Geleitwort
Die Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter sind im Jahr 1982 von
Raymund Kottje und Hubert Mordek begründet worden, um „die strenge
Trennung des Rechts in drei große Gebiete", nämlich „in deutsche, römische und
kirchliche Rechtsgeschichte", zu überwinden und einen Publikationsort für
historisch orientierte Forschungen zu schaffen, die der „Einheit des Rechts als
eines Elements der Kultur" verpflichtet sein sollten. Diese im Geleitwort zu
Band 1 der Reihe formulierten Postulate erscheinen in einer Forschungsland-
schaft, der die Überwindung disziplinärer Grenzen längst ebenso selbstver-
ständlich geworden ist wie die kulturwissenschaftliche Öffnung der historischen
Wissenschaften, weiterhin aktuell. Breite Zustimmung dürfte nach wie vor auch
das Plädoyer für paläographisch, überlieferungs- und quellengeschichtlich
fundierte Forschungen zum mittelalterlichen Recht finden, das die Erstheraus-
geber nicht zuletzt auf der Grundlage ihrer eigenen Expertise vorgetragen haben.
An diese Überlegungen anzuknüpfen, bedeutet für uns deshalb nicht nur, das
Andenken zweier herausragender Forscherpersönlichkeiten zu ehren. Wir sind
vielmehr überzeugt, dass der große und vielfältige Bereich des mittelalterlichen
Rechts auch in Zukunft ganz unterschiedliche Forschungen anregen wird, die in
einem gemeinsamen Rahmen besondere Sichtbarkeit finden und den interdis-
ziplinären Austausch fördern können.
Der Verlagsleiter des Jan Thorbecke Verlags, Herr Jürgen Weis, hat unsere
Initiative zur Weiterführung der Reihe mit großem Interesse aufgenommen und
die Verwirklichung engagiert begleitet. Ihm gilt unser besonderer Dank.
Wenn der erste Band unter neuer Herausgeberschaft der Lex Salica gilt, dann
ist das zunächst der zeitlichen Koinzidenz von Manuskripterstellung und Vor-
bereitung der Reihenfortsetzung geschuldet. Es mag aber zugleich auch unserer
Hoffnung Ausdruck geben, dass Forschungen zum weltlichen Recht in der Reihe
zukünftig ebenso präsent sein werden, wie es solche zum kirchlichen Recht
bisher schon waren.
Mainz - Köln, im Oktober 2016
Ludger Körntgen
Karl Ubl
Die Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter sind im Jahr 1982 von
Raymund Kottje und Hubert Mordek begründet worden, um „die strenge
Trennung des Rechts in drei große Gebiete", nämlich „in deutsche, römische und
kirchliche Rechtsgeschichte", zu überwinden und einen Publikationsort für
historisch orientierte Forschungen zu schaffen, die der „Einheit des Rechts als
eines Elements der Kultur" verpflichtet sein sollten. Diese im Geleitwort zu
Band 1 der Reihe formulierten Postulate erscheinen in einer Forschungsland-
schaft, der die Überwindung disziplinärer Grenzen längst ebenso selbstver-
ständlich geworden ist wie die kulturwissenschaftliche Öffnung der historischen
Wissenschaften, weiterhin aktuell. Breite Zustimmung dürfte nach wie vor auch
das Plädoyer für paläographisch, überlieferungs- und quellengeschichtlich
fundierte Forschungen zum mittelalterlichen Recht finden, das die Erstheraus-
geber nicht zuletzt auf der Grundlage ihrer eigenen Expertise vorgetragen haben.
An diese Überlegungen anzuknüpfen, bedeutet für uns deshalb nicht nur, das
Andenken zweier herausragender Forscherpersönlichkeiten zu ehren. Wir sind
vielmehr überzeugt, dass der große und vielfältige Bereich des mittelalterlichen
Rechts auch in Zukunft ganz unterschiedliche Forschungen anregen wird, die in
einem gemeinsamen Rahmen besondere Sichtbarkeit finden und den interdis-
ziplinären Austausch fördern können.
Der Verlagsleiter des Jan Thorbecke Verlags, Herr Jürgen Weis, hat unsere
Initiative zur Weiterführung der Reihe mit großem Interesse aufgenommen und
die Verwirklichung engagiert begleitet. Ihm gilt unser besonderer Dank.
Wenn der erste Band unter neuer Herausgeberschaft der Lex Salica gilt, dann
ist das zunächst der zeitlichen Koinzidenz von Manuskripterstellung und Vor-
bereitung der Reihenfortsetzung geschuldet. Es mag aber zugleich auch unserer
Hoffnung Ausdruck geben, dass Forschungen zum weltlichen Recht in der Reihe
zukünftig ebenso präsent sein werden, wie es solche zum kirchlichen Recht
bisher schon waren.
Mainz - Köln, im Oktober 2016
Ludger Körntgen
Karl Ubl