hindurch erfuhr, braucht man kein Wort zu verlieren. In Neckarau hatte sich dazu
eine Bruderschaft gebildet, die wohl auch den Altar und die Pfründgüter gestiftet
hatte. Das Bruderschaftsgut hat lediglich 23 M, die in außerordentlich kleinen Stük-
ken - oftmals nur von einigen Ruten - über die Gemarkung zerstreut liegen. Es ist al-
so das kleinste der Neckarauer Pfründgüter. Es scheint auch schon entgegen der
Feststellung des WS nicht ständig besetzt gewesen zu sein, wie das Steuerverzeichnis
von 1496 bestätigt, das nur die Pfarrpfründe, die Ägidienpfründe und die Kreuz-
pfründe als besetzt ausweist.2181570 ist der Bruderbau, wie die Bruderschafts- oder
Marienpfründe später genannt wird, im Besitz des Klosters Schönau und in Bestand
gegeben.219
4.3.3.5. WEITERE EINKÜNFTE DER PFARREI
Schließlich gehören noch folgende Grundstücke und Einkünfte zu den Neckarauer
Pfarrgefällen:
6 M Äcker in der Mannheimer Gemarkung von wegen der Neckarauer Frühmeß;
1 M Obst- und Grasgarten im Niederfeld im Anschluß an das Kirchengrundstück;
zwei Gärten von je 1 M im Niederfeld und im Neckarauer Grqßfeld;
ebenso zwei Gärten von je 3 V beim Hermsheimer Gerichtsstuhl und im Hermsheimer Bösfeld bei der
Argens; „es hatt auch ein Pfarrer zu bewohnen eine ganz befreite behausung zu Neckeraw mit Innbegriff
schewer, Stall undt gartlein beym Rathhauß gelegen, geforcht gegen dem Rathhauß zu der Kirchhoff undt
uff der andern Seiten ein gemeingässel, vorn an die Gaß und binden an die Heiligen Scheuer stoßend. Es hatt
die Pfarr auch zu genießen ein gärttlein unden im Kirchhoff bey der Heiligen Scheuer gelegen, beforcht
vornher ein gemeiner gang sonst der Heilig. Ferners hatt auch die Pfarr zu genießen ein ganze Bauernschafft
uff 12 Morgen acker und wießen, im Hermbßheimer feldt gelegen sein sollen, undt zu zwölf) Jahren gewech-
selt und new verlost werden wie herkommen.
Deßgleichen am Holzwachs uff dem grindt genannt, so uff 24 Morgen sein sollen, hat die Pfarr 4 Morgen,
wan etwas an Holtz vorhanden undt außzugeben fellig würdt. Sonsten von der gemein hat ein Pfarrer an
Holtz und Weidtgang die Nutzung undt gerechtsam (Rechte) wie ein Bauer, wie auch einen ohngemessenen
Viehezug.22"
Neben diesen Gütern und Gefällen der Neckarauer Pfarrkirche werden in den Quel-
len - allerdings sehr vereinzelt - noch zwei weitere zur Pfarrei gehörige Güter er-
wähnt: einmal 1297 ein Glockengut in Hermsheim.221 Damit war natürlich dasjenige
Ackerland gemeint, das dem Glöckner oder Mesner als Besoldung zustand. Da die-
ses Gut später nicht mehr erwähnt wird, ist anzunehmen, daß ein Teil der riesigen
Pfarrpfründe dem Glöckner für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung stand. Um
1350 wird ein Acker genannt, der an „die fabricken der kirchen" grenzt.222 Damit
sind wohl Äcker gemeint, deren Ertrag dem Kirchenbaufonds diente. Auch ein sol-
ches Gut wird später nicht mehr erwähnt, so daß hier das gleiche wie für das Glöck-
nergut gilt.
4.3.3.6. BESTEUERUNG UND ABGABEN DER GEISTLICHEN
Obwohl wir oben gehört haben, daß das Pfarrwittum als einziges Gut zehntfrei war,
galt das für die Bede ausdrücklich nicht. Von der Pfarr- und Frühmeßpfründe waren
folgende Abgaben zu leisten:
„17 alb 4dzu Mayenbeeth wegen der Pfarr,
1 fl 16 alb zu Mayenbeeth wegen der Frühmeß,
1 fl 2d Michelbeeth wegen der Pfarr,
1 fl II alb Michelbeeth wegen der Frühmeß.
