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Schneider, Wilhelm
Arbeiten zur alamannischen Frühgeschichte (Heft 3/4): Arbeiten zur allgemeinen Geschichte — Tübingen, 1976

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Merowingische Königshöfe in. Alamannien
Überall im fränkischen Reich hat es Königshöfe1gegeben, die
Stützpunkte der fränkischen Macht waren und die Staatsausga-
ben zu bestreiten hatten, soweit sie nicht aus anderen Ein-
nahmen gedeckt werden konnten. In den Quellen heißt der Kö-
nigshof meist curtis oder villa regia, zuweilen auch fiscus;
in der althochdeutschen Glosse steht kuningishof oder ein-
fach fronehof. Den fränkischen Königshöfen war stets noch
eine curticula, althochdeutsch heriberga angegliedert, ein
Baumgarten, in dem Holzbaracken oder Zelte errichtet werden
konnten für das Gefolge oder ein sich sammelndes oder mar-
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schierendes Heer; Carl Schuchhardt meint, daß in der cur-
tis der Feldherr, in der angehängten curticula das Heer sei-
nen Platz gehabt hat. Heriberga ist bei Notker die Überset-
zung von castrum, im Nibelungenlied ist heriberga der Auf-
enthaltsort für das Heer^\ Karl d.Gr. hat für die Königshö-
fe eine ausführliche Ordnung erlassen, das Capitulare de vil-
lis^). Die den Königshof umgebenden Wälle oder Mauern hatten
5)
einen beliebig geformten Grundriß^7. Der Grundriß des von
Karl Schumacher ausgegrabenen curtis Großeichholzheim s. Bu-
6)
eben war ein unregelmäßiges Oval im Ausmaß von 80:122 m .
In der Vita s. Galli wird erzählt, daß auf dem fiscus rega-
lis Rotunda villa (Rottweil) ein Mann gelebt habe, der im 4.
7
Jahr der Regierung Karlmanns ', weil er wegen seiner Armut
nichts zum opfern hatte, das atrium dominicum betreten, dort
einen Bienenkorb gestohlen und daraus Wachs gewonnen habe;
dieses sei jedoch sofort zu hartem Stein geworden, als er es
bei einer Wallfahrt in St.Gallen dem Heiligen dargebracht ha-
8)
be . Daß auf den Königshöfen Bienenzucht betrieben wurde,
ergibt sich aus dem Capitulare de villis c. 17, wo es heißt,
daß von den Amtsmännern Pfründner bestellt werden sollen,
q)
die Bienen zu warten^'.
Die Königshöfe waren die wirtschaftliche Grundlage des frän-
kischen Staates. H.Zatscheck1hat als erster darauf hinge-
wiesen, daß bei den Teilungen, Teilungsplänen und -kämpfen
 
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