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I. Die Umwelt.

zum Doktor krönt, 1222 an dem Auszug nach eben dieser Stadt teil-
genommen^. 1233 ist er wieder in Bologna, dort schließt er 1235 die
Rbotorieu novissimg. für Studenten des römischen und kanonischen
Rechts ab. Sein Alterswerk, der IndeUns cle mulo soneetutis et senii
ist Ardingo, dem Bischof von Florenz (1230—1249), gewidmet.
Auffällig ist die Lücke von 1204—1215. Vielleicht gelingt es, sie
im Folgenden wenigstens einigermaßen zu schließen. Schon Loserth^",
Burdach und Schönbachs" haben auf Fäden hingewiesen, die von
dem Florentiner zu Wolfger von Aquileja laufen. In der Ub Morien
Lntiyua, findet sich das Muster eines Briefes, den der Verfasser an
Wolfger gerichtet HE°. Er deutet darin zunächst den Namen und geht
dann über zu einer begeisterten Lobpreisung des Patriarchen, der ihn
reich beschenkt habe; er nennt ihn
bemAllissimum putrsm msnm st bsnsiuetorsm prseixuum, gui ms sueruti
oris osoulo rsespit in sinum, äs sus bsnsvolsntie munsre invsstivit ms st
in pressntin 8solnrinm pnrxnrnvit, eonsiäsrnns meritn seisntie, non pvrsons.
1215 ist die ULMoriog, abgeschlossen. Vorher also ist das Ereignis, dessen
hier Buoncompagno gedenkt, anzusetzen. Vorher muß er eine Zeit-
lang in Wolsgers Dienst gestanden haben. Wir können das noch näher
bestimmen. In die Zeit, da Wolfger als Ottos Legat in Oberitalien
weilt, gehört ein zweiter Brief an ihn, der ebenfalls in der UdMorion
untichuu steht^p Da fordert der Absender den Patriarchen auf, der
Ketzerei den Garaus zu machen. In das Jahr 1210 weist sodann ein
Briefmuster, in welchem Wolfger sich gegen das Ansinnen des Papstes
wendet, er solle als Reichslegat in Italien weniger scharf Vorgehen^.
Form und Inhalt entsprechen genau der Stellung des Patriarchen in
dieser Zeit. 1209 bis 1210 weilt demnach Buoncompagno bei
ihm. Aber ohne Zweifel nicht zum erstenmal und nicht nur dann. So-
weit die an den verschiedensten Orten gedruckten Stücke aus der Ubv-
toriou Lutiguu ein Urteil gestatten, bezieht sich dieses Werk auf Er-
eignisse von etwa 1190 an, deutsche und Reichsangelegenheiten aber
so Gaudenzi (Amn. 206) 111.
BeitrSteirG. 26 (1894) 21 ff.
Burdach, Walther (Anm. 133) 290ff.; ders., Vorspiel 11 (Anm. 133)
355ff.; Schönbach, MSB. 145 (1902) 11 ff. u. ö.
BeitrSteirG. 26 (1894) 28 Anm. 1; hier gebessert nach dem Abdruck von
Schönbach, WSB. 145 (1902) 12. Der Loserthsche Abdruck schreibt statt rsespit
in sinum: in ssrvum.
gedr. NArch.22 (1896) 306f.; mit Besserungen nach der Münchner u.
Vorauer Hs.: WSB. 146 (1902) 13ff.
Böhmer-Ficker (Anm. 100) 1138. Vgl. oben Anm. 127.
 
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