an Korn:
2 Mltr an kurfürstlich Landschreibern järlich zu Zinß von der ganzen Bauernschafft,
6 Simri Korn zu beeth auch von der Bauernschafft,
250
eine Bruderschaft gebildet, die wohl auch den Altar und die Pfründgüter gestiftet
hatte. Das Bruderschaftsgut hat lediglich 23 M, die in außerordentlich kleinen Stük-
ken - oftmals nur von einigen Ruten - über die Gemarkung zerstreut liegen. Es ist al-
so das kleinste der Neckarauer Pfründgüter. Es scheint auch schon entgegen der
Feststellung des WS nicht ständig besetzt gewesen zu sein, wie das Steuerverzeichnis
von 1496 bestätigt, das nur die Pfarrpfründe, die Ägidienpfründe und die Kreuz-
pfründe als besetzt ausweist.2181570 ist der Bruderbau, wie die Bruderschafts- oder
Marienpfründe später genannt wird, im Besitz des Klosters Schönau und in Bestand
gegeben.219
4.3.3.5. WEITERE EINKÜNFTE DER PFARREI
Schließlich gehören noch folgende Grundstücke und Einkünfte zu den Neckarauer
Pfarrgefällen:
6 M Äcker in der Mannheimer Gemarkung von wegen der Neckarauer Frühmeß;
1 M Obst- und Grasgarten im Niederfeld im Anschluß an das Kirchengrundstück;
zwei Gärten von je 1 M im Niederfeld und im Neckarauer Grqßfeld;
ebenso zwei Gärten von je 3 V beim Hermsheimer Gerichtsstuhl und im Hermsheimer Bösfeld bei der
Argens; „es hatt auch ein Pfarrer zu bewohnen eine ganz befreite behausung zu Neckeraw mit Innbegriff
schewer, Stall undt gartlein beym Rathhauß gelegen, geforcht gegen dem Rathhauß zu der Kirchhoff undt
uff der andern Seiten ein gemeingässel, vorn an die Gaß und binden an die Heiligen Scheuer stoßend. Es hatt
die Pfarr auch zu genießen ein gärttlein unden im Kirchhoff bey der Heiligen Scheuer gelegen, beforcht
vornher ein gemeiner gang sonst der Heilig. Ferners hatt auch die Pfarr zu genießen ein ganze Bauernschafft
uff 12 Morgen acker und wießen, im Hermbßheimer feldt gelegen sein sollen, undt zu zwölf) Jahren gewech-
selt und new verlost werden wie herkommen.
Deßgleichen am Holzwachs uff dem grindt genannt, so uff 24 Morgen sein sollen, hat die Pfarr 4 Morgen,
wan etwas an Holtz vorhanden undt außzugeben fellig würdt. Sonsten von der gemein hat ein Pfarrer an
Holtz und Weidtgang die Nutzung undt gerechtsam (Rechte) wie ein Bauer, wie auch einen ohngemessenen
Viehezug.22"
Neben diesen Gütern und Gefällen der Neckarauer Pfarrkirche werden in den Quel-
len - allerdings sehr vereinzelt - noch zwei weitere zur Pfarrei gehörige Güter er-
wähnt: einmal 1297 ein Glockengut in Hermsheim.221 Damit war natürlich dasjenige
Ackerland gemeint, das dem Glöckner oder Mesner als Besoldung zustand. Da die-
ses Gut später nicht mehr erwähnt wird, ist anzunehmen, daß ein Teil der riesigen
Pfarrpfründe dem Glöckner für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung stand. Um
1350 wird ein Acker genannt, der an „die fabricken der kirchen" grenzt.222 Damit
sind wohl Äcker gemeint, deren Ertrag dem Kirchenbaufonds diente. Auch ein sol-
ches Gut wird später nicht mehr erwähnt, so daß hier das gleiche wie für das Glöck-
nergut gilt.
4.3.3.6. BESTEUERUNG UND ABGABEN DER GEISTLICHEN
Obwohl wir oben gehört haben, daß das Pfarrwittum als einziges Gut zehntfrei war,
galt das für die Bede ausdrücklich nicht. Von der Pfarr- und Frühmeßpfründe waren
folgende Abgaben zu leisten:
„17 alb 4dzu Mayenbeeth wegen der Pfarr,
1 fl 16 alb zu Mayenbeeth wegen der Frühmeß,
1 fl 2d Michelbeeth wegen der Pfarr,
1 fl II alb Michelbeeth wegen der Frühmeß.
an Korn:
2 Mltr an kurfürstlich Landschreibern järlich zu Zinß von der ganzen Bauernschafft,
6 Simri Korn zu beeth auch von der Bauernschafft,
250