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Die Hafenstadt
Kastell vorliegt, befestigt gewesen sei1), durch den That-
bestand nicht bestätigt.
Vielfach hat man auch eine besondere Festung auf dem
Aktehügel angenommen, wenigstens für die spätere Zeit2).
Allein weder ist in der Ueberlieferung ein Zeugniss für der-
artige Sonderbefestigung vorhanden3), noch haben sich bei
der genauen Terrainaufnahme und Untersuchung die früheren
Angaben über Reste von Befestigung auf der Akte be-
stätigt4).
Eine besondere Besprechung erheischt auch noch das
eigenthümliche Verhältniss der doppelten Befestigungen bei
der Eetioneia und ihr Zusammenhang mit der bekannten,
1) So nahm Graser S. 42 hier eine Befestigung als sicher an.
2) Auch leider ich selbst Bd. I S. 318 Antn. 2.
3) Die oft vorkommende Verbindung 6 TTeipcueuc Kai f\ Mouvuxia
(vgl. Franz in den Berliner Jahrb. 1840 N. 120) scheidet eben die Burg
von der bewohnten Hafenstadt; so Pausan. I 26, 3; II 8, 6; Plutarch.,
Demetr. 34 und Atnat. 34; Laert. Diog. IV 39; und selbst eine Stelle
wie Pausan. I 25, 4 cppoupd xe MctKebövuuv ecfjXBev Aönvaioic, o'i Mouvu-
Xiav, ücxepov be kgu TTeipatä Kai Teixr) uaKpd ecxov kann allein die
Existenz einer eigentlichen Festung im Peiraieus nicht beweisen.
4) Das hat gegenüber abweichenden Meldungen Früherer (Ulrichs,
Heisen u. Forsch. II S. 176; noch Hirschfeld S. 17) Milchhöfer S. 55 ff.
auf Grund der neuesten Terrainuntersuchungen festgestellt. Auch die
von dem Gipfel nach Süden laufende Mauer, die Leake S. 287 einer
späteren Zeit, wo der ganze südwestliche TheiL unbewohnt war, zu-
schreiben möchte und Hirschfeld S. 17 als einem augenblicklichen Be~
dürfniss entsprungen ansieht (es ist eine Mauer aus Bruchsteinen, von
der bei Hirschfeld Tafel IV eine Probe gegeben ist) ist lediglich eine
Terrassenmauer zur Herstellung ebener Flächen für Wohnhäuser. —
Nur eine ganz vereinzelte und deshalb iu ihrer Bestimmung räthsel-
hafte Mauer (2 Meter breit mit 2 Stirnmauern, zwischen denen die
Mitte mit gestampfter Erde ausgefüllt ist) zieht westlich von der
Kapelle des H. Vassilios eine Strecke lang den Hügel herauf. Auf
der Kaupert'schen Karte IIa ist die Linie quer über die ganze Halb-
insel bis nach dem grossen Hafen hypothetisch verlängert und als
„wahrscheinliche Grenze der städtischen Anlagen" bezeichnet. Und
da in der That Spuren städtischer Siedelung nur diesseits dieser
Grenze sich zeigen, in dem dadurch abgeschnittenen westlichen Theile
der Halbinsel sich mehrere zur Landung geeignete Buchten und drei
Stadtmauerpforten finden, so könnte man vermuthen, dass die Mauer
zur Aufrechterhaltung der Zollgrenze gedient habe.
Die Hafenstadt
Kastell vorliegt, befestigt gewesen sei1), durch den That-
bestand nicht bestätigt.
Vielfach hat man auch eine besondere Festung auf dem
Aktehügel angenommen, wenigstens für die spätere Zeit2).
Allein weder ist in der Ueberlieferung ein Zeugniss für der-
artige Sonderbefestigung vorhanden3), noch haben sich bei
der genauen Terrainaufnahme und Untersuchung die früheren
Angaben über Reste von Befestigung auf der Akte be-
stätigt4).
Eine besondere Besprechung erheischt auch noch das
eigenthümliche Verhältniss der doppelten Befestigungen bei
der Eetioneia und ihr Zusammenhang mit der bekannten,
1) So nahm Graser S. 42 hier eine Befestigung als sicher an.
2) Auch leider ich selbst Bd. I S. 318 Antn. 2.
3) Die oft vorkommende Verbindung 6 TTeipcueuc Kai f\ Mouvuxia
(vgl. Franz in den Berliner Jahrb. 1840 N. 120) scheidet eben die Burg
von der bewohnten Hafenstadt; so Pausan. I 26, 3; II 8, 6; Plutarch.,
Demetr. 34 und Atnat. 34; Laert. Diog. IV 39; und selbst eine Stelle
wie Pausan. I 25, 4 cppoupd xe MctKebövuuv ecfjXBev Aönvaioic, o'i Mouvu-
Xiav, ücxepov be kgu TTeipatä Kai Teixr) uaKpd ecxov kann allein die
Existenz einer eigentlichen Festung im Peiraieus nicht beweisen.
4) Das hat gegenüber abweichenden Meldungen Früherer (Ulrichs,
Heisen u. Forsch. II S. 176; noch Hirschfeld S. 17) Milchhöfer S. 55 ff.
auf Grund der neuesten Terrainuntersuchungen festgestellt. Auch die
von dem Gipfel nach Süden laufende Mauer, die Leake S. 287 einer
späteren Zeit, wo der ganze südwestliche TheiL unbewohnt war, zu-
schreiben möchte und Hirschfeld S. 17 als einem augenblicklichen Be~
dürfniss entsprungen ansieht (es ist eine Mauer aus Bruchsteinen, von
der bei Hirschfeld Tafel IV eine Probe gegeben ist) ist lediglich eine
Terrassenmauer zur Herstellung ebener Flächen für Wohnhäuser. —
Nur eine ganz vereinzelte und deshalb iu ihrer Bestimmung räthsel-
hafte Mauer (2 Meter breit mit 2 Stirnmauern, zwischen denen die
Mitte mit gestampfter Erde ausgefüllt ist) zieht westlich von der
Kapelle des H. Vassilios eine Strecke lang den Hügel herauf. Auf
der Kaupert'schen Karte IIa ist die Linie quer über die ganze Halb-
insel bis nach dem grossen Hafen hypothetisch verlängert und als
„wahrscheinliche Grenze der städtischen Anlagen" bezeichnet. Und
da in der That Spuren städtischer Siedelung nur diesseits dieser
Grenze sich zeigen, in dem dadurch abgeschnittenen westlichen Theile
der Halbinsel sich mehrere zur Landung geeignete Buchten und drei
Stadtmauerpforten finden, so könnte man vermuthen, dass die Mauer
zur Aufrechterhaltung der Zollgrenze gedient habe.