Die innere Stadt des Peiraieus
163
Noch manche ähnliche Gründungen mögen bestanden
haben; doch reichen unsere Nachrichten zur bestimmten
Fixirung nicht aus1).
Aus der Reihe dieser und ähnlicher Genossenschaften
tritt jedoch ganz heraus der Thiasos der Dionysiasten,
welcher uns erst durch die Ausgrabungen im Jahre 1884
auf der Höhe des Rückens zwischen dem Zea- und Peiraieus-
hafen bekannt geworden ist2). Das ganz Singulare besteht
darin; dass die Mitglieder sämmtlich attische Bürger und
Z. 25 [irapä tö]v ripuu; so hat zuerst Dittenberger im Hermes XVI
S. 200 richtig ergänzt (vgl. auch Lolling in Deutsche Litt. Zeit. 1884
n. 3), während Schöne, Reliefs S. 56 [ev TTpJovnüy vermuthete; damit
ist auch der Priester, nach dem in der ersten Zeile datirt ist, be-
stimmt (KirchhofF hatte im Hermes II S. 172 f. an den Priester der Ar-
temis Munychia gedacht). Dass der Heros der von Steph. Byz. u. d. W.
KuOnpa und bei Eustath. zu Dionys. Perieg. 498 erwähnte Kytheros
sei und den ganzen Sachverhalt errieth erst Köhler, während bis dahin
an den Gau Kytherros gedacht wurde. Mit den Rechten einer Kor-
poration ausgestattet zeigt diese Leute unsere Inschrift, laut der sie als
KuBt'ipioi Grundbesitz (Fabrik und Häuser) im Peiraieus hatten (s. oben
S. 155 Anm. 5).
1) So kann die Weihung einer Kapelle für den kleinasiatischen
Mondgott Men, die bezeugt ist durch die Inschrift AGi'iv. VIII S. 294
K 4, Bull, de Corr. Hell. IV S. 129 = C. i. Att. II N. 1587 Aiovücioc
Kai BaßuAia tuj Mnvi tö iepöv äveGeiov, wie die vielen ähnlichen
fremden Kulte im Peiraieus auf eine genossenschaftliche Stiftung
weisen, muss es aber nicht. Ob die Genossenschaft, die im Heiligthum
der Bendis eine Urkunde aufstellte (C. i. Att. II N. 620), wirklich im
Peiraieus bestand, kann nach der Provenienzangabe zweifelhaft bleiben.
Die Sarapiasten, die in G. i. Gr. I N. 120 erwähnt werden, setzt
Foucart S. 101 ohne Weiteres in den Peiraieus. Gewiss war Hicks,
GreeJc inscript. in tfie Brit. Mus. I S. 42 nicht berechtigt, diese Ge-
nossenschaft mit dem bekannten Sarapieion in Athen, das doch eben ein
öffentliches Heiligthum war, in Zusammenhang zu bringen; wir wissen
ja aber überhaupt nicht bestimmt, wo diese attische Inschrift gefunden
ist, und es ist selbst zweifelhaft, ob sie nach Attika gehört (s. Keil,
scheä. epigr. S. 40, Lüders a. a. O. S. 159). Unbekannt bleibt auch,
welchen Eranisten das Haus in Munychia (laut Inschr. im Parnassos
1880 S. 997 = Bull, de Corr. Hell. V S. 322) verpfändet war.
2) S. die Berichterstattung und die Inschr. in Eph. arch. 1884
S. 40 ff. und den Aufsatz von Köhler „die Genossenschaften der Dio-
nysiasten in Piräus" in Mitth. d. Inst. IX S. 288 ff.
* 11*
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Noch manche ähnliche Gründungen mögen bestanden
haben; doch reichen unsere Nachrichten zur bestimmten
Fixirung nicht aus1).
Aus der Reihe dieser und ähnlicher Genossenschaften
tritt jedoch ganz heraus der Thiasos der Dionysiasten,
welcher uns erst durch die Ausgrabungen im Jahre 1884
auf der Höhe des Rückens zwischen dem Zea- und Peiraieus-
hafen bekannt geworden ist2). Das ganz Singulare besteht
darin; dass die Mitglieder sämmtlich attische Bürger und
Z. 25 [irapä tö]v ripuu; so hat zuerst Dittenberger im Hermes XVI
S. 200 richtig ergänzt (vgl. auch Lolling in Deutsche Litt. Zeit. 1884
n. 3), während Schöne, Reliefs S. 56 [ev TTpJovnüy vermuthete; damit
ist auch der Priester, nach dem in der ersten Zeile datirt ist, be-
stimmt (KirchhofF hatte im Hermes II S. 172 f. an den Priester der Ar-
temis Munychia gedacht). Dass der Heros der von Steph. Byz. u. d. W.
KuOnpa und bei Eustath. zu Dionys. Perieg. 498 erwähnte Kytheros
sei und den ganzen Sachverhalt errieth erst Köhler, während bis dahin
an den Gau Kytherros gedacht wurde. Mit den Rechten einer Kor-
poration ausgestattet zeigt diese Leute unsere Inschrift, laut der sie als
KuBt'ipioi Grundbesitz (Fabrik und Häuser) im Peiraieus hatten (s. oben
S. 155 Anm. 5).
1) So kann die Weihung einer Kapelle für den kleinasiatischen
Mondgott Men, die bezeugt ist durch die Inschrift AGi'iv. VIII S. 294
K 4, Bull, de Corr. Hell. IV S. 129 = C. i. Att. II N. 1587 Aiovücioc
Kai BaßuAia tuj Mnvi tö iepöv äveGeiov, wie die vielen ähnlichen
fremden Kulte im Peiraieus auf eine genossenschaftliche Stiftung
weisen, muss es aber nicht. Ob die Genossenschaft, die im Heiligthum
der Bendis eine Urkunde aufstellte (C. i. Att. II N. 620), wirklich im
Peiraieus bestand, kann nach der Provenienzangabe zweifelhaft bleiben.
Die Sarapiasten, die in G. i. Gr. I N. 120 erwähnt werden, setzt
Foucart S. 101 ohne Weiteres in den Peiraieus. Gewiss war Hicks,
GreeJc inscript. in tfie Brit. Mus. I S. 42 nicht berechtigt, diese Ge-
nossenschaft mit dem bekannten Sarapieion in Athen, das doch eben ein
öffentliches Heiligthum war, in Zusammenhang zu bringen; wir wissen
ja aber überhaupt nicht bestimmt, wo diese attische Inschrift gefunden
ist, und es ist selbst zweifelhaft, ob sie nach Attika gehört (s. Keil,
scheä. epigr. S. 40, Lüders a. a. O. S. 159). Unbekannt bleibt auch,
welchen Eranisten das Haus in Munychia (laut Inschr. im Parnassos
1880 S. 997 = Bull, de Corr. Hell. V S. 322) verpfändet war.
2) S. die Berichterstattung und die Inschr. in Eph. arch. 1884
S. 40 ff. und den Aufsatz von Köhler „die Genossenschaften der Dio-
nysiasten in Piräus" in Mitth. d. Inst. IX S. 288 ff.
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