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weil die meisten der darin aufgezählten Besitzungen in Ver-
bindung mit den Traditionen Beatas vom 9.11.744 und Lantberts
vom 10.9.745 stehen. In der Urkunde werden Kirchen, Güter
und Unfrei e aufgezählt, in Hinwil die Kirche, das Herrenland
(terra salica), der Meier Theotilo mit seiner Hufe, 6 Hörige
mit ihren Hufen und J1 Unfreie, in Illnau 2/^ der Kirche und
die Hofstatt, wo jetzt das Gebäude des Klosters (aedificium
vestrum) steht, in Dürnten die Hälfte der Kirche und das,
was Tunreudda gehabt und gegen Besitz in Hadlikon einge-
tauscht hat, in Mesikon eine Hofstatt mit den Gebäuden und
40 Schweinen. Am Ende der Urkunde werden auch 9 Unfreie ge-
nannt , die von Petata, also wiederum Beata, dem Kloster tra-
diert worden sind. Diese Registrierung des Klosterbesitzes
ist ungewöhnlich früh, die Urbare setzen sonst später ein.
Offenbar soll sie der Sicherung gegen eine befürchtete Säku-
larisation dienen, die ja bei anderen Besitzungen aus den
Traditionen der Beata-Sippe durchgeführt worden ist^) ,
In der Urkunde ist noch die Rede von der Streitsache Otgers
(causa Otgeri), wobei Besitz in Hadlikon und Widenswil ge-
nannt wird. Es heißt:
de causa Otgeri in adalinchova et witinwilare quicquid
ipse et filii eius ibidem habuerunt et nobis tradiderunt.
Otger hat mit Urkunde vom 22.12.764 W. I n. 44 die Hälfte des
von seinem Vater ererbten Besitzes in Misslang und in einer
zweiten, allerdings nicht vollständigen Urkunde W. I n. 45
Besitz in Tageischwangen und Agasul gegen lebenslänglichen
Unterhalt an St.Gallen tradiert. Offenbar hat er noch in
einer weiteren, nicht erhalten gebliebenen Urkunde Besitz in
Hadlikon und Widenswil hinzugefügt. Uach seinem Hamen - Lant-
berts Oheim hat Heriger geheißen - und nach der Lage seines
Besitzes hat Otger zur Beata-Sippe gehört^). Der Zusammen-
hang spricht dafür, daß der aus Otgers Tradition stammende
Besitz St.Gallens teilweise säkularisiert worden ist, wie
dies auch bei dem Besitz aus den Traditionen der Beata-Sippe
geschehen ist. Zwar ist der Besitz in Hadlikon und Widenswil
erst im Jahre 764 an St.Gallen gekommen. Aber die Säkularisa-
weil die meisten der darin aufgezählten Besitzungen in Ver-
bindung mit den Traditionen Beatas vom 9.11.744 und Lantberts
vom 10.9.745 stehen. In der Urkunde werden Kirchen, Güter
und Unfrei e aufgezählt, in Hinwil die Kirche, das Herrenland
(terra salica), der Meier Theotilo mit seiner Hufe, 6 Hörige
mit ihren Hufen und J1 Unfreie, in Illnau 2/^ der Kirche und
die Hofstatt, wo jetzt das Gebäude des Klosters (aedificium
vestrum) steht, in Dürnten die Hälfte der Kirche und das,
was Tunreudda gehabt und gegen Besitz in Hadlikon einge-
tauscht hat, in Mesikon eine Hofstatt mit den Gebäuden und
40 Schweinen. Am Ende der Urkunde werden auch 9 Unfreie ge-
nannt , die von Petata, also wiederum Beata, dem Kloster tra-
diert worden sind. Diese Registrierung des Klosterbesitzes
ist ungewöhnlich früh, die Urbare setzen sonst später ein.
Offenbar soll sie der Sicherung gegen eine befürchtete Säku-
larisation dienen, die ja bei anderen Besitzungen aus den
Traditionen der Beata-Sippe durchgeführt worden ist^) ,
In der Urkunde ist noch die Rede von der Streitsache Otgers
(causa Otgeri), wobei Besitz in Hadlikon und Widenswil ge-
nannt wird. Es heißt:
de causa Otgeri in adalinchova et witinwilare quicquid
ipse et filii eius ibidem habuerunt et nobis tradiderunt.
Otger hat mit Urkunde vom 22.12.764 W. I n. 44 die Hälfte des
von seinem Vater ererbten Besitzes in Misslang und in einer
zweiten, allerdings nicht vollständigen Urkunde W. I n. 45
Besitz in Tageischwangen und Agasul gegen lebenslänglichen
Unterhalt an St.Gallen tradiert. Offenbar hat er noch in
einer weiteren, nicht erhalten gebliebenen Urkunde Besitz in
Hadlikon und Widenswil hinzugefügt. Uach seinem Hamen - Lant-
berts Oheim hat Heriger geheißen - und nach der Lage seines
Besitzes hat Otger zur Beata-Sippe gehört^). Der Zusammen-
hang spricht dafür, daß der aus Otgers Tradition stammende
Besitz St.Gallens teilweise säkularisiert worden ist, wie
dies auch bei dem Besitz aus den Traditionen der Beata-Sippe
geschehen ist. Zwar ist der Besitz in Hadlikon und Widenswil
erst im Jahre 764 an St.Gallen gekommen. Aber die Säkularisa-