73
f ürsichtige Weisheiten meine unterthänigste Bitte, Hochdieselbe mich mit
beyclen zu begnadigen geruhen wollen. Wofür ich lebenslang in tiefster
Submission beharre,
Euer Wohl- und Hochedelgebohrnen Gestreng und Herrlichkeiten.
auch Hoch- und Wohlfürsichtige Weisheiten
unter thänigster
Johann Ludwig Ernst Morgenstern.
Unterthäniges Memoriale
mein
Johann Ludwig Ernst Morgenstern.
Lectum in Senatu d. 4. Das Burger- und
July 1776 et Conclus. Meister recht als
An löbl. Schatzungsamt Mahler betreffend,
zur Untersuchung,
Actum Schatzungsamt den 6. July 1776.
Erschiene Johann Ludwig Ernst Morgenstern, Kunstmahler, welcher
wegen nachgesuchten Bürger- und Meister-Rechts per Senat Concl. vom
4. Jul. a. c. zur Untersuchung anhero verwiesen worden.
Producirte Geburts- und Freybrief nebst inserirten Reviprovo von
Bürgermeister und Rath der Fiirstl. Schwarzburgischen Residenz Rudol-
stadt v. 28. November 1774.
Besage dessen er von Johann Christoph Morgenstern Bürger- und
Fürstl. Cammerdiener wie auch Portraitmahler und dessen Ehefrau
Eleonora Maria gebohrene Kirchnerin den 22 7 ber 1738 ehelich erzeugt
und gebohren, auch keiner Leibeigenschafft unterworffen.
Bäte um das Bürger- und Meisterrecht mit der Anzeige, er seye der
lutherischen Religion zugethan und noch ledigen Standes. Habe die
Mahlerkunst ordentlich erlernet und sich mit der gewesenen hiesigen
Burgers und Handelsmannes Joh. Christoph Alleintz nachgelassenen
Tochter Anna Maria ehelich versprochen.
Sein Vermögen bestehe in 400 fl.
Gegenwärtige Vorsteher der Mahler Joh. Peter Trautmann und Joh.
Daniel Bager hätten nichts gegen ihn einzuwenden, wann er sein Meister-
stück vor Ablegung des Burger Eides verfertigen würde.
Res:
ad ampt. Senat.
Schatzungs Amts Protokoll
vom 6. July 1776
Johann Ludwig Ernst Morgenstern,
Kunstmahler.
Lectum in Senatu, de 9. July 1776 et conclus:
Solle man hierunter willfahren und den Supplikanten
anweisen vor Ableguug des Burger Eyds sein Meister-
stück zu verfertigen.
Um das Burger-
und Meister-
recht.
f ürsichtige Weisheiten meine unterthänigste Bitte, Hochdieselbe mich mit
beyclen zu begnadigen geruhen wollen. Wofür ich lebenslang in tiefster
Submission beharre,
Euer Wohl- und Hochedelgebohrnen Gestreng und Herrlichkeiten.
auch Hoch- und Wohlfürsichtige Weisheiten
unter thänigster
Johann Ludwig Ernst Morgenstern.
Unterthäniges Memoriale
mein
Johann Ludwig Ernst Morgenstern.
Lectum in Senatu d. 4. Das Burger- und
July 1776 et Conclus. Meister recht als
An löbl. Schatzungsamt Mahler betreffend,
zur Untersuchung,
Actum Schatzungsamt den 6. July 1776.
Erschiene Johann Ludwig Ernst Morgenstern, Kunstmahler, welcher
wegen nachgesuchten Bürger- und Meister-Rechts per Senat Concl. vom
4. Jul. a. c. zur Untersuchung anhero verwiesen worden.
Producirte Geburts- und Freybrief nebst inserirten Reviprovo von
Bürgermeister und Rath der Fiirstl. Schwarzburgischen Residenz Rudol-
stadt v. 28. November 1774.
Besage dessen er von Johann Christoph Morgenstern Bürger- und
Fürstl. Cammerdiener wie auch Portraitmahler und dessen Ehefrau
Eleonora Maria gebohrene Kirchnerin den 22 7 ber 1738 ehelich erzeugt
und gebohren, auch keiner Leibeigenschafft unterworffen.
Bäte um das Bürger- und Meisterrecht mit der Anzeige, er seye der
lutherischen Religion zugethan und noch ledigen Standes. Habe die
Mahlerkunst ordentlich erlernet und sich mit der gewesenen hiesigen
Burgers und Handelsmannes Joh. Christoph Alleintz nachgelassenen
Tochter Anna Maria ehelich versprochen.
Sein Vermögen bestehe in 400 fl.
Gegenwärtige Vorsteher der Mahler Joh. Peter Trautmann und Joh.
Daniel Bager hätten nichts gegen ihn einzuwenden, wann er sein Meister-
stück vor Ablegung des Burger Eides verfertigen würde.
Res:
ad ampt. Senat.
Schatzungs Amts Protokoll
vom 6. July 1776
Johann Ludwig Ernst Morgenstern,
Kunstmahler.
Lectum in Senatu, de 9. July 1776 et conclus:
Solle man hierunter willfahren und den Supplikanten
anweisen vor Ableguug des Burger Eyds sein Meister-
stück zu verfertigen.
Um das Burger-
und Meister-
recht.