52. Friedrich III. 211
Sohn des K. Casimir von Polen, Wladislaus, als König von Böhmen
anerkannte. Im Jahr 1485 hatte Mathias fast ganz Oesterreich in
seine Gewalt gebracht. D§r vertriebene Kaiser genoss aber die Freude,
bei den deutschen Fürsten eine aufricht'ge Berücksichtigung der aus-
gezeichneten Eigenschaften seines Sohnes Maximilian (I.), und da-
her die Kurfürsten bereit zu finden, diesen als seinen Nachfolger und
römischen König (1486, Febr. 16.) zu erwählen und ihm als Gehiilfen in
der Reichsregierung beizuordnen, wogegen derselbe sich zur Herstellung
eines ewigen Landfriedens und eines allgemeinen Reichsgerichtes ver-
pflichten sollte. Es gelang zwar vorerst nur (1486) einen Landfrieden
nach der bisherigen Art zu Stande zu bringen *2). Doch folgte bald
hierauf, veranlasst durch eine Aufforderung des Kaisers selbst13), eine
engere Verbindung der süddeutschen Prälaten, Grafen, Herren und
Städte, der schwäbische Bund (errichtet 1488), welchem bald die
angrenzenden Kurfürsten, sowie auch der ritterliche Löwenbund (§. 49,
Note 2) beitraten. Hiermit schien für die Erhaltung des Landfriedens
ein wesentlicher Schritt gelhan zu sein, indem ein Bundesrath und ein
Bundesgericht die Angelegenheiten des Bundes leiteten und die Streitig-
keiten seiner Mitglieder entschieden und der Bund ein stehendes Heer
von zehn tausend Mann unterhielt, um seinen Beschlüssen Vollstreckung
zu sichern u). Unterdessen hatte Maximilian (I.) einen Frieden
mit Mathias von Ungarn unterhandelt (1489) und sich wieder in
den Besitz von Oesterreich gesetzt (1490). Endlich kam auch Maxi-
milian zum Abschlüsse eines Friedens mit Frankreich zu Senlis (1493,
Mai 23.). Kurz nachher (Aug. 19.) starb K. Fri e d ri ch III. So un-
thätig dieser Kaiser sich in den vierundfünfzig Jahren seiner Regierung
gezeigt hatte, so mächtig war die Zeit unterdessen fortgeschritten. Die
Erfindung oder doch wenigstens die Anwendung des Schiesspulvers
im Kriegswesen, hatte eine nicht minder grosse und durchgreifende
Veränderung in diesem wichtigen Zweige des Staatsorganismus einge-
leitet, als durch die Erfindung der Buchdruckerkunst die Ent-
wickelung eines neuen Elementes im Staatsleben, die Bildung einer
neuen politischen Macht, einte auf die schnelle Mittheilung des Ge-
’•) Sammt. d. RA. I. p. 275. — (
,3) Das hieher bezügliche Rescript des Kaisers a. 1478 (bei Datt, de pace
publ. p. 286 n. 18, gibt als Motiv an: „So dann das Land zu Schwaben uns
und dem hl. Reiche, öhne alles Mittel, vor andern zugehörig und unterworfen
ist, und keinen eigenen Fürsten noch niemanden hat, der ein gemein Aufsehen
darauf habe, denn uns als römischer Kaiser, so etc.“ —
Vergl. über die Einrichtung und Verfassung des Schwab. Bundes, Datt, de
pace publ. c. 6. 8. 10. 25. 26. 32. —
14*
Sohn des K. Casimir von Polen, Wladislaus, als König von Böhmen
anerkannte. Im Jahr 1485 hatte Mathias fast ganz Oesterreich in
seine Gewalt gebracht. D§r vertriebene Kaiser genoss aber die Freude,
bei den deutschen Fürsten eine aufricht'ge Berücksichtigung der aus-
gezeichneten Eigenschaften seines Sohnes Maximilian (I.), und da-
her die Kurfürsten bereit zu finden, diesen als seinen Nachfolger und
römischen König (1486, Febr. 16.) zu erwählen und ihm als Gehiilfen in
der Reichsregierung beizuordnen, wogegen derselbe sich zur Herstellung
eines ewigen Landfriedens und eines allgemeinen Reichsgerichtes ver-
pflichten sollte. Es gelang zwar vorerst nur (1486) einen Landfrieden
nach der bisherigen Art zu Stande zu bringen *2). Doch folgte bald
hierauf, veranlasst durch eine Aufforderung des Kaisers selbst13), eine
engere Verbindung der süddeutschen Prälaten, Grafen, Herren und
Städte, der schwäbische Bund (errichtet 1488), welchem bald die
angrenzenden Kurfürsten, sowie auch der ritterliche Löwenbund (§. 49,
Note 2) beitraten. Hiermit schien für die Erhaltung des Landfriedens
ein wesentlicher Schritt gelhan zu sein, indem ein Bundesrath und ein
Bundesgericht die Angelegenheiten des Bundes leiteten und die Streitig-
keiten seiner Mitglieder entschieden und der Bund ein stehendes Heer
von zehn tausend Mann unterhielt, um seinen Beschlüssen Vollstreckung
zu sichern u). Unterdessen hatte Maximilian (I.) einen Frieden
mit Mathias von Ungarn unterhandelt (1489) und sich wieder in
den Besitz von Oesterreich gesetzt (1490). Endlich kam auch Maxi-
milian zum Abschlüsse eines Friedens mit Frankreich zu Senlis (1493,
Mai 23.). Kurz nachher (Aug. 19.) starb K. Fri e d ri ch III. So un-
thätig dieser Kaiser sich in den vierundfünfzig Jahren seiner Regierung
gezeigt hatte, so mächtig war die Zeit unterdessen fortgeschritten. Die
Erfindung oder doch wenigstens die Anwendung des Schiesspulvers
im Kriegswesen, hatte eine nicht minder grosse und durchgreifende
Veränderung in diesem wichtigen Zweige des Staatsorganismus einge-
leitet, als durch die Erfindung der Buchdruckerkunst die Ent-
wickelung eines neuen Elementes im Staatsleben, die Bildung einer
neuen politischen Macht, einte auf die schnelle Mittheilung des Ge-
’•) Sammt. d. RA. I. p. 275. — (
,3) Das hieher bezügliche Rescript des Kaisers a. 1478 (bei Datt, de pace
publ. p. 286 n. 18, gibt als Motiv an: „So dann das Land zu Schwaben uns
und dem hl. Reiche, öhne alles Mittel, vor andern zugehörig und unterworfen
ist, und keinen eigenen Fürsten noch niemanden hat, der ein gemein Aufsehen
darauf habe, denn uns als römischer Kaiser, so etc.“ —
Vergl. über die Einrichtung und Verfassung des Schwab. Bundes, Datt, de
pace publ. c. 6. 8. 10. 25. 26. 32. —
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