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Weinbrenner, Friedrich
Architektonisches Lehrbuch (Band 1): Geometrische Zeichnungslehre, Licht- und Schattenlehre — Tübingen, 1810

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https://doi.org/10.11588/diglit.6992#0033
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Werden soll; so müssen die Endpunkte von der ersten und zweiten Fläche in horizontaler und perpendikularer
Lage für die Verzeichnung des Grund- und Aufrisses, welche Flächen hier in der Gestalt von ac2d2b2
und e2f2g2 erscheinen, von der eben bemerkten Figur L abgetragen werden.

l. Anmerkung. Wenn die erste Fläche perpendikular stellt, so erscheinen beide zusammen in dem
Aufriss als die Flächen ab3csd3 und f3esg3- Hingegen in dem Grundriss bildet die erste Fläche
nur die Linie b3c3, und die zweite, in Verbindung mit der ersten, die Fläche c*ßg\
2i Anmerkung. Wenn die auf der ersten Fläche bezeichnete Linie ef, auf welcher die Fläche efg
steht, in dem Grundriss bis an die verlängerte fingirte Achsenlinie ¥ c3, um welche sich das Ganze
bewegen soll, verlängert wird; so muss sich solcbe ebenfalls wieder unter jedem Winkel der beiden
Flächen, wie in den zwei vorhergehenden Figuren in dem Punkt & concentriren.
3. Anmerkung. Ausser den hier angegebenen zusammengesetzten Fläcben, Hessen sich noch viele Auf-
gaben angeben, z. B. wie man umgekehrt von zwei zusammengesetzten, in Grund- oder Aufriss
verzeichneten Flächen, die wahre Grösse von der scheinbaren, durch ihre Neigungswinkel, wie bei
Fig V, die wahre Linie oder den wirklichen Winkel findet, u. s. w. Allein alle nur denkbaren
zusammengesetzten Flächen, lassen sich nach den vorhergehenden Aufgaben der Linien - und Flächen-
Verzeichnung auflösen, Es mag also Vorstehendes genügen.

FÜNFTES KAPITEL.

GEOMETRISCHE VERZEICHNUNG DER KÖRPER.
F

-Erklärung. Die Masse oder Materie der Körper muss immer durch Flächen eingeschlossen seyn. Daher
geben Flächen mit Flächen, unter gleichen oder verschiedenen Winkeln so zusammengesetzt, dass sie sich alle
begrenzen, Körper (§. 19). Denkt man sich den Zwischenraum innerhalb der Flächen ausgefüllt; so darf
mau nur die Verzeichnung der Flächen zu Hülfe nehmen,' um jede Art der Körper durch Flächen zu
verzeichnen.

1. Anmerkung. Bei Verzeichnung der Körper kann nur die Oberfläche sichtbar werden. Daher müssen
die Formen der Oberfläche, oder die etwaigen Winkel, welche die Flächen unter einander machen,
für die geometrische Verzeichnung genau bekannt seyn.

a- Anmerkung. Einen Körper geometrisch in Grund- und Aufriss verzeichnen, heisst, denselben so in
seiner geometrischen Erscheinung auf eine ebene Fläche bringen, dass sich auf derselben alle Seiten
und Winkel (§. 5), welche durch rechtwinkliehe und parallele Lichtstrahlen auf solche gezogen
werden können, abbilden.

r- Th- 1. Heft. Q

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