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Zoepfl, Heinrich
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte: ein Lehrbuch in zwei Bänden (1): Deutsche Volks- und Staatsgeschichte in quellemmäßigem Abrisse bis zur Stiftung des Deutschen Bundes — Stuttgart: Krabbe, 1844

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https://doi.org/10.11588/diglit.47336#0121
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§. 24. Die Karolinger.

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vertrag zu Verdun zu Stande, wodurch zugleich die Kaiserwürde
Lothar’s, welche man von jetzt an als verbunden mit dem Besitze
von Italien betrachtete, von den beiden anderen Brüdern anerkannt
wurde 10). Unter Karl dem Dicken, dem dritten Sohne Ludwig’s
des Deutschen wurde im Jahre 882 die ganze Monarchie noch einmal
vereinigt H). Die Schwäche, mit welcher er regierte, besonders seine
Unfähigkeit , das Reich gegen die immer bedeutenderen Einfälle der
Normanen zu schützen, veranlasste die deutschen Optimaten, ihn auf
,0) Ann. Bert. ad. 843. — Zimmermann, über die politischen Verhält-
nisse der fränkischen Monarchie nach dem Vertrage zu Verdün. Berlin, 1830. —
K. Schwartz, der Bruderkrieg der Söhne Ludwig’s des Frommen und der
Vertrag von Verdün. Fulda, 1843. — Das vorbereitende Pactum Argentoratense,
v. 11. Febr. 842, merkwürdig wegen der von den königlichen Brüdern und den
Optimaten in deutscher und romanischer Sprache geschwornen Eide , sieh bei Pertz
Tom. I. p. 375. — Lothar erhielt Italien mit der Kaiserwürde, die Provence und
das Land von der Rhone, Saone, Maas und Schelde bis an den Rhein (nach ihm
Lothringen genannt), mit Ausnahme von Mainz, Worms und Speier, die an
Ludwig gegeben wurden, welcher Deutschland und die übrigen auf der rechten
Rheinseite liegenden Bestandtheile der fränkischen Monarchie erhielt. Karl der
Kahle bekam das übrige Gallien und die spanischen Provinzen. —
n) Lothar hinterliess drei Söhne, Ludwig II., welcher ihm in der Kaiser-
würde und im Besitze von Italien folgte; Lothar II., welcher den Landstrich am
Rhein (Lothringen) erhielt, der zu Lothar’s I. Antheil gekommen war, und
Karl, welchem die Provence zuflel. Dieser starb schon 863 ohne legitime Descen-
denz, worauf seine Vaters-Brüder I< ar 1 der Kahle und Ludwig der Deutsche (870)
sein Land an sich rissen und unter sich in West - und Ost-Lothringen theilten.
Pacta divis. in Procaspide super fluv. Mosam bei Pertz, Tom. Leg. I. p. 517. —
Zuletzt starb auch noch ohne männliche Descendenz Ludwig II., worauf sich K ar 1
der Kahle schnell in den Besitz von Italien und der Kaiserwürde setzte. Pfeffing.
Vitr. illustr. Tom. I. pag. 459 flg. -Struv. corp. hist. pag. 216. — Dem Karl
dem Kahlen folgten in Frankreich zuerst sein Sohn Ludwig der Stammler 879,
und diesem seine Söhne Ludwig -p 882 und Karlmann j- 884 ohne legitime
Descendenz, unter welchen sich (879) Burgund von Frankreich losriss und Herzog
Boso daselbst ein eigenes Königreich gründete, Lothringen aber ganz an Deutsch-
land kam. — Die Söhne Ludwig’s des Deutschen, Karlmann, Ludwig der
Jüng. u. Karl der Dicke, hatten ebenfalls (876) getheilt. Ludwig d. J. erhielt
Ostfranken, Sachsen, Friessland und einen Theil von Lothringen; Karlmann
Bayern, Kärnthen, Böhmen, Mähren und Pannonien, und Karl der Dicke, Alaman-
nien und den Rest von Lothringen. Regino ad a, 876. — Allein da Karlmann 880
und Ludwig 882 ohne legitime Descendenz starben und zu gleicher Zeit, wie
eben angeführt, auch die Linie Karl’s des Kahlen erlosch, so kam die ganze
fränkische Monarchie noch einmal unter einen Herrscher, Karl den Dicken, da die
Westfranken Ludwig’s des Stammlers Sohn zweiter Ehe, Karl den Einfältigen
nicht anerkennen wollten.
Zoepfl, d. Staats- u. Rechtsgesch. I.

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