Einleitende Bemerkungen
zur historisch-politischen Geographie.
Der Diktator Caesar war der erste, der einen Teil des heutigen
Deutschland unter die Herrschaft der Römer brachte. Aber noch
geraume Zeit nach ihm kann man von einer verwaltungsmäßigen
Durchdringung des von Caesar bis an die Rheingrenze unter-
worfenen Gallien nicht sprechen. Diese ist vielmehr erst unter der
Regierung des Kaisers Augustus erfolgt; ihre Anfänge mögen
auf die Jahre 39 und 38 v. Chr. zurückgehen, in denen Μ. Vipsa-
nius Agrippa als Legat (prätorischen Ranges) des damaligen
Triumvirn Oktavian Gallien regierte, u. a. als erster seit dem
Diktator Caesar einen Zug über den Rhein unternahm, das rechts-
rheinische Volk der Ubier auf dem linken Rheinufer um Köln an-
siedelte und die Herstellung eines in erster Linie strategischen
Zwecken dienenden, aber auch wirtschaftspolitisch wertvollen
Straßennetzes über ganz Gallien in die Wege leitete1). Den Unter-
schied zwischen den Verhältnissen, die vor, und denen, die seit
Augustus in den vom Diktator Caesar eroberten Landschaften
bestanden, hat Jullian, der französische Geschichtschreiber Gal-
liens, treffend folgendermaßen formuliert: ^Gehorchen bedeutet
unter Augustus und Agrippa nicht mehr wie unter Caesar und
Plancus Stellung von Geiseln, Ablegung von Treueiden, Lieferung
von Soldaten, Heeresfolgb, vornehmlich also die Pflichterfüllung
eines getreuen Vasallen. Die neuen Oberhäupter verlangen un-
scheinbarere Dienste, Leistungen jedes Augenblicks und jeder Art,
Steuern, Fronden, Requisitionslasten, Rechnungslegung und
Schreibereien, Quartier und Unterhalt für Truppen, Gebiets-
wechsel, Gewohnheitsänderungen, unverzüglichen Gehorsam, der
sich den tausenderlei Bindungen eines wohlgeordneten Staats-
wesens fügt“2). Diese Intensivierung der römischen Verwaltung
1) Dio XLVIII 49, 2. Strabo IV 3, 4; 6, 11, p. 194. 208 Cas. Vgl.
Ritterling, Bonner Jahrbb. CXIV (1906) 164.
2) Jullian IV 57 f.
Stein.
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zur historisch-politischen Geographie.
Der Diktator Caesar war der erste, der einen Teil des heutigen
Deutschland unter die Herrschaft der Römer brachte. Aber noch
geraume Zeit nach ihm kann man von einer verwaltungsmäßigen
Durchdringung des von Caesar bis an die Rheingrenze unter-
worfenen Gallien nicht sprechen. Diese ist vielmehr erst unter der
Regierung des Kaisers Augustus erfolgt; ihre Anfänge mögen
auf die Jahre 39 und 38 v. Chr. zurückgehen, in denen Μ. Vipsa-
nius Agrippa als Legat (prätorischen Ranges) des damaligen
Triumvirn Oktavian Gallien regierte, u. a. als erster seit dem
Diktator Caesar einen Zug über den Rhein unternahm, das rechts-
rheinische Volk der Ubier auf dem linken Rheinufer um Köln an-
siedelte und die Herstellung eines in erster Linie strategischen
Zwecken dienenden, aber auch wirtschaftspolitisch wertvollen
Straßennetzes über ganz Gallien in die Wege leitete1). Den Unter-
schied zwischen den Verhältnissen, die vor, und denen, die seit
Augustus in den vom Diktator Caesar eroberten Landschaften
bestanden, hat Jullian, der französische Geschichtschreiber Gal-
liens, treffend folgendermaßen formuliert: ^Gehorchen bedeutet
unter Augustus und Agrippa nicht mehr wie unter Caesar und
Plancus Stellung von Geiseln, Ablegung von Treueiden, Lieferung
von Soldaten, Heeresfolgb, vornehmlich also die Pflichterfüllung
eines getreuen Vasallen. Die neuen Oberhäupter verlangen un-
scheinbarere Dienste, Leistungen jedes Augenblicks und jeder Art,
Steuern, Fronden, Requisitionslasten, Rechnungslegung und
Schreibereien, Quartier und Unterhalt für Truppen, Gebiets-
wechsel, Gewohnheitsänderungen, unverzüglichen Gehorsam, der
sich den tausenderlei Bindungen eines wohlgeordneten Staats-
wesens fügt“2). Diese Intensivierung der römischen Verwaltung
1) Dio XLVIII 49, 2. Strabo IV 3, 4; 6, 11, p. 194. 208 Cas. Vgl.
Ritterling, Bonner Jahrbb. CXIV (1906) 164.
2) Jullian IV 57 f.
Stein.
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