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Grass, Carl August von [Bearb.]; Siebmacher, Johann [Begr.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,6): Der Adel in Baden: nebst Anhang, die Standes-Erhebungen des fürstlichen Hauses Fürstenberg enthaltend — Nürnberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.24727#0040
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26

DER ADEL IN BADEN.

Grundherrliche Besitzung in Baden (1843): An-

tlieil am Ort Epfenbach, Amts Neckarbischoffsheim,
ausserdem aber Güter bei Weinheim, Heidel-
berg, Handschuchsheim und Kirchheim. 1869
nicht mehr zu den wählbaren und stimmberechtigten
Grundherrn gehörend.

Wappen: Von un<^ S. getheilt mit 3 neben
einander stehenden, sich unter einander und den Schil-
desrand berührenden Wecken in gewechselten Farben.

Kleinod: Auf s. bewulstetem Helm ein s. Bracken-
kopf mit ^ Behang und g. Halsband.

Decken: ££. s.

Wangen zn Geroldseck (Geroldsegg), Frei-
herren. (Taf. 17.)

schlechtes, welches auch von Vanderweid geschrieben
gefunden wird (Gräfl. Taschenbuch), ist Bestimmtes
nicht zu ermitteln gewesen.

Fidelia Freifrau von der Weid, geh. Gräfin v.
Andlaw-Bellingen, brachte Antheile an der
Grundherrschaft Krotzingen, Amts Staufen, an das
Geschlecht.

In dem Staats- und Adresshandbuch de 1845 er-
hält die Familie, welche jetzt in der Schweiz lebt,
den Freiherrntitel.

Wappen: In B. drei (2. 1.) g. Kleeblätter.

Eine andere nicht hierher gehörende Linie führt
die 3 g. Kleeblätter in

Kleinod und Decken unbekannt. Freiherrn-
krone.

Elsässer Uradel aus der Stadt Wangen bei Strass-
burg , der freien Reichsritterschaft am Rhein und in
Schwaben einverleibt, erscheint aber auch schon 1190
zu Augsburg. Erhard v. W. erlangte am 3. Okt. 1414
vom Kaiser Sigismund Namen und Wappen der f
Herrn von Geroltseck amWasingen. Dem Reichs-
hofrath Franz Christoph W. v. G. wurde am 3. Mai
1678 der der Familie 1571 vom Kaiser Maximilian
verliehene Freiherrnstand bestätigt.

Grundherrliche Besitzung: Das Dorf Bien gen,

Amts Staufen. Von denen v. Pfirt erworben.

Das Geschlecht fehlt 1869 im officiellen Grund-
herrn-Verzeichniss und soll im Mannesstamm j- sein.

1) Stammwappen: In R. ein s. Löwe.

Kleinod: Der s. Löwe wachsend.

Decken: r. s.

2) Vermehrtes Wappen: Von R. und S. ge-
viert. I und IV Wangen, der Löwe aber meist ge-
krönt. II und III r. Löwe, gekrönt, mit b. Schindeln
umgeben. (Geroltseck).

Kleinode: 2 gekrönte Helme. I wachsend der
gekrönte Löwe s., in der Krone 3 Pfauenfedern. H
Kopf und Hals eines s. Hundes (Esels ?).

Decken: beiderseits r. s.

3) Das vermehrte Wappen wird auch wie folgt
angegeben:

I und IV Wangen. II und III Geroldseck, alle
Löwen einwärts gekehrt und ungekrönt.

Kleinode gekrönt: I der wachsende s. Löwe

vor einem Pfauenspiegel. II ein r. Löwe wachsend.

D e c k en : I r. s. II b. s.

Warsberg, Freiherren. (Taf. 17.)

Uradel aus Lothringen, woselbst in der Nähe von
Metz das Stammschloss Warsberg in Ruinen liegt,
der sich aber nach den Rheinlanden wendete und den
reichsritterschaftlichen Cantonen des Rheins einver-
leibt gewesen ist. Boemund von W arnesberg
war Erzbischof und Churfürst zu Trier, erw. 1287,
f 1299. Später werden Mitglieder des Geschlechts
in den meisten geistlichen und weltlichen Stiftern an-
getroffen.

