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Die Hafenstadt
der Phylen festgestellt worden wäre (wie z. B. bei den
Prytanen), ist bei einer durch Grenzsteine dauernd regu-
lirten Anordnung in sich widersinnig, da eine fortwährende
Versetzung und theilweise Erneuerung der Grenzsteine un-
umgänglich geworden wäre, und dass man hierfür ein für
alle Mal eine beliebige andere Reihenfolge gewählt oder
erloost habe, ebenso unwahrscheinlich. Und zwar muss —
soweit die Provenienz der Steine1) einen Schluss gestattet —
dieser Platz beim Zeahafen gesucht werden, bei dem als dem
bedeutendsten Hafen der Marine ja auch die Skeuothek lag
(s. unten).
Die gesammten Marineanlagen standen unter der spe-
cialen Aufsicht der jährlich in der Zehnzahl und phylen-
weise erbosten Behörde der eTnue\r|Tai tujv vecupiujv, denen
ein verantwortlicher Kanzleivorstand (Ypauucrreuc) und ein
Schatzmeister (xauiac eic toc veuupia) beigegeben waren,
auch als Subalterner ein öriuöaoc ev toic veuupioic2). Mit
Avie gewissenhafter Sorgfalt die Werftaufseher den gesammten
Bestand des ihrem Distrikt überwiesenen Materials inventari-
sirten und kontrolirten, liegt uns in den aus der zweiten
jene Verloosung und ihre Folgen für die jedesmalige Grenzregulirung
praktisch gedacht haben, erhellt aus ihren Ausführungen nicht und
ist mir unerfindlich.
1) Genaue Angabe der Provenienz der verschiedenen Stücke findet
sich bei Milchhöfer S. 70 Anm. 75 (nämlich N. 1 zwischen Ares- und
Sokratesstrasse südöstlich der katholischen Kirche; N. 2 an der Ecke
der Leosthenes und Artemisstrasse; IST. 3 östlich vom Zeahafen, etwa
130 Meter nördlich der Villenkolonie Ziller).
2) Vgl. Böckh S. 48 ff., namentlich S. 56 ff. Die Werftaufseher
heissen gewöhnlich oi tüuv veuupüjuv emueXriTai z. B. Seeurk. XVP -
C. i. Att. II N. 811 Kol. c Z. 107 und 121); XI = C. i. Att. II 807
Kol. b Z. 36 und 39 u. s. w.; als ol tujv veuupüjuv äpxovxec werden sie
bezeichnet Seeurk. XVP = C. i. Att. N. 811 Kol. 0 Z. 140, oder für
ein früheres Jahr oi tujv veujpiuiv apHavTec Seeurk. X = C. i. Att. II
N. 803 Kol. c Z. 121. Betreffs der Erloosung aus den Phylen vgl.
Köhler in Mittli. d. Inst. IX S. 85. Der YpauuoiTetic wird erwähnt
Seeurk. XV und XVP = C. i. Att. II N. 811 Kol. c Z. 165, der Toiuiac
ek Tä veujpia Seeurk. X = G. i. Att. II N. 803 Kol. d Z. 4 und 13;
XI = G. i. Att. II N. 811 Kol. c Z. 128, der onuöaoc ö ev toic veujpioic
ebd. Z. 136 und 147.
Die Hafenstadt
der Phylen festgestellt worden wäre (wie z. B. bei den
Prytanen), ist bei einer durch Grenzsteine dauernd regu-
lirten Anordnung in sich widersinnig, da eine fortwährende
Versetzung und theilweise Erneuerung der Grenzsteine un-
umgänglich geworden wäre, und dass man hierfür ein für
alle Mal eine beliebige andere Reihenfolge gewählt oder
erloost habe, ebenso unwahrscheinlich. Und zwar muss —
soweit die Provenienz der Steine1) einen Schluss gestattet —
dieser Platz beim Zeahafen gesucht werden, bei dem als dem
bedeutendsten Hafen der Marine ja auch die Skeuothek lag
(s. unten).
Die gesammten Marineanlagen standen unter der spe-
cialen Aufsicht der jährlich in der Zehnzahl und phylen-
weise erbosten Behörde der eTnue\r|Tai tujv vecupiujv, denen
ein verantwortlicher Kanzleivorstand (Ypauucrreuc) und ein
Schatzmeister (xauiac eic toc veuupia) beigegeben waren,
auch als Subalterner ein öriuöaoc ev toic veuupioic2). Mit
Avie gewissenhafter Sorgfalt die Werftaufseher den gesammten
Bestand des ihrem Distrikt überwiesenen Materials inventari-
sirten und kontrolirten, liegt uns in den aus der zweiten
jene Verloosung und ihre Folgen für die jedesmalige Grenzregulirung
praktisch gedacht haben, erhellt aus ihren Ausführungen nicht und
ist mir unerfindlich.
1) Genaue Angabe der Provenienz der verschiedenen Stücke findet
sich bei Milchhöfer S. 70 Anm. 75 (nämlich N. 1 zwischen Ares- und
Sokratesstrasse südöstlich der katholischen Kirche; N. 2 an der Ecke
der Leosthenes und Artemisstrasse; IST. 3 östlich vom Zeahafen, etwa
130 Meter nördlich der Villenkolonie Ziller).
2) Vgl. Böckh S. 48 ff., namentlich S. 56 ff. Die Werftaufseher
heissen gewöhnlich oi tüuv veuupüjuv emueXriTai z. B. Seeurk. XVP -
C. i. Att. II N. 811 Kol. c Z. 107 und 121); XI = C. i. Att. II 807
Kol. b Z. 36 und 39 u. s. w.; als ol tujv veuupüjuv äpxovxec werden sie
bezeichnet Seeurk. XVP = C. i. Att. N. 811 Kol. 0 Z. 140, oder für
ein früheres Jahr oi tujv veujpiuiv apHavTec Seeurk. X = C. i. Att. II
N. 803 Kol. c Z. 121. Betreffs der Erloosung aus den Phylen vgl.
Köhler in Mittli. d. Inst. IX S. 85. Der YpauuoiTetic wird erwähnt
Seeurk. XV und XVP = C. i. Att. II N. 811 Kol. c Z. 165, der Toiuiac
ek Tä veujpia Seeurk. X = G. i. Att. II N. 803 Kol. d Z. 4 und 13;
XI = G. i. Att. II N. 811 Kol. c Z. 128, der onuöaoc ö ev toic veujpioic
ebd. Z. 136 und 147.