und das Hermsheimer
Pfarrwittum, das dem Neckarauer Pfarrer zustand. Zehntfrei waren ebenfalls der
schmale Streifen der Hermsheimer Wiesen, die sich auf Seckenheimer und Neckar-
auer Gemarkung die Mallau entlang erstreckten.
Über die Art und Weise des Zehnteinzugs gibt ein Notariatsinstrument vom 9. Mai
1463 Auskunft.206 Das Weistum beendete einen Streit zwischen dem Vikar des
Wormser Domstiftes und dem Faut des Heidelberger Oberamts über den Einzug des
Wormser Anteils am Hermsheimer Zehnten. Herkömmlicherweise-die aufgebote-
nen Zeugen aus Seckenheim und Feudenheim berichten über einen Zeitraum von
rund 30 Jahren - wurden die drei Züge des Wormser Zehnten jährlich von der
Wormser Domschaffnei zu Ladenburg in Bestand gegeben, d. h. gegen eineinhalb
Mltr Korngülte zum Einzug verpachtet. Die Feudenheimer Bauern Peter Goldener,
Peter Wolff, Lenhard Seyler und Jost Hill und die Seckenheimer Niclaus Labort,
Hans Seyler, Hans Nieß sowie Emmerich waren als Beständer des Wormser Zehnt-
anteils auf Hermsheimer Gemarkung als Zeugen im Feudenheimer und Seckenhei-
mer spilhus (Spiel- oder Gerichtshaus) geladen. Sie berichteten vor dem kaiserli-
chen Notar, daß sie den Wormser Zehnten in Ladenburg gepachtet, ihn dann auf
den Hermsheimer Feldern ausgezehntet, abgefahren, auf ihrem Hof ausgedroschen
und ihn schließlich in Ladenburg abgeliefert hätten. Dafür hätten sie je Iß Mltr Korn
behalten dürfen. Diese Praxis betrachtete der Heidelberger Faut als Übergriff des
Wormser Hochstiftes auf pfälzische Untertanen und verbot ihnen, den Wormser
Zehnten in Bestand zu nehmen. Die Wormser sollten ihren Zehnten selbst abholen.
Das Notariatsinstrument von 1463 wies diesen Übergriff des pfälzischen Fauts durch
die Befragung der obengenannten Zeugen über ihre gewohnheitsrechtliche Praxis
zurück und bestätigte den alten Zustand. Daraus können wir sehen, daß der Einzug
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sonders Enten und Gänse. Dieser Kleine Zehnte war, „wie es herkömmlich und des
Orts Gewohnheit war, auf kurfürstlich gnädigste Verordnungen durchgehends gemä-
ßiget", was bedeutet, daß oftmals nicht genau der zehnte Teil eingefordert wurde.
Von den Personen, die keine liegenden Güter hatten, hatte nur der Pfarrer seinen
Anteil zu fordern. Als nach dem Dreißigjährigen Krieg im 17. und 18. Jahrhundert
neue Feldfrüchte wie Tabak, Welschkorn (Mais) und Grundbirnen (Kartoffeln) auf-
kamen, war es lange strittig, ob diese Früchte zum Kleinen oder zum Großen Zehn-
ten gehörten. Schließlich wurden diese zum Großen Zehnten geschlagen. Beim Sei-
zehnten erhielt die Kollektur in Mannheim auch den Kleinen Zehnten, ebenso die
kurpfälzische Hofkammer von allen Novalzehntdistrikten. Alle Zehntdistrikte wa-
ren durch bestimmte Grenzsteine abgesteint, und zwar der große Zehnte durch
Steine mit einem eingemeiselten GZ, der Selenzehnte durch Steine mit SZ, der
Stumpfrichhagzehnte durch Steine mit StZ, der Garten- oder Bannzehnte mit Stei-
nen BZ, der Schwinnenzehnte mit Steinen SchZ, der Lamprechtszehnte durch
Steine mit LZ und der Novalzehnte durch Steine mit NZ. Diese Steine standen zu
Hunderten auf der ganzen Gemarkung und können sicher hier und dort noch gefun-
den werden.
4.3.1.8. DER HERMSHEIMER GROSSE ZEHNTE
Völlig anders als auf der Neckarauer Gemarkung waren die Zehntverhältnisse auf
der Hermsheimer Gemarkung. Hier gab es auf den drei Feldern den Großen Zehn-
ten, von dem ein Zug oder 1/6 Kurpfalz, drei Züge oder 3/6 das Hochstift Worms und
2/6 oder zwei Züge das Domstift Speyer zu beziehen hatten.205 Zehntfrei waren die
Bischofsäcker, die dem Hochstift Worms zustanden, die Äcker des sogenannten
Grasgutes, die im späten Mittelalter dem Kreys von Lindenfels (daher der Name)
und dann zum Kronbergischen Gut in Ladenburg gehörten und das Hermsheimer
Pfarrwittum, das dem Neckarauer Pfarrer zustand. Zehntfrei waren ebenfalls der
schmale Streifen der Hermsheimer Wiesen, die sich auf Seckenheimer und Neckar-
auer Gemarkung die Mallau entlang erstreckten.
Über die Art und Weise des Zehnteinzugs gibt ein Notariatsinstrument vom 9. Mai
1463 Auskunft.206 Das Weistum beendete einen Streit zwischen dem Vikar des
Wormser Domstiftes und dem Faut des Heidelberger Oberamts über den Einzug des
Wormser Anteils am Hermsheimer Zehnten. Herkömmlicherweise-die aufgebote-
nen Zeugen aus Seckenheim und Feudenheim berichten über einen Zeitraum von
rund 30 Jahren - wurden die drei Züge des Wormser Zehnten jährlich von der
Wormser Domschaffnei zu Ladenburg in Bestand gegeben, d. h. gegen eineinhalb
Mltr Korngülte zum Einzug verpachtet. Die Feudenheimer Bauern Peter Goldener,
Peter Wolff, Lenhard Seyler und Jost Hill und die Seckenheimer Niclaus Labort,
Hans Seyler, Hans Nieß sowie Emmerich waren als Beständer des Wormser Zehnt-
anteils auf Hermsheimer Gemarkung als Zeugen im Feudenheimer und Seckenhei-
mer spilhus (Spiel- oder Gerichtshaus) geladen. Sie berichteten vor dem kaiserli-
chen Notar, daß sie den Wormser Zehnten in Ladenburg gepachtet, ihn dann auf
den Hermsheimer Feldern ausgezehntet, abgefahren, auf ihrem Hof ausgedroschen
und ihn schließlich in Ladenburg abgeliefert hätten. Dafür hätten sie je Iß Mltr Korn
behalten dürfen. Diese Praxis betrachtete der Heidelberger Faut als Übergriff des
Wormser Hochstiftes auf pfälzische Untertanen und verbot ihnen, den Wormser
Zehnten in Bestand zu nehmen. Die Wormser sollten ihren Zehnten selbst abholen.
Das Notariatsinstrument von 1463 wies diesen Übergriff des pfälzischen Fauts durch
die Befragung der obengenannten Zeugen über ihre gewohnheitsrechtliche Praxis
zurück und bestätigte den alten Zustand. Daraus können wir sehen, daß der Einzug
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