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ZWEITE PERIODE DER HOLLÄNDISCHEN GRUPPEN-
PORTRÄTMALEREI (1580 — 1624)

Daß in der chronologischen Reihenfolge der Amsterdamer Schützen-
stücke nach dem Jahre I56Ö ahermals eine Lücke anhebt, wird man
ohne weiteres mit den gleichzeitigen politischen und religiösen Wirren
zu erklären geneigt sein. Aber gerade die Stadt Amsterdam hatte, dank
der klugen und vorsichtigen Haltung ihrer Lenker, unter der allge-
meinen Ungunst wenig zu leiden und wir besitzen genug Zeugnisse
dafür, daß die Übung der Malerei in Holland selbst während der
ärgsten Stürme im wesentlichen eine ungeschwächte geblieben ist.
Nur die Kirchen- oder Kultmalerei, die freilich im XV. Jahrhundert
weitaus die vornehmste Rolle gespielt hatte, war durch die Ereignisse
insofern in Mitleidenschaft gezogen worden, als das siegreiche refor-
mierte Bekenntnis der Kirchenmalerei keine Aufgaben zu stellen hatte.
Um so mehr stand von der Porträtmalerei in jenen Jahren ein Auf-
schwung zu erwarten und diese Erwartung wird auch nicht getäuscht,
soweit das Einzelporträt in Frage kommt. Aber in der Entwicklung
des Gruppenporträts gähnt eine Lücke, die von I5Ö7 bis in den Anfang
der achtziger Jahre reicht. Wollte man die Gründe dafür erschöpfend
anfuhren, dann müßte man zweifelsohne tiefer greifen und vor allem
jene Gebiete der Profanmalerei namhaft machen, die in der gleichen
Zeit in Holland begünstigt waren. Dies zu untersuchen, muß einer
künftigen Gelegenheit vorbehalten bleiben; hier sei nur ein äußerer
Umstand geltend gemacht, der wenigstens ein Streiflicht auf den
Komplex von obwaltenden Ursachen zu werfen geeignet ist. Die
Schützengilden bildeten ursprünglich nicht bloß bürgerliche Zünfte,
sondern sie besaßen zugleich auch religiösen Charakter, der sich schon
in der Patronanz von Heiligen verrät. Dieser letztere ist ihnen in der
Zwischenzeit, von der nun die Rede ist, in Holland vollständig ver-
lorengegangen, während er in dem südlichen, katholischen Teile der
Niederlande erhalten geblieben ist. An Stelle des religiösen Charakters
trat jetzt im Norden der militärische; das Bleibende im Wechsel war
die bürgerliche Grundlage. Die alten Schützengilden wurden nun
militärisch organisierte Schützenkompagnien, d. h. eine Art Büreer-
miliz, die in erster Linie dem Schutze der Stadt zu dienen hatte, aber
m einzelnen Fällen auch ins Feld ausrücken mußte. Diese Kompagnien
wurden, wie ehedem die Schützengilden, von freien, gleichberechtigten

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