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sucht werden, welcher Bevölkerungsschicht die Beata-Sippe an-
gehört hat, wobei insbesondere die Eintragungen in den Ver-
brüderungsbüchern der benachbarten Klöster, die Patrozinien
von Beatas Eigenkloster auf der Lützelau und archäologische
Anhaltspunkte herangezogen werden sollen. Zum. Schluß folgt
eine Auseinandersetzung mit der herkömmlichen Meinung.
Urkunde vom 19.11.741 W. In. 7:
Beata, die Tochter Rachinberts und Gemahlin Landolts,
schenkt an das Kloster auf Lützelau Güter und Unfreie in
Mönchaltdorf, Zell, Riedikon, Uznach, Schmerikon, Lenzikon,
Battikon, Kempraten, Bäretswil und Lützelau. 1~)
Bie in der Urkunde aufgezählten Orte liegen entweder unmittel-
bar am oberen Zürichsee oder östlich und nördlich davon. Of-
fenbar handelt es sich um eine große Grundherrschaft. Bafür
spricht insbesondere, daß bei den einzelnen Besitzungen im-
mer wieder die adpenditia und adjacentia einbezogen werden,
worunter die mit Unfreien und Hörigen besetzten Nebenhöfe
2)
eines Haupt- oder Herrenhofs zu verstehen sind '. Nach Auf-
zählung des Besitzes in Uznach, Schmerikon, Lenzikon und
Battikon ' heißt es in der Urkunde:
.... alles, was mein Vater Rachinbert aus beliebigem Er-
werbsgrund in' jenen Orten besaß oder ich und Landolt
später erworben und erlangt haben, alles in allem zu
zwei Britteilen.
Hier schenkt Beata also das, was ihr Vater hinterlassen hatte
und was ihr aus der während der Ehe gemachten Errungenschaft
zustand. Bas von der Schenkung ausgenommene Brittel ist wohl
der auf ihren Ehemann Landolt entfallende Teil der Errungen-
schaft. Wie es mit der Errungenschaft nach alamannischem
Recht bestellt war, wissen wir nicht. Nach Lex Rib. Tit 37
stand der Ehefrau von der Errungenschaft (de omne re, quod
simul conlaboraverint) 1/3 zu.
Bie 64 mitgeschenkten Unfreien (mancipia) werden am Schluß
der Urkunde namentlich aufgeführt. Von den Unfreien tragen
mehrere romanische Namen, wie Vitilinuis, Concila, Valisan,
Rariseus, was ö»mit zu erklären ist, daß östlich von Uznach
sucht werden, welcher Bevölkerungsschicht die Beata-Sippe an-
gehört hat, wobei insbesondere die Eintragungen in den Ver-
brüderungsbüchern der benachbarten Klöster, die Patrozinien
von Beatas Eigenkloster auf der Lützelau und archäologische
Anhaltspunkte herangezogen werden sollen. Zum. Schluß folgt
eine Auseinandersetzung mit der herkömmlichen Meinung.
Urkunde vom 19.11.741 W. In. 7:
Beata, die Tochter Rachinberts und Gemahlin Landolts,
schenkt an das Kloster auf Lützelau Güter und Unfreie in
Mönchaltdorf, Zell, Riedikon, Uznach, Schmerikon, Lenzikon,
Battikon, Kempraten, Bäretswil und Lützelau. 1~)
Bie in der Urkunde aufgezählten Orte liegen entweder unmittel-
bar am oberen Zürichsee oder östlich und nördlich davon. Of-
fenbar handelt es sich um eine große Grundherrschaft. Bafür
spricht insbesondere, daß bei den einzelnen Besitzungen im-
mer wieder die adpenditia und adjacentia einbezogen werden,
worunter die mit Unfreien und Hörigen besetzten Nebenhöfe
2)
eines Haupt- oder Herrenhofs zu verstehen sind '. Nach Auf-
zählung des Besitzes in Uznach, Schmerikon, Lenzikon und
Battikon ' heißt es in der Urkunde:
.... alles, was mein Vater Rachinbert aus beliebigem Er-
werbsgrund in' jenen Orten besaß oder ich und Landolt
später erworben und erlangt haben, alles in allem zu
zwei Britteilen.
Hier schenkt Beata also das, was ihr Vater hinterlassen hatte
und was ihr aus der während der Ehe gemachten Errungenschaft
zustand. Bas von der Schenkung ausgenommene Brittel ist wohl
der auf ihren Ehemann Landolt entfallende Teil der Errungen-
schaft. Wie es mit der Errungenschaft nach alamannischem
Recht bestellt war, wissen wir nicht. Nach Lex Rib. Tit 37
stand der Ehefrau von der Errungenschaft (de omne re, quod
simul conlaboraverint) 1/3 zu.
Bie 64 mitgeschenkten Unfreien (mancipia) werden am Schluß
der Urkunde namentlich aufgeführt. Von den Unfreien tragen
mehrere romanische Namen, wie Vitilinuis, Concila, Valisan,
Rariseus, was ö»mit zu erklären ist, daß östlich von Uznach