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Zoepfl, Heinrich
Deutsche Rechtsgeschichte (Bd. 2 : T. 2, Geschichte der Rechtsinstitute) — Braunschweig: Wreden, 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.47345#0011
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Vorwort

Der vorliegende zweite Band, welcher die §§. 1—79,n der zweiten Abthei-
lung der dritten Aussage enthält, hat abgesehen von den in diesen §§. aufgenom-
menen Zusätzen eine besondere Vermehrung durch Einschaltung und Anreihung
neuer Paragraphen erhalten. In Folge der neuesten politischen Veränderungen
in Deutschland musste es nämlich zunächst als zweckmässig und geboten erschei-
nen, mehrere das ältere Beichsstaatsrecht betreffende Ausführungen, welche bisher
in meinen Grundsätzen des allgemeinen und deutschen Staatsrechtes ihre Stelle
gefunden hatten, in die Bechtsgeschichte herüber zu nehmen. Desgleichen
musste auch ein Abriss des seit 1815 in Wirksamkeit bestandenen deutschen
Bundesrechtes beigegeben werden, soweit es in Folge der Aussösung des deutschen
Bundes im Jahre 18G6 nunmehr nur noch der Bechtsgeschichte angehört. Den
Schluss dieses Bandes bildet ein Ueberblick der deutschen Staatsveränderungen
vom J. 1866—1871, bez. bis zur Entstehung der dermal geltenden Beichsver-
fassung.
Neu eingefügt sind — gemäss der im Vorworte zum ersten Bande erklärten
Absicht, die Zahlenreihe der Paragraphen der vorigen Aussage nicht zu verän-
dern — die §§. 67 a bis 67 §. 68» u. §. 6«b; §. 73» bis §. 73»; und §§. 79»
bis 79m. Nur §. 30» war bereits in der vorigen Aussage eingeschaltet.
Das Erscheinen des dritten Bandes, mit welchem das Buch zum Abschlüsse
gelangt, wird möglichst beschleunigt werden.

Heinrich Zoepss.
 
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