I
Die Statuen am Piccolominialtar im Dom zu Siena
Im Mai 1501 gelangten Verhandlungen zwischen dem Kardinal
Piccolomini, später Papst Pius III., und Michelangelo bezüglich der
Ausschmückung und Vollendung des von Andrea Bregno begonnenen
großen Altares zum Abschluss. Nach Erfüllung einiger Wünsche
des Meisters, die in einer uns erhaltenen Erklärung vom 22. Mai
ausgesprochen sind (Mil. Contratti S. 615), kam es zu folgendem
Vertrage, der am 5. Juni in Rom, am 19. von Michelangelo und
am 25. Juni von Jacopo Gallo als Bürgen unterschrieben wurde.
Im Verlaufe von drei Jahren verpflichtet sich der Künstler, 15 Statuen,
mit wenigen Ausnahmen jede 2 Ellen hoch, in weissem Carrara-
marmor für 500 Golddukaten auszuführen, und zwar sollen sie „von
jener Vollkommenheit sein, wie er es verspricht, nämlich von höherer
Güte, besser ausgeführt und zu vollkommener Vollendung gebracht,
als irgend welche moderne Statuen, die sich heute in Rom befinden".
Da sie, in Florenz gemacht, nicht vom Kardinal gesehen werden
können, hat Dieser das Recht, die ersten beiden, wenn sie vollendet,
durch einen Bildhauer prüfen zu lassen. Michelangelo darf auch
seinerseits einen Bildhauer als Begutachter designiren. Die Beiden
sollen entscheiden, ob sie die erwähnte Güte und Vollkommenheit
besitzen. Falls sie uneinig, sollen sie einen Dritten wählen: dann
entscheidet die Mehrzahl. Fällt die Entscheidung zu Üngunsten
der Statuen, muss Michelangelo diese verbessern oder neu machen.
Er darf keine Aufgabe übernehmen, die jene Arbeiten ver-
zögerte, sondern muss ununterbrochen sich mit ihnen beschäftigen
und sie mit eigener Hand ausführen und vollenden.
Vorher soll er nach Siena gehen, die Kapelle ansehen und die
Maasse nehmen. Sind die beiden ersten Figuren fertig, kann der
Kardinal auch die folgenden durch erfahrene Meister prüfen lassen.
Zuerst soll Michelangelo Zeichnungen ausführen, nach Abschluss der
Arbeit alle selbst aufstellen. Vor Beginn erhält er 100 Golddukaten,
die von der Bezahlung der letzten drei Statuen abzuziehen sind.
5*
Die Statuen am Piccolominialtar im Dom zu Siena
Im Mai 1501 gelangten Verhandlungen zwischen dem Kardinal
Piccolomini, später Papst Pius III., und Michelangelo bezüglich der
Ausschmückung und Vollendung des von Andrea Bregno begonnenen
großen Altares zum Abschluss. Nach Erfüllung einiger Wünsche
des Meisters, die in einer uns erhaltenen Erklärung vom 22. Mai
ausgesprochen sind (Mil. Contratti S. 615), kam es zu folgendem
Vertrage, der am 5. Juni in Rom, am 19. von Michelangelo und
am 25. Juni von Jacopo Gallo als Bürgen unterschrieben wurde.
Im Verlaufe von drei Jahren verpflichtet sich der Künstler, 15 Statuen,
mit wenigen Ausnahmen jede 2 Ellen hoch, in weissem Carrara-
marmor für 500 Golddukaten auszuführen, und zwar sollen sie „von
jener Vollkommenheit sein, wie er es verspricht, nämlich von höherer
Güte, besser ausgeführt und zu vollkommener Vollendung gebracht,
als irgend welche moderne Statuen, die sich heute in Rom befinden".
Da sie, in Florenz gemacht, nicht vom Kardinal gesehen werden
können, hat Dieser das Recht, die ersten beiden, wenn sie vollendet,
durch einen Bildhauer prüfen zu lassen. Michelangelo darf auch
seinerseits einen Bildhauer als Begutachter designiren. Die Beiden
sollen entscheiden, ob sie die erwähnte Güte und Vollkommenheit
besitzen. Falls sie uneinig, sollen sie einen Dritten wählen: dann
entscheidet die Mehrzahl. Fällt die Entscheidung zu Üngunsten
der Statuen, muss Michelangelo diese verbessern oder neu machen.
Er darf keine Aufgabe übernehmen, die jene Arbeiten ver-
zögerte, sondern muss ununterbrochen sich mit ihnen beschäftigen
und sie mit eigener Hand ausführen und vollenden.
Vorher soll er nach Siena gehen, die Kapelle ansehen und die
Maasse nehmen. Sind die beiden ersten Figuren fertig, kann der
Kardinal auch die folgenden durch erfahrene Meister prüfen lassen.
Zuerst soll Michelangelo Zeichnungen ausführen, nach Abschluss der
Arbeit alle selbst aufstellen. Vor Beginn erhält er 100 Golddukaten,
die von der Bezahlung der letzten drei Statuen abzuziehen sind.
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