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Thieme, Paul [VerfasserIn]
Der Fremdling im Ṛgveda: eine Studie über die Bedeutung der Worte ari, arya, aryaman und ārya — Leipzig, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.40195#0093
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A. aryä. § 70—72

79

einwandfreie Auffassung von tirds cid arydm wäre demnach:
„hinweg über das dem Fremdling gehörige“. Das Adjektiv
ersetzt den Gen. arydh. Ich übersetze also:
Mögen dich den Reisigen die an den Wagen ge-
schirrten Falben herbeifahren, vorbei an dem,
was des Fremdlings ist, den Pressungen, Vrtrahan,
die die anderer sind, Satakratu.
72 Die Beziehung, die ein possessives Suffix ausdrückt,
ist vage und keineswegs eindeutig, gdvya kann heißen „was
vom Rinde stammt“, „was aus Rindern besteht“, „was mit
Rindern zusammenhängt“. Aus Pän. 5. 1. 7 und dem Epos
kennen wir brahmanyä „freundlich gegen Brahmanen“. Wie
eine solche Bedeutung zustande kommen kann, mag ein
Blick in die Odyssee lehren:
i 270 Zevq A EmTLyriTooQ ixaraoov re £elvcov re
fjeivLog . . .
„Zeus, der Rächer der Schutzsuchenden und der Fremd-
linge, der den Fremdlingen gehörige . . .“
Der Gott, der „den Fremdlingen gehört“, oder mit ihnen
„in Beziehung steht“, ist natürlich der, „der den Fremdling
beschützt“. Ausgehend von brahmanyä und griech. tje(no<;
„den Brahmanen, bzw. den Fremdling beschützend“, wird
man von vornherein erwarten, daß ein zu ari gebildetes
arya nicht nur heißen kann: „dem Fremdling gehörig“,
sondern auch „den Fremdling beschützend“. Namentlich
da, wo arya als Attribut von Gottheiten erscheint, die ander-
weitig als mit dem Fremdling sich befassend angetroffen
werden, wird man unbedenklich die Gleichung: tjecviog
— arya = „fremdlingbeschützend“ aufstellen.
Von Mitra haben wir gelesen: abhi caste suro arya evän
6. 51. 2, oben 33; Varuna heißt: ydtann arim 5. 48. 5, oben
34; von beiden ist die Rede:
RV. 7. 65. 2a ta hi devanäm dsurä tav arya
Sie beide sind ja die Herren unter den Himm-
lischen, sie die fremdlingbeschützenden.
 
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