Verkaufsordnung.
I. Tag
Mittwoch den 11. Dezember von vormittags 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an
Nr. 1—175
Skulpturen (Niederlande, Rheinland-Westfalen).
II. Tag
Donnerstag den 12. Dezember von vormittags 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an
Nr. 176—338
Skulpturen (Süddeutschland; Verschiedene Schulen). — Mobiliar (Stollen- und Kasten-
schränke).
III. Tag
Freitag den 13. Dezember von vormittags 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an
Nr. 339—Schluß
Mobiliar (Truhen, kleinere Kastenmöbel, Chorgestühle, Himmelbett, Stühle, Sessel,
Vorderwände von Truhen und Schränken und andere Möbelteile, Spiegel, Wandbretter, Hand-
tuchhalter), Kunstgewerbe, Glasgemälde, Oelgemälde, Bücher.
Bedingungen.
Nur den mit Eintrittskarten oder Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung
der Kunstgegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die höchstmögliche Vorsicht
empfohlen, damit nichts durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird. Jeder hat den
auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Zahlung
des Steigpreises einschließlich des Aufgeldes ist an die Firma Math. Lempertz' Buchhandlung und
Antiquariat (Inh. P. Hanstein & Söhne), als Bevollmächtigte der Erben Roettgen, zu leisten,
andernfalls hält sich der Leiter der Auktion das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Ansteigerer bekunden durch ihr bloßes Bieten, daß sie dieselben in jeder Hinsicht genau kennen.
Es können daher nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.
Der Katalog ist nur instruierend, seine Angaben werden nicht gewährleistet; jedoch ist auf
die Anfertigung desselben alle Sorgfalt verwandt worden, namentlich durch Mitwirkung des
Herrn Dr. Reiners bei Bestimmung und Klassifizierung der Skulpturen.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern außer der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem aus-
gerufen, um den Beteiligten auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang genommen
werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.
Vorstände öffentlicher Anstalten, sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung per-
sönlich nicht beiwohnen können, wollen sich vertrauensvoll an die Unterzeichneten wenden;
sie werden die ihnen erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der
Beteiligten erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder eine
bare Einzahlung oder sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegenstände
geschieht auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.
Zu den bei uns in Köln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehmen wir Bei-
träge zu mäßigen Bedingungen entgegen.
Köln, im Oktober 1912.
Math. Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat
Inhaber P. Hanstein & Söhne
in Köln und Bonn.
(Gegr. 1846.)
I. Tag
Mittwoch den 11. Dezember von vormittags 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an
Nr. 1—175
Skulpturen (Niederlande, Rheinland-Westfalen).
II. Tag
Donnerstag den 12. Dezember von vormittags 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an
Nr. 176—338
Skulpturen (Süddeutschland; Verschiedene Schulen). — Mobiliar (Stollen- und Kasten-
schränke).
III. Tag
Freitag den 13. Dezember von vormittags 10 Uhr und nachmittags 3 Uhr an
Nr. 339—Schluß
Mobiliar (Truhen, kleinere Kastenmöbel, Chorgestühle, Himmelbett, Stühle, Sessel,
Vorderwände von Truhen und Schränken und andere Möbelteile, Spiegel, Wandbretter, Hand-
tuchhalter), Kunstgewerbe, Glasgemälde, Oelgemälde, Bücher.
Bedingungen.
Nur den mit Eintrittskarten oder Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung
der Kunstgegenstände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern
wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die höchstmögliche Vorsicht
empfohlen, damit nichts durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird. Jeder hat den
auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem Steigpreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die Zahlung
des Steigpreises einschließlich des Aufgeldes ist an die Firma Math. Lempertz' Buchhandlung und
Antiquariat (Inh. P. Hanstein & Söhne), als Bevollmächtigte der Erben Roettgen, zu leisten,
andernfalls hält sich der Leiter der Auktion das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Ansteigerer bekunden durch ihr bloßes Bieten, daß sie dieselben in jeder Hinsicht genau kennen.
Es können daher nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.
Der Katalog ist nur instruierend, seine Angaben werden nicht gewährleistet; jedoch ist auf
die Anfertigung desselben alle Sorgfalt verwandt worden, namentlich durch Mitwirkung des
Herrn Dr. Reiners bei Bestimmung und Klassifizierung der Skulpturen.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern außer der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem aus-
gerufen, um den Beteiligten auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Gegenstände müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang genommen
werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.
Vorstände öffentlicher Anstalten, sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung per-
sönlich nicht beiwohnen können, wollen sich vertrauensvoll an die Unterzeichneten wenden;
sie werden die ihnen erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der
Beteiligten erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder eine
bare Einzahlung oder sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Gegenstände
geschieht auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.
Zu den bei uns in Köln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehmen wir Bei-
träge zu mäßigen Bedingungen entgegen.
Köln, im Oktober 1912.
Math. Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat
Inhaber P. Hanstein & Söhne
in Köln und Bonn.
(Gegr. 1846.)