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Schiffshäuser, Zeughäuser und sonstige Anlagen für die Marine 83

einein 24 Fuss (7,10 in.) langen Architrav überspannt sind
(Z. 31 f.); an diesen Frontseiten erheben sich über dem
Geison noch die Giebeldreiecke, die mit ansteigenden Giebel-
gesimsen überdeckt sind (Z. 39).

Auch im Innern des Baues, dessen gesammter Fuss-
boden mit geglätteten Steinplatten bedeckt ist (Z. 61 ff.),
herrscht grosse Symmetrie. Das Ganze ist in drei Längs-
schiffe getheilt durch zwei Reihen von je fünfunddreissig,
2 Fuss 12 Daktylen (0,81 m.) dicken, 30 Fuss (8,88 m.)
hohen ionischen1) Säulen (Z. 10 ff.; 42 f.), welche das Gebälk
des Dachstuhls tragen (Z. 45 ff.). Ihr Kapitell ist aus pen-
telischem Marmor (Z. 44 f.), Schaft und Basis aus peiraiischem
Gestein gebildet (Z. 16) und sie haben eine Axweite von
11 Fuss 3 Daktyloi (3,31 in.), während je die beiden End-
säulen von der Frontwand 9 Fuss 13 Daktyloi (2,90 m.) ent-
fernt sind. Und zwar ist das Mittelschiff volle 20 Fuss
(5,92 m.) breit (Z. 13 f.), so dass es genau der ganzen
Breite der Doppelthüre mit ihrem Mittelpfeiler entspricht.
Dies bleibt ganz frei als Passage (bioboc) für das Volk
(Z. 12 f.), das so das in den beiden Seitenschiffen auf-
gespeicherte Schiffsgeräth bequem besichtigen konnte.

In diesen Seitenschiffen, für welche je 15 Fuss oder
nach Abzug der Säulenbreite 12% Fuss (3,63 m.) Breite
übrig bleibt, ist das 9 Fuss 14 Daktyloi (2, 92 m.) hohe
Erdgeschoss gegen das Mittelschiff in der Weise abgetrennt,
dass die Zwischenräume zwischen zwei Säulen mit je zwei
steinernen Platten von 3 Fuss (0,89 m.) Höhe und ver-
schliessbaren Gitterthüren versehen sind (Z. 63 f.). Hier sind
die Segel und anderes Geräthe aus Linnenzeug (die irapap-
puuara Xeuvcd, die zum Schutz an den Seiten des Verdecks
angebracht wurden) in 134 grossen hölzernen Schränken
(Kißuüxoi) gelagert (Z. 85 f.); von diesen sind 66 (also in
jedem Schiff 33) hinter den Säulen (mit Ausschluss jedoch
der vier Ecksäulen), 68 (also in jedem Schiff 34) an der

1) Das sagt die Urkunde zwar nicht direkt; es ergiebt sich aber
aus den durch ihre Angaben direkt oder indirekt festgestellten Ver-
hältnissen; s. Dörpfeld S. 159.

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