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die numeri sind reguläre, als römische Truppenkörper fest orga-
nisierte Bestandteile der kaiserlichen Armee.
Mommsen nimmt a. a. O. 112 f. an, daß schon in den dazi-
schen Militärdiplomen vom 17. Februar 110 (CIL III, p.868) und
vom 22. März 129 (CIL III, p. 1977) numeri erwähnt werden. Aber
die beiden Formationen, um die es sich hier handelt, sind keine
wirklichen numeri. Die pedites singuläres Britannici des Diploms
von 110, die in einem dazischen Diplom vom 13. Dezember 157
(CIL III, p. 882) wiederkehren, sind doch wohl mit den auf Ziegel-
stempeln3 4) begegnenden pedites singuläres consularis, der In-
fanterieleibwache des Statthalters (s. o. S. 74), identisch, ob sie nun,
wie Ritterling in seinem Nachlaß meint, bei Einrichtung der
Provinz Dazien unter Trajan aus den in Britannien stehenden
Auxiliarkohorten an das dazische Hauptquartier detachiert und
dort zu einem festen Truppenkörper geworden sind, oder ob
sie vielmehr ihren Beinamen davon führen, daß sie aus den in
Dazien stehenden cohortes I und II Britannicae milliariae*) aus-
gewählt wurden, was mir wahrscheinlicher ist; die vexillatio equitum
Illyricorum des Diploms von 129 aber, die auch als numerus
equitum electorum ex Illyrico bezeichnet wird5) und später kurzweg
numerus Illyricorum6), zuletzt ala I Illyricorum1) heißt, ist ohne
Zweifel zunächst eine aus der in Pannonien und Mösien stehenden
Kavallerie in Trajans dazischen Kriegen ausgewählte Vexillation
von Elitereitern gewesen, die dann gleichfalls ein fester Truppen-
körper und schließlich eine reguläre ala wurde. Daß die pedites
singuläres Britannici und die vexillatio equitum Illyricorum nicht
mit den eigentlichen numeri auf eine Stufe zu stellen sind, zeigt
auch ihr Vorkommen in den Militärdiplomen von 110 bzw. 129:
Soldaten der spezifischen numeri fehlen unter den Empfängern
von Militärdiplomen gänzlich; zu den Empfängern des dazischen
Militärdiploms vom 8. Juli 158 (CIL III, p. 1989) gehören wohl
der eben erwähnten vexillatio equitum Illyricorum gleichartige

3) CIL III 12633 c—g. Jahresh. d. Österr. archäol. Inst. V (1902),
Beibl. 118, n. 2—5; nicht hierher gehören dagegen wahrscheinlich die
Stempel CIL III 8075, 32. Klio X (1910) 501.
4) Cichorius, R.-E. IV 260 f.
s) CIL XI 393.
6) CIL III 1197; VIII 9358.
·) CIL VI 3234.
 
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