16
II. Hüffenhard.
Zu Hüffeuhard hatte die Herrschaft dieselben Rechte wie
zu Guttenberg und vermöge eines Vergleichs mit dem Ritter-
ftift zu Mimpfen vom 25. September 1756 den halben Zehuten
von den Novaldistricten, wofür fie aber das Chor der Kirche
zum dritten Theil unterhalteu muß. An Leheuhöfen wareu da
der Kaisershof und der Leisershos und zu Wagenbach von dem
Hosgut der von Degenfeld hatteu die von Gemmingeu
7 Malter Korn, 7 -Maltcr Hafer nnd ein Fastnachtshuhn. Auf
jedem Haus zu Hüffenhard, welches ein Fastnachtshuhn „gültet",
haftet die Sterbsallspflicht, welche immer nach Verhältniß des
Vennögens auf eine Geldsumme „getheidingt" wurde. Ebenso
müssen die Einwohner Frohnden und üc Kriegszeiteir auf dem
Schloß Guttenberg Wachdienst versehen. Jetzt find der Herr-
schaft alle Rechte abgelöst und nur das> Patronat über Kirche
und Schule fteht ihr uoch zu.
III. Kälbertshausen.
Dieses Dorf befitzeu die von Gemmingen-Gutteu-
berg gemeinfchaftlich mit deuen von Gemmingen-Horn-
berg und von Helmstatt zu Hochhausen, indem der Ort iu
zwei Theile getheilt ist, deren einer den von Gemmingen-
Guttenberg, der andere denen vou Gemmingen-Horn-
berg und vou Helmstatt gehört. Die Almosenstiftung rührt
größtentheils von deu von Gemmingen her und steht deß-
halb auch ällein unter ihnen. Die Schäferei wurde 1819 um
4000 Guldeu verkaust, und jetzt besitzt die Guttenberger Herr-
schaft dort nichts mehr.
IV. Sigelsbach.
Dieser Ort ist eine Zugehör des Gemmingen'schen Lehens
Guttenberg, wie es Hans vou Gemmiugeu im Jahr 1449
erworben hat. Daß es aber nicht ganz dazu gehörte, erhellt
z. B. aus der Theilung der Söhne Pleikard's „am nächfteu
Montag nach Pauli Bekehrung 1518", wo von einem Theil von
Sigelsbach die Rede ist. Am Donnerstag nach Cantate 1554
II. Hüffenhard.
Zu Hüffeuhard hatte die Herrschaft dieselben Rechte wie
zu Guttenberg und vermöge eines Vergleichs mit dem Ritter-
ftift zu Mimpfen vom 25. September 1756 den halben Zehuten
von den Novaldistricten, wofür fie aber das Chor der Kirche
zum dritten Theil unterhalteu muß. An Leheuhöfen wareu da
der Kaisershof und der Leisershos und zu Wagenbach von dem
Hosgut der von Degenfeld hatteu die von Gemmingeu
7 Malter Korn, 7 -Maltcr Hafer nnd ein Fastnachtshuhn. Auf
jedem Haus zu Hüffenhard, welches ein Fastnachtshuhn „gültet",
haftet die Sterbsallspflicht, welche immer nach Verhältniß des
Vennögens auf eine Geldsumme „getheidingt" wurde. Ebenso
müssen die Einwohner Frohnden und üc Kriegszeiteir auf dem
Schloß Guttenberg Wachdienst versehen. Jetzt find der Herr-
schaft alle Rechte abgelöst und nur das> Patronat über Kirche
und Schule fteht ihr uoch zu.
III. Kälbertshausen.
Dieses Dorf befitzeu die von Gemmingen-Gutteu-
berg gemeinfchaftlich mit deuen von Gemmingen-Horn-
berg und von Helmstatt zu Hochhausen, indem der Ort iu
zwei Theile getheilt ist, deren einer den von Gemmingen-
Guttenberg, der andere denen vou Gemmingen-Horn-
berg und vou Helmstatt gehört. Die Almosenstiftung rührt
größtentheils von deu von Gemmingen her und steht deß-
halb auch ällein unter ihnen. Die Schäferei wurde 1819 um
4000 Guldeu verkaust, und jetzt besitzt die Guttenberger Herr-
schaft dort nichts mehr.
IV. Sigelsbach.
Dieser Ort ist eine Zugehör des Gemmingen'schen Lehens
Guttenberg, wie es Hans vou Gemmiugeu im Jahr 1449
erworben hat. Daß es aber nicht ganz dazu gehörte, erhellt
z. B. aus der Theilung der Söhne Pleikard's „am nächfteu
Montag nach Pauli Bekehrung 1518", wo von einem Theil von
Sigelsbach die Rede ist. Am Donnerstag nach Cantate 1554