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VIII

Zusammenstellungen über die Benefiziarierstationen, in der Haupt-
sache nach Domaszewski (s. u. S. 79, Anm. 48), und über den
Zensus, in der Hauptsache nach Unger (s. u. S. 60, Anm. 5),
und vereinzelte meist ganz kurze Forschungsnotizen, darunter
verbesserte Lesungen und Ergänzungen von Inschriften; diese
Notizen sind gemeint, wenn im Folgenden eine Bemerkung auf
Ritterlings Nachlaß zurückgeführt wird. Nur drei derartige Auf-
zeichnungen bestehen aus zusammenhängenden Satzfolgen und
eigneten sich infolgedessen dazu, im Wortlaute wiedergegeben zu
werden; ich veröffentliche sie mit den mir unerläßlich erschei-
nenden sachlichen Änderungen, die ich ersichtlich mache, auf
S. 3, Anm. 6, S. 25—31 und S. 31 f.
Es empfahl sich, dem Werke eine verwaltungsgeographische
Übersicht vorauszuschicken. Auf sie folgt die Behandlung der
kaiserlichen Beamten — der kaiserlichen, denn die schon
von anderen hinreichend untersuchten autonomen Landes- und
Munizipalbehörden gehören an sich nicht zum Stoffgebiet dieses
Buches. Für das, worauf es im Verwaltungsgeschichtlichen vor
allem ankommt — Abgrenzung der amtlichen Zuständigkeiten,
Instanzenzug und Funktionieren der Verwaltungsmaschine —,
war der Nachlaß Ritterlings, dem diese Probleme fern lagen,
ganz unergiebig. Im Hinblick auf Zielsetzungen der byzantini-
schen Geschichte hatte ich schon in meinen Untersuchungen über
das Officium der Prätorianerpräfektur seit Diokletian (1922) 15,
Anm. 1 eine gründliche Untersuchung des vordiokletianischen
Offizienwesens als dringend notwendig bezeichnet, und als Fried-
rich Drexel ganz im Sinne meiner eigenen Ansichten gesprächs-
weise, wie er es bei Gelegenheit auch öffentlich angedeutet hat1),
es als schwersten Mangel der vorhandenen zusammenfassenden
Bücher über die römische Zeit dieses und jenes heute deutschen
L.andes bezeichnete, daß der Leser in ihnen hinsichtlich der Ver-
waltungsverhältnisse mit oberflächlichen Redensarten abgespeist
wird, faßte ich den Plan, innerhalb meines römisch-germanischen
Aufgabenkreises so gut wie möglich die erwähnten Probleme der
römischen Provinzialverwaltung aufzuhellen. Dies habe ich in
der Tat versucht, indem ich mich von dem bewährten methodi-
schen Grundsätze leiten ließ, daß das weitgehend Schematische

) Gnomon I (1925) 40.
 
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