Der Freiherrnstand ist anerkannt und die Familie
blüht in Preussen und in Baden. In letzterem Staate
gehörte sie 1843 zu den Grundherrn und besitzt im
Landamt Freiburg: Die Grundherrschaft Merzhau-
sen mit Schloss und im Amt Müllheim Antheil an
Liel. 1869 fehlen die Freiherrn im officiellen Grund-
herrn- Verzeichniss.

Wappen: In ein s. goldgekrönter Löwe.

Kleinod: Zwischen einem ^ offenen Flug der
s. Löwe sitzend.

Decken: Jf. s.

von der Weid, Freiherren. (Taf. 17.)

Ueber die Geschichte und Heimath dieses Ge-

Wessenberg - Ampringen, Freiherren.

(Taf. 17 und 18.)

Schweizer Uradel, der gegenwärtig noch in Ba-
den und Böhmen blüht.

Die gleichnamige Stammburg lag im Canton Aar-
gau, nahe bei der Habsburg, ist aber längst Ruine.
Die Stiftsmässigkeit des Geschlechts wurde in vielen
Ritterstiftern erprobt und Mitglieder desselben be-
kleideten hohe Stellen im Dienste der Kirche und des
Staates. Durch Vermälungen kam dasselbe im 16.
Jahrhundert nach dem Breisgau und erbte dort, nach
f der Herrn von Ampringen und Stauffen, verschie-
dene reichsritterschaftliche Güter.

Johann Franz v. W., fürstl. basier Geheimrath
und Landhofmeister, erwarb für sich und seine Bru-
ders-Söhne Florian und Johann am 16. August 1681
die Reichsfreiherrnwürde. Johann Philipp Frhr. v. W.,
geb. 1773, f ?, war k. k. Österreich, wirkl. Geh.-Rath
und Kämmerer, Ignaz Heinrich aber, geb. 1774, f ?,
grossh. badischer Geh.-Rath und vorher Generalvicar
des Bisthums Constanz.

Grundherrlicher Besitz (1843) in Baden : im Amt
Staufen, woselbst auch Ampringen gelegen ist,
die Orte Feldkirch mit einem Schlosse und Föh-
renthal im Amt Waldkirch. 1869 kommt die Fa-
milie nicht mehr im officiellen Grundherrn-Verzeich-
niss vor.

1) Stammwappen: In S. ein r. Balken, oben
von 2, unten von einer r. Kugel beseitet.

Kleinod: Kopf und Hals eines s. Bracken, des-
sen Ohr mit dem Balken und den Kugeln belegt ist.
Das Ohr wird auch nur r. angegeben.

Decken: r. s.

2) Freiherrliches Wappen: Geviert. I und
IV Stammwappen, II und III in R. 2 s. Pfähle, dar-
über ein g. Balken (Ampringen). Die Zürcher Wap-
penrolle giebt das Wappen dieses Geschlechtes, wie
auf Tafel 19 dargestellt: von S. und R. fünfmal ge-
spalten, darüber 2. g. Balken.

Kleinode: 2 Helme. I (Wessenberg). II 2 s.

Bärentatzen, jede eine r. (auch ^j:) Kugel haltend.
(Ampringen). Die Zürcher Rolle giebt 2 Bären-
tatzen mit 2 s. Kugeln belegt.

Decken: beiderseits r. s.

WolfT-Metternich zur Gracht, Grafen.

(Taf. 18.)

Hessischer Gradei, sonst Wolff von Gutenberg ge-
nannt. Das Stammschloss Gudensberg, Gutenberg
liegt bei Fritzlar im ehemaligen Kurhessen. Arnold
Wolff von G. vermälte sich 1439 mit Sibilla von
Metternich, Erbin zu Metternich, und nahm
den Namen Wolff-M ett ernich an. Sein Enkel
Hieronimus -j- 1592, heirathete Katharine von Busch-
feld, Erbin zur Gracht und Forst, daher der
 